hi,
gibt es jetzt neue tüvvorschriften seit 1.1.02, habe was gehört, von wegen 11cm bodenfreiheit, und felgen dürfen nicht mehr über kotflügel ragen.
in meinem kw-gewinde gutachten steht was von wegen ausreichende bodenfreiheit von 110mm soll nach DIN70020 berücksichtigt werden??????
[ 15. April 2002: Beitrag editiert von: Sven26280 ]