wie ich schon ausgehführt habe, das auto wurde nicht stillgelegt, er konnte nach umbau ja wieder fahren! wenn es stillgelegt wird, wird ein zwangsabmeldeprozess in gang gebracht, das war ja nicht so! wenn es so wäre, wäre die maßnahme sicher unverhältnismäßig, das stimmt.
aber bei veränderungen, die zur erlöschen der betriebserlaubnis führen ist eine sicherstellung zur beweissicherung (fahrzeug muss zwingend durch einen gutachter begutachtet werden um ein beweissicheres ordnungswidrigkeitenverfahren führen zu können) ist das ganze rechtlich kein problem und stellt eine standartmaßnahme dar.
wenn man sich rechtlich nicht so auskennt, ist es schon so, dass man begrifflichkeiten nennt, deren rechtliche bedeutung man nicht kennt, so kann man schnell sicherstellung und stilllegung eines fahrzeugs verwechseln.
gruß
gonzo