Beiträge von GonzoM79

    Nichts eingstehe, naja ist dein Bier! Aber wenns um Sachen Bauartveränderungen geht, die zur Erlöschen der BE führen, ist es schon sinnvoll zuzugeben, was gemacht wurde, wenn der Kollege das sowieso schon weiß. Denn wir handhaben es zumindest schonmal so, dass wir Autos nicht sicherstellen und untersuchen lassen, wenn der angehaltene einräumt welche Bauartveränderungen vorgenommen wurden.


    Also gibt es bei uns auch hier 2 Möglichkeiten:
    1. Der Kontrollierte gibt zu und wir schreiben ne Anzeige wegen z.B. erlöschen BE (50 € 3Pkt) und Mängelmeldung. Hier sind also nur die Kosten für die Mängelbeseitigung und die 50 €.


    2. Der Kontrollierte gibt nicht zu. Dann wird aus Beweissicherungsgründen häufig der Pkw sichergestellt und eine HU angeordnet (ca. 50 € zusätzlich). Findet die Kontrolle dann jedoch noch außerhalb der Geschäftszeiten des TÜV statt, ist es für eine Sicherstellung erforderlich, dass Fahrzeug zu einem anerkannten Unternehmen schleppen zu lassen, was die Fahrzeuge dann bis zum nächsten Morgen/Werktag inVerwahrung nehmen darf (Kostet dann ca. 100 bis 350 €, je nach Zeit-Nachts/Sonn- und Feiertags, usw.


    Also, stell Dich in so einer Situation mal Quer, obwohl Dir das ein Kollege erläutert hat, dann hast Du selbst schuld.


    Im übrigen wird ein Kollege erst einschreiten, wenn er schon bemerkt hat, das etwas falsch ist.


    Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:


    - Du stellst Dich quer und bezahlst sicher.


    - Du gibts zu, bist freundlich und musst trotzdem bezahlen (Pech gehabt).


    - Du gibst zu, bist freundlich und der Kollege drückt ein Auge zu.


    Wenn Du nicht zugibst, hast Du also in 99,9 Prozent die A...-Karte.


    Gibst Du zu, hast Du vielleicht noch eine Chance.


    In einer Allgemeinen Verkehrskontrolle würde ich einem Kollegen aber auch nicht unbedingt auf die Nase binden, was ich falsch gemacht habe.


    Aber wenn ich konkret auf ein Fehlverhalten (was ich auch wirklich begangen habe) angesprochen werden würde, würde ich trotzdem freundlich bleiben und zugeben, so kommt man bei 90 % der Kollegen die ich kenne (sind nicht gerade wenig) weiter und man hat weniger Ärger.


    Ich finde Ausreden z.B. bei Gurtkontrollen immer lustig:
    Vor Ort total am aufregen, ich bezahle nichts unterschreibe nichts, denn ich war angeschnallt, trotzdem wir sicher gesehen haben, dass er/sie es doch war.
    Dann werden die Leute meist vom Landkreis nochmals schriftlich angehört, was dabei teilweise rauskommt...


    Den einen Tag haben wir erst so eine schriftliche Äußerung zurückbekommen: "Ich war wirklich angeschnallt, jedoch habe ich den Gurt nicht über die Schulter, sondern unter dem Arm durch" Das ganze war dann noch schön mit gestellten Fotos dokumentiert. Pech gehabt, kann ich da nur sagen! Denn Falsch angeschnallt, ist wie gar nicht angeschnallt und somit müssen auch von dieser Dame die 30 € plus ca. 20 € verwaltungskosten entrichtet werden.


    Jetzt frage ich mich, wer da besser liegt, einer der gleich bezahlt oder zugibt (verwaltungskosten fallen nur an, wenn jemand nicht zugibt, da jemandem, der zahlungswillig ist, aber kein Geld dabei hat, kein Nachteil entstehen darf) und dann mit 30 € dabei ist und sogar noch wegen der Ehrlichkeit die Chance hat, um ein Verwarngeld herumzukommen,


    oder jemand der der meckert und nicht zugibt, also die verwarnung ablehnt? Dieser ist dann mit 50 statt 30 € dabei.


    Also an alle unverbesserlichen: Wer zugibt hat in 90 % der Fälle bessere Chancen, dass ist wirklich so!


    Bei Strafsachen würde ich mich natürlich auch erstmal nich äußern. Hier haben die Kollegen nämlich keine andere Wahl, als eine Strafanzeige zu schreiben, denn hier gilt Strafverfolgungszwang und ein Kollege der der Strafverfolgung nicht nachgeht, sich selbst strafbar macht! Da kann man noch so nett sein und alles zugeben, die Anzeige kommt sicher.


    Gruß


    Björn

    Hallo!


    Ich will dann mal mit meiner Arbeit beginnen. Den herrn Wendel kenne ich von meinem Leitthema, der ist zwar recht locker (im Gegensatz zu anderen Prüfern) allerdings würde kennt der sich wirklich aus und würde sicher keine Plakette erteilen.
    Auch wenn du eine bekommen würdest, kann es trotzdem viel ärger geben.


    Die Veränderung (Ersatzrohr) stellt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis dar. Dies wird im regelfall mit 50 € und 3 Punkten geahndet. Desweiteren hätten Polizeibeamte die Möglichkeit, Dein Auto sicherzustellen und zu Beweiszwecken durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, sehr teuer, da dein Auto hierzu außerhalb der Geschäftszeiten u.a. des TÜV, abgeschleppt und durch ein berechtigtes Unternehmen untergestellt wird. Dazu würde dann noch eine angeordnete HU/AU kommen.


    Ich weiß ja nicht, ob es das wert ist.


    Selbst wenn das ganze abgenommen (eingetragen) ist spielt das keine Rolle, da es trotz Abnahme illegal ist.



    Gruß


    Björn

    @ Danilo!


    Auch wenn ich mich hier unbeliebt mache:


    1. Eine Dienstnummer gibt es nur in Krimis!


    2. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten unterliegt, wie schon erwähnt dem Opportunitätsprinzip.
    Ich handhabe das meist so:


    Wurden Veränderungen vorgenommen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen gibt es generell eine Anzeige.
    Wurden Veränderungen vorgenommen, bei der die Sicherheit nicht oder nur am Rande beeinträchtigt wurde, schaue ich, wie der jenige reagiert:
    Ist er uneinsichtig, fängt an zu stänkern, bezahlt er, da kann er mit Dienstaufsichtbeschwerde, oder sonst etwas drohen, das ist mir absolut wurscht, da ich weiß, dass meine Maßnahmen immer rechtmäßig, also im Sinne des Gesetzes sind. Mir kann also niemand "Ans Bein pinkeln". U.a. findet man dann vielleicht auch noch sachen, die man sonst nicht gefunden hätte :winking_face:
    Ist er einsichtig, dann gibt es nur eine Mängelmeldung (wie es richtig heißt) und gut ist.


    Wie man in den Wald hineinruft, so kommt es auch zurück!
    Ich bin freundlich und möchte auch so behandelt werden, allerdings kann ich auch verstehen, wenn jemand nicht die beste Laune hat, wenn er bezahlen muss.


    Hierzu mal ein Beispiel:


    Ich habe mal 2 Mofafahrer angehalten. Beide haben an ihren Kisten geschraubt (nicht zu schnell, dann wäre es ne Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen).
    Der eine wurde gleich pampig, aber so richtig und leugnete sogar etwas verändert zu haben, obwohl auf dem Bauteil sogar der Hersteller stand und ich ihm das zeigte! Der andere sah seinen Fehler ein und versprach mir das ganze sofort zu ändern.
    Im Beisein beider sagte ich dem einen, dass er ne Anzeige wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis bekommt, dem anderen, der einsichtig war, gab ich nur eine Mängelmeldung mit.
    Pech gehabt sage ich da nur.


    Das ganze lässt sich einfach rechtfertigen. Ich denke immernoch das Ehrlichkeit am längsten währt und diese deshalb auch belohnt werden muss.
    Wenn jemand seinen Fehler einsieht, braucht er nicht "bestraft" zu werden, ist jemand uneinsichtig muss dieser meiner Meinung nach bestraft werden, damit er vielleicht hierduch merkt, dass sein Verhalten falsch war.


    Also Leute, Fehler machen ist die eine Seite, aber man sollte auch genug Kreuz haben, dafür gerade zu stehen.


    Wie ich schonmal geschrieben habe, jeder der was an seinem Fahrzeug verändert, obwohl dies nicht den Gesetzen entspricht, der weiß dies und muss dann auch in Kauf nehmen, dass er "Ärger" bekommen kann.


    Auch ich will mich da nicht ausnehmen, an meinem Corry war auch nicht alles 100% einwandfrei, aber wenn ich hätte bezahlen müssen, dann hätte ich halt Pech gehabt.


    Das mit den Scheinwerfern finde ich allerdings auch nicht so pralle, wenn man schon an geänderte Fahrzeuge geht, sollte man sich damit auch auskennen. Eine Mängelmeldung ist allerdings ein geeignetes Mittel, um herauszubekommen, ob etwas in ordnung ist, oder nicht.


    Also Leute, seid einfach freundlich zu den Kollegen. So kommt ihr fast immer weiter, als wenn ihr patzig werdet! Wenn dies nämlich der Fall ist, kann man, wenn man an einen Kollegen kommt, der sich auskennt, richtig alt aussehen, dann könnte der Schuss auch nach hinten losgehen.

    @ onkel Hotte! Zu deinen Ausführungen:
    Stimmt, Polizeibeamte sind gemäß des § 163 StPO verpflichtet Straftaten zu verfolgen...
    Das sogenannte leglitätsprinzip. Im Rahmen der Verkehrsdelikte Fallen mir hier aber nur ein paar ein:


    - Trunkenheitsfahrten, hier wird nur jemand nachfragen, wenn er auch erwischt wurde und ein rechtsverwertbares Ergebnis vorliegt, somit wäre der Verfolgung schon genüge getan. Und wenn kein Ergebnis vorliegt, besteht auch keine Möglichkeit mehr eine solche zu verfolgen.


    - Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne von 315c StGB. Auch hier wird schon eine Anzeige vorliegen, wenn hier keine Anzeige vorliegen würde, bräuchte auch keiner Rat.


    - Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz/Abgabenordnung. Ich denke, hier wird auch niemand Anfragen, wenn er nicht erwischt wurde, anderenfalls würden die User des Forums sicher vorher nachfragen, also bevor sie ohne Versicherung/Steuern zu bezahlen losfahren.


    - Gefährliche Eingriffe, diese sind sehr selten und eine beratung kommt auch erst in Betracht, wenn eine Verfolgung eingeleitet wurde.


    - Nötigung durch dichtes Auffahren, auch hier wird jemand nur nachfragen, wenn eine Anzeige vorliegt, einen anderen Fall kann ich mir nciht vorstellen.


    Es wird hier ja keiner Fragen:


    " ich bin heute besoffen gefahren, einem dicht aufgefahren... und wurde dabei nicht erwischt, was kann da noch kommen...?"


    Hiernach gibt es, so denke ich, keine Probleme.


    Ich denke im Forum "TÜV und Versicherung" geht es fast ausschließlich um Ordnungswidrigkeiten. Gem. § 53 OWiG unterliegen polizeibeamte dem sog.Opportunitätsprinzip, müssen also Ordnungswidrigkeiten nach pflichgemäßem Ermessen verfolgen, eine Pflicht besteht also nicht, schon gar nicht in der Freizeit, in der ich hier ein paar unverbindliche Tips geben würde.


    Gruß


    Björn

    Hallo!


    Ich bin Polizeibeamter und schon seit längerem hier im Forum. Ich würde mich auch dazu bereiterklären einmal wöchentlich bei "TÜV und Versicherungen" vorbeizuschauen und meine Kommentare abzugeben.
    Ich bin jetzt seit 5 Jahren Polizeibeamter, schraube gern, hatte bis Freitag einen Corrado 16v und kenne mich in Sachen Bauartveränderungen recht gut aus, da ich innerhalb meines Studiums an einen 3-Wöchigen Leitthema "Bauartveränderungen" beteiligt war.
    Ich würde dann in dem Falle, dass ich hier ein wenig berate, meine Signatur ändern, sodass ich rechtlich keine Probleme bekommen sollte.
    Polizei ist sehr an Bürgernähe, gerade im Kontakt zu jüngeren Fahrern und Verbessereung der Unfallstatistik interessiert. Dieser Meinung bin ich auch, sodass viele Vorgesetzte das hier einfach nur begrüßen müssten.
    Aber es stimmt, Polizeibeamte dürfen nicht rechtsberatend tätig werden.
    Ich bin kein Sachverständiger und da sich das Recht täglich verändert (ich versuche auf dem Laufenden zu bleiben) kann ich hier nur unverbindliche Tips geben, auf die sich hier niemand berufen kann. Recht ist meistens auslegbar, der eine legt es so aus, der andere vielleicht wieder anders, sodass eine Beratung von mir zwar meistens richtig sein sollte, aber in manchen Fällen eine andere Auslegung von einem anderen Kollegen auch richtig sein kann!


    Hier ein Beispiel:


    Ich habe mal einen Pkw angehalten und kontrolliert, wo die hinteren Räder bei DRAUFSICHT, also von oben, ca. 1,5 cm aus dem Radkasten ragten, für mich ein klarer Fall: Erlöschen der Betriebserlaubnis aufgrund möglicher Gefährdung anderer (seitliche Berührung mit anderen Verkehrsteilnehmern, nach hinten schleudern vom Reifen aufgenommener Gegenstände, wie Steine usw.) Jedoch war die Rad/Reifenkombination von einem TÜV-Prüfer abgebnommen und im Fahrzeugschein eingetragen. Da diese Eintragung jedoch nicht bedeutet, dass alles in Ordnung sein muss, habe ich eine Mängelmeldung ausgestellt, dem Fahrer aufgetragen, dass er sich auf direktem Wege nach Hause begibt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben. Nun ist der Fahrer gleich zum TÜV und der Prüfer bestätigte, dass alles noch im Toleranzbereich liege...
    Bei dem Prüfer (Ingenieur) bei dem wir während des Leitthemas zusammengearbeitet haben, wäre es auf jeden Fall ein Erlöschen der BE gewesen, dieser Prüfer hat das alles jedoch anders ausgelegt, was ich bis heute nicht verstehe. Der TÜV in meinem Heimatort schreibt sogar vor, dass sogenannte Keile (kleine Keilförmige Plastikverbreiterungen) am Kotflügel angebracht sein müssen, wenn der Reifen zwar oben am Kotflügel abgedeckt ist, aber unten noch etwas rausschaut.


    Ein anderes Beispiel sind die berühnten Bastuck-Auspuffanlagen. Im neuen Zustand sind die noch innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte von der Lautstärke her. Diese werden allerdings nachdem sie ein wenig gefahren wurde, extrem viel laueter. Somit ist es meistens so, dass eine neu verbaute Anlage meistens durch den TÜV ohne Probleme eingetragen wird. Fährt man damit allerdings einige KM und kommt dann in eine Verkehrskontrolle, wo der Geräuschpegel mit eine Messgerät gemessen wird, so wird einem die Eintragung im Fahrzeugschein auch nicht mehr weiterhelfen. Der Asupuff wird zu laut sein, sodass eine Veränderung des Abgas - und Geräuschverhaltens vorliegt. Was wiederum ein erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hat.


    Eine eindeutige Beratung kann also nicht erfolgen, da halt das Recht auslegbar ist. Somit kann sich hier auch niemand auf meine Beratung berufen, zumal diese ja auch erfolgt, ohne das ich das betreffende Fahrezug überhaupt gesehen habe.
    Da wir sonst eng mit TÜV zusammenarbeiten, habe ich auch die Möglichkeit dort nachzufragen, wenn ich mal keinen Rat weiß, dies sollte allerdings nicht so häufig vorkommen.


    Gruß


    Björn

    Also, ich mache das so: Ich baue das Teil selbst ein, fahre zu einer autorisierten Werkstatt, die einem Bekannten gehört, der testet alles, füllt die Formulare aus (für 15€) und dann fahre ich damit zur Zulassungsstelle und lasse umschlüsseln.
    Man kann den Einabu auch durch den TÜV testen und bestätigen lassen, kostet 35 €!


    Hat hier jemand den KLR vom 2.0 (2e) Motor im 16v drinnen? hat mit der Umschlüsselung nach BE-Nummer alles geklappt? Ich habe auch E664/1, wenn das mit dem vom 2.0 l wirklich passt, rüste ich noch um. Will ja meinen verkaufen und das steigert den Wert ja doch ein wenig, bzw. ist ein gutes kaufargument.


    Gruß


    Björn Reuleke

    also, dass mit der be hört sich schonmal gut an! was für klr (marke) verkauft deisler denn? mir persönlich ist der zu teuer! twintec kostet mich nur 90! abnahme durch einen bekannten 15 plus umschlüsselung, da bin ich mit 115 € dabei. und wenn deissler einen hersteller wie twintec, der nur 2E motoren anbietet (lt. BE ja dann doch 9a, nur nicht offziell), unter "für 16v passend" verkauft, weil ja nach BE umgeschlüsselt wird, ist das ja doch ein wenig viel geld!
    übrigens macht der tüv auch eine abnahme und prüfung des klr, die zum umschlüsseln gebraucht wird, ahnung vom verfahrensablauf sollten diese also auch haben. es ging mir ja nur um schnelle information und da ich das schnell wissen wollte, habe ich nen tüv-mokel gefragt.


    gruß


    Björn


    P.S. Also wird definitiv per BE Nummer (E664/1) umgeschlüsselt?

    Hallo Leute!


    Hier sagen immer alle, dass man für den 2.0l 16v aus dem Corrado auch den KLR vom 2.0l 2E samt ABE nehmen kann, da die Umschlüsselung nicht nach dem Motor sondern nach der ABE Lt. Fahrzeugbrief, die bei beiden Fahrzeugen gleich ist, stattfindet.
    Da ich jetzt günstig einen KLR (Twin-Tec) für den 2E bekommen kann und diesen in den 9a einbauen würde, habe ich mich zunächst beim einem TÜV-Mitarbeiter (bin zu diesem gegangen, weil der sich damit auskennt und weil ich hier einen guten Draht habe) und habe mich erkundigt.
    Dieser hat bei sich nachgeschaut und zum einen gesagt, dass die ABE im Fahrzeugschein bei ALLEN Corrado (2.0, 2.0 16v, G60 und VR6) gleich ist und die Umschlüsselung daher nicht nach der ABE-Nummer stattfindet, sondern eben nach Motortyp. Desweiteren hat er gesagt, dass er lt. seinen Listen keinen Hersteller hat, der einen KLR für den 16v anbietet.
    Jetzt habe ich hier gelesen, dass man auf einer bestimmten Website doch einen für den Corrado 16v bekommt. Hier steht aber nicht dabei von welchem Hersteller, sodass ich vermute, dass die auch der Meinung von Leuten aus diesem Forum sind. Wenn eine Zulassungsstelle das nach ABE Nr. lt. Fahrzeugbrief einträgt, ist ja alles geritzt, doch wenn die sagen, dass der Motor nicht passt und die das nicht eintragen habe ich Pech gehabt?


    Gibt es eine Möglichkeit, wie ich den Twintec KLR vom 2E sicher eingetragen bekomme? Gibt es irgendeinen Hersteller, der definitiv für den 16v KLR herstellt und nat. verkauft? Wenn möglich so günstig wie möglich!


    Wie habt ihr das eingetragen, oder besser durch die Zulassungsstelle umgeschlüsselt bekommen? (Ich weiß übrigens, dass ich nach Einbau zu einer Autorisierten stelle muss, und alles überprüfen muss.)


    Gruß


    Björn Reuleke

    also hape, wenn du 89 haben darfst und bei ner phonmessung bei 89,5 landest, passiert gar nichts, es müssen nämlich 3 db als toleranz abgezogen werden, also für mich ne glatte lüge!


    übrigens bedeutet eine erhöhung von 2 db das doppelte schallvolumen, sollte man sich mal vor augen führen.


    gruß


    björn

    @ torsten:



    also, laut § 19 Abs. 2 Nr. 3 der StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn jemand das Abgas und Geräuschverhalten vorsätzlich ändert.


    Durch den Anbau einer Auspuffanlage verändert man immer das Geräuschverhalten und das auch vorsätzlich.


    ist die anlage nicht lauter, als im Fahrzeugschein vermerkt und erlaubt (eintragung, abe...) gibt es keine ordnungswidrigkeit.


    ist die anlage durch verschleiß (rost, schleifstellen) zu laut, kostet das, glaub ich, 25 €.


    ist die andere als die serienanlage zu laut, egal ob mit erlaubnis oder nicht, erlischt die betriebserlaubnis. (vorsätzliche änderung des abgas- und geräuschverhaltens.



    gruß


    björn

    Hi,


    wollte nur kurz was zu den nocken sagen.


    zuerst kann ich sie nur empfehlen, fahre sie mit chip und großer brüke vom kr, super sache!


    bei den kr brauchst du nur die einlassnocke zu nehmen, auslass ist gleich.


    bei den abv musst du beide tauschen, begründung steht hier im forum, benutz mal die suche, wenn du lust drauf hast, da stehen dann auch die spreizungen.



    gruß


    björn

    ich weiß ja nicht, wie oft ich das hier schon schreiben musste, aber:


    fk ist kein billigschrott! da gibt es die gewindefahrwerke, ohne vorspannfeder, klar die sind scheiße, einstiegsklasse halt, aber fk hat in jeder klasse was zu bieten!


    ich fahre ein fk highsport 2, hierin sind sachs-dämpfer verbaut! Das ist sicher kein billigschrott!


    ich fahre das fk jetzt 1 jahr, hatte bisher keine probleme, es ist sportlich aber nicht zu straff (vorher war vom vorbesitzer ein billigfahrwerk drin, bretthart, aber schlechtere kurvenlage). das fk hat bisher überhaupt nicht nachgelassen und ist, wie ich finde, ein super kompromiss zwischen sportlichkeit und komfort! also dieses fahrwerk ist für mich echt supergeil!


    dann gibt es ja auch noch die königssport, die sind mit härteverstellbaren koni's (nicht die normalen konis, die sind nämlich nur nachstellbar und nicht wie die meisten denken einstellbar, trotzdem schraubt die jeder zu, obwohl dadurch sogar die garantie erlischt!), also die königssport sollen einsame spitze sein!



    nur weil es von fk die ak-fahrwerke in der einstiegsklasse gibt, sagt doch nicht dass alle fk scheiße sind, das passt nicht!


    wenn fk nicht genau die eigenschaften hat, die einem gefallen, kann man nicht sagen, dass die scheiße sind geschweigedenn zu sagen, dass das billigschrott ist, das stimmt absolut nicht, bis auf die ak-varianten baut fk-auch hochwertige fahrwerke!


    und h&r, naja da hatte n kumpel von mir n nagelneues normales fahrwerk in seinen Opel (nicht schlagen, wie gesagt, n kumpel) astra eingebaut. hinten haben bei den federn fast alle federgänge aufeinandergelegen (im stehenden Zustand auf der ebene!). die federn hat er gleich wieder weggeschickt und sich n anderes fahrwerk gekauft, das passte. das viel mir bei dem h&r auf, mehr erfahrungen hatte ich damit nicht.


    bei den weitec gebe ich euch weitestgehend recht! kumpels hatten die unterschiedlichsten varianten von weitec drin, die haben alle recht schnell angefangen zu ölen, haben nachgelassen, usw. und der komfort war auch nicht pralle.

    hi,


    habe ein momo corse 32mm, also bei mir steht bei der kba-nr. auch ein e-prüfzeichen, es befindet sich, wenns angeschraubt ist, auf der seite zum armaturenbrett auf einer speiche.


    ist so ein e-prüfzeichen auf einem anbauteil, egal welches, ist keine abe, oder sonstige erlaubnis mitzuführen, bedeutet in einer kontrolle also kein problem!



    gruß



    gonzo

    wie ich schon ausgehführt habe, das auto wurde nicht stillgelegt, er konnte nach umbau ja wieder fahren! wenn es stillgelegt wird, wird ein zwangsabmeldeprozess in gang gebracht, das war ja nicht so! wenn es so wäre, wäre die maßnahme sicher unverhältnismäßig, das stimmt.


    aber bei veränderungen, die zur erlöschen der betriebserlaubnis führen ist eine sicherstellung zur beweissicherung (fahrzeug muss zwingend durch einen gutachter begutachtet werden um ein beweissicheres ordnungswidrigkeitenverfahren führen zu können) ist das ganze rechtlich kein problem und stellt eine standartmaßnahme dar.


    wenn man sich rechtlich nicht so auskennt, ist es schon so, dass man begrifflichkeiten nennt, deren rechtliche bedeutung man nicht kennt, so kann man schnell sicherstellung und stilllegung eines fahrzeugs verwechseln.


    gruß


    gonzo

    da kann ich dem corrado liebhaber nur zustimmen.
    wer mit ner karre rumfährt, an der nicht alles legal ist, der weiß doch um das risiko und hat dann selbst schuld, wenn im schlimmsten falle die karre nach einer kontrolle sichergestellt wird, ich nehme mich da auch nicht aus, aber wie gesagt, wer nicht ganz legal tuned, der weiß um die risiken die er eingeht.


    nunmal was um die ganze sache aufzuklären:


    1. 1700 € strafe waren das nicht, laut bußgeldkatalog sind 50 € und 3 pkt. vorgesehen. die 1700 € kommen von den anderen kosten, wie gutachten, abschlepper usw.


    2. auspuffanlagen werden mit der zeit lauter, das weiß jeder. wird die anlage anfangs vom tüv eingetragen und entspricht von anfang an, oder durch die weitere zeit (wird lauter) ist die eintragung hinfällig. wird deine anlage trotz eintragung gemessen und ist zu laut, liegt trotzdem ein erlöschen der betriebserlaubnis gem. § 19 StVZO in der Variante der Änderung des Abgas- und Geräuschverhaltens vor. Anders würde das bei verschleiß einer originalen anlage aussehen, da hier die veränderung (anbau einer anderen anlage) nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.


    3. Ein nicht legaler Pilz sorgt weiterhin für ein erlöschen der betriebserlaubnis, da auch dieser das abgas- und geräuschverhalten ändert.


    4. also sind eintragungen durch den tüv immer hinfällig, wenn das gutachten nicht ordentlich erstellt wurde:


    - fehler durch den tüv
    - gefälligkeitsgutachten
    - oder täuschung des tüv mit gefälschten gutachten (achtung hier wird höchstwahrscheinlich (kommt auf den einzelfall an) sogar eine urkundenfälschung im raume liegen---> straftat!)


    sobald man den hof des tüv's verlässt, übernimmt dieser keine haftung.


    5. das auto wurde von der polizei nicht stillgelegt, es wurde sichergestellt, oder beschlagnahmt (kommt drauf an, ob du einverstanden bist, oder nicht). Dies geschah zu beweissicherungszwecken im ordnungswidrigkeitenverfahren, ziel ist also das gutachten. Oder es es wurde zu gefahrenabwehr sichergestellt. aufgrund des pilzes, verstößt du gegen eine rechtsnorm, das bedeutet eine gefahr für die öffentliche sicherheit, die weiter bestehen würde, wenn sie dich fahren lassen würden und können das fahrzeug auch deshalb sicherstellen, eine untersagung der weiterfahrt wäre aber ein milderes mittel, sodass dieses herangezogen wird.


    6. wenn dein pilz eingezogen worden ist, was rechtlich in ordnung wäre, weil du ihn zur benutzung einer ordnungswidrigkeit verwendet hast, dann ist er weg, das eigentum liegt beim staat.
    übrigens kann der nur vom richter eingezogen werden, die polizei bereitet die einziehung nur vor, indem sie für sich die rechtnormen prüft und ein veräußerungsverbot ausspricht, damit das dingen hinterher vom richter eingezogen werden kann. hätte die polizei nämlich den pilz nicht eingezogen, könntest du ihn verkaufen, was bedeuten würde, dass ein richter ihn nicht einziehen kann.


    7. wenn die polizei ein getuntes auto sieht, sei es legal oder nicht, kann sie, wenn nicht anders möglich, mit blaulicht hintererfahren und es anhalten. erstmal ist das tuning zu sehen, hier weiß kein polizist, ob es legalisiert wurde (eintragung, abe, e prüfzeichen...), deshalb kann man den verdacht einer ordnungswidrigkeit begründen, somit liegt eine gefahr für die öffentliche sicherheit (im bereits zitierten § 38 StVO) vor und damit kann die polizei auch mit blaulicht verfolgen, wenn es halt nicht anders geht.


    also leute, wer nicht will, dass er eine ordnungswidrigkeit begeht, wo sowas drauß folgt, der tuned anständig und legal, oder gar nicht.
    wer weiß, dass er mit illegalen sachen unterwegs ist, muss mit sowas rechnen und darf sich nicht beschweren, die polizei macht auch nur ihren job!


    ich sage hier ja nicht, dass man keine illegalen sachen verbauen soll, dass muss jeder mit sich selbst abmachen, aber wenn, muss man auch mit den konsequenzen leben, was die polizei gemacht hat, ist rechtlich in ordnung und wenn man der polizei einen anlass gibt, hat man selbst schuld, da die ursache durch den gesetzt wird, der nicht legal tuned und nicht durch die polizei.



    nur mal so als denkanstoß


    gruß


    björn

    mh, ob der adac das abdeckt kann ich nicht sagen! die zahlen nur bei fahrlässigen verstößen! die regelsätze aus den tatbestandskatalogen, gelten alle für fahrlässige verstöße, bei einer vorsätzlichen begehung kann das bußgeld erhöht werden! vielleicht haben sie bei dir ne vorsätzliche begehung angenommen, adac zahlt nur bei fahrlässigkeit.


    sorry, dass ich keine bessere nachricht habe.



    gruß


    björn