Unterbodenbeleuchtung

  • Habe mir neulich eine blaue Neon Unterbodenbeleuchtung gekauft und eingebaut. Würde gerne wissen was die Polizei dazu sagt wenn sie mich kontrollieren wenn sie nicht an ist? Würde sie gerne mit der Innenbeleuchtung beim öffnen der Türen verbinden, aber weiss nicht wie. Kann mir da jemand helfen? Mein Ziel ist es das beim öffnen der Türen sowohl Innen als auch Unterbodenbeleuchtung angeht. Wie kann ich das bewerkstelligen? Bitte um möglichst viele Tipps . Danke im vorraus schon mal , MAx

  • klar aber du könntest ja während der fahrt die tür öffnen oder auch ans innenlicht anschließen so das du übers innenlicht auch manuell schalten könntest... Ich glaube nicht das das eine sichere schaltung ist...


    tomas

    nur tote fische schwimmen mit dem strom.


  • Ich bin mir sicher vor kurzen irgendwo gelesen zu haben das das anbringen solcher Leuchten seit dem 01.07.03 verboten ist, weiß leider z.Z. nicht mehr wo ich das gelesen habe?! :frowning_face:


    Das Anschließen der Leuchten an die Türkontakte dürfte eigentlich kein Problem sein, dann würden sie immer angehen wenn du die Tür öffnest.

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  • Hm, mein TÜV meinte, da ich auch mit dem Gedanken spiele, dass sie als Einstiegsleuchten eingetragen werden können, wenn man beweisen kann, dass sie wärend der Fahrt nicht angehen.


    Du kannst ja trotzdem nen versteckten Schalter einbauen.


    Was die Grünen dazu sagen, ist dann allerdings die Frage. Fakt ist: DU wirst sicher oft angehalten, weil jedes mal wenn du aussteigst, diese Dinger angehen.

  • Oder es kommen so Sachen wie:


    "Da hat wohl jemand vergessen die Handbremse der Kirmesbude anzuziehen."
    :lachen3::lachen3::lachen3:


    Bei uns fährt ein E-Kadett Cabrio
    mit der Kirmesbeleuchtung rum, 15€ Verwarnungsgeld kostet es ihn immer....

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  • Zitat von almare

    Und außerdem gibt es dann jeden zweiten Tag die Meldung,das schon wieder ein
    [schild=6 fontcolor=FF0000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1] U F O[/schild]
    gesichtet worden ist. :lachen3::lachen3::lachen3:


    Zitat von mark76

    Oder es kommen so Sachen wie:


    "Da hat wohl jemand vergessen die Handbremse der Kirmesbude anzuziehen."
    :lachen3::lachen3::lachen3:


    Bei uns fährt ein E-Kadett Cabrio
    mit der Kirmesbeleuchtung rum, 15€ Verwarnungsgeld kostet es ihn immer....


    Zitat von Pe

    allein aus geschmacklichen gründen gehört das schon verboten...
    :?


    mfg
    pe


    :student: Genau das ist der Punkt!


    "Geschmackssache" sagte der Affe und biss in die Kenseife.


    Ich habe mal eine Corvette in einem Parkhaus mit so einer Ufo-Beleuchtung gesehen. :lol:
    Anstatt Bewunderung erntete dieser Fahrer ['Showman'] von allen Leuten nur Gelächter. :lachen3:
    Also überlege es Dir gut, ob Du Dich zum Gespött aller Leute machen möchtest. :roll:

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  • Also kleine Information am Rande


    nur durch das anbringen erlischt schon die betriebserlaubnis.


    Wie heisst es immer so schön. Im Strassenverkehr nicht zugelassen und das beinhaltet egal ob an oder aus schon das anbringen.
    Gilt auch für Pacecarblitzer hatte ich drinnen war auf einem Parkplatz von einem Fitnessstudio gestanden und hab ne Anzeige kassiert. 3 Punkte 110 Euronen.


    Und eine Mail des KBA :
    KBA!!



    KBA
    412-203
    Br1075


    Sehr geehrter Herr ....,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Unterbodenlicht ist in den Vorschriften nicht enthalten und somit
    unzulässig.


    Gemäß § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur die
    vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
    Einrichtungen an Kraftfahrzeugen verwendet werden.


    Zu Einstiegsleuchten existieren Aussagen des Verordnungsgebers. Diese sind
    dann zulässig, wenn sie zur Beleuchtung des Einstiegs und des Fußraumes
    dienen und in der Innenverkleichung der Tür angeordnet sind.


    Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für
    Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom
    21/22.01.199 empfohlen.
    Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
    und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
    Fahrzeugtür untergebracht sind.


    So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
    in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
    Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
    -Licht) genehmigt:
    Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
    Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
    überschreiten).
    Mit freundlichen Grüßen
    Hartmut Bruder


    Hartmut.Bruder@kba.de
    Telefon: +49 (0)461 316 1521
    Telefax: +49 (0)461 316 1741


    Das ist eine Mail der Dekra zu dem thema :
    Email von der DEKRA:
    - nicht vorgeschrieben oder für zulässig erklärt
    - Unterflurbeleuchtung verändert Signalbild des Fahrzeugs
    - Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und irritiert andere Verkehrsteilnehmer
    - bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, so dass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können


    - das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.


    Weitere Hinweise aus StVZO-Kommentaren:


    - Ein eindeutiges Signalbild ist wichtig im Verkehr, ein mehrdeutiges Signalbild und willkürliche Beleuchtung erschweren die Erkennbarkeit und tragen zur Ablenkung bei (Kommentar Dr. Jagow zu § 49a)
    - § 49a will ein einheitliches Signalbild sicherstellen; jd. Lichtquelle ist unzulässig, die (nach außen dringend) die mit den Vorschriften über zugelassene und vorgeschriebene Beleuchtung angestrebte Verkehrssicherheit infrage stellen würde (Müller, Straßenverkehrsrecht)
    - Beeinträchtigt eine am Fahrzeug angebrachte Beleuchtung die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen, so ist dies nach § 30 unzulässig, weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden können. Außerdem wird das einheitliche Signalbild verfälscht oder beeinträchtigt (Erl. 9 zu § 49a StVZO)
    - Reklamebeleuchtung an Kfz ist grundsätzlich unzulässig, weil solche Leuchten geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer abzulenken (Erl. 38 zu § 49a StVZO)
    - Vermehrung der Lichtzeichen im Verkehr ist grundsätzlich als unerwünscht zu bezeichnen (Erläuterung 39 zu § 49a StVZO).


    Mit freundlichem Gruß


    DEKRA Automobil GmbH


    __________________

  • Also ich weß nciht was ihr habt !
    Vielleicht bin ich ja Kitschig oder so aber ich find das "kann" sehr gut aussehen und dem auto noch nen letzten schliff geben !
    Und das Geschiss mit "verboten is was nicht erlaubt is" finde ich an manchen Punkten schon übertrieben. Aber da kann und will ich nichts dran ändern. Würde mir sowas auch gerne besorgen zumal die preise dafür mittlerweile schon im Keller sind. Wenn würde ich es auch an die Türkontakte schliessen und dann soll mir mal einer erklären wie ich dann wenn ich aufm parkplatz stehe noch den verkeher ablenke.... da is jedes reklameschild schlimmer !
    aber mann kann sich in jedes Thema reinsteigern.... oder ?? :grinning_squinting_face:
    [schild=4 fontcolor=FF0000 shadowcolor=8B0000 shieldshadow=1]2Fast 2Furious[/schild]


    Mfg


    [schild=7 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]ElHocko[/schild]

    Zitat

    Und erzähl deinen Freunden was du hier lernst ! :anrufen:



    über 11.000 Liter Luft in der Minute .. :corrado: .. das sind ca 50 kleine Badewannen . :schock:

  • Ich könnte mir auch vorstellen ne dezente, zum Lack passende Farbe unters Auto strahlen zu lassen. Muss ja nicht grade nen grelles Grün sein. Nen sanftes Blau oder Violett würde ich mir schon gefallen lassen, sofern es mir gefällt.
    Sicher isses am Corrado nicht üblich und vielleicht auch nicht passend, aber wems gefällt.
    Das es wärend der Fahrt nicht legal ist wusste ich bisher, dass man es aber auch als Ausstiegsleuchten nicht verwenden darf, ist mir neu, will mir in einigen punkten auch nicht einleuchten *wortspiel*


    Sicherlich lenkt es ab, wenn man grade im Regen, damit durch die Gegend fährt. Wenn man es aber nur dann anhat, wenn die Tür aufgeht... meinetwegen ja auch nur dann, wenn der Wagen aus ist, sollte es niemanden stoeren. Aber nun gut. Dieses Argument wird mich davon abhalten, mir soetwas in Zukunft zuzulegen. Hatte es eigentlich für den Winter 2004/2005 verplant =).
    Vielleicht gibt es dann etwas anderes in der Richtung, falls nicht, isses auch nicht schlimm.


    Manchmal finde ich die Stvzo bissl übertrieben. Aber das ist nen Streitgrund, der hier nicht Thema sein soll.
    Bleibt nur zu sagen, jedem das seine: Der eine mag es grell, der andere etwas sanfter und der wiederum andere überhauptnicht.


    In meinem Alter denkt man da wohl noch etwas anders *g* :wink:

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