Lagerschaden (Motor im Arsc*)?

  • Da mein Benzinverbrauch etwa 3 Liter zu hoch war, habe ich vermutet, dass die Lambda-Sonde futsch ist und falsche Werte liefert. So war ich letzte Woche bei einer VW-Werkstatt und habe den Fehlerspeicher auslesen lassen: "Lambda-Regelung, Regelgrenze überschritten, sporadisch aufgetretener Fehler" spuckte das Gerät aus. Da ich das Auto erst vor drei Monaten bei einem Autohändler erworben habe und deshalb auch noch eine Gewährleistung darauf habe, wollte ich den Defekt von diesem behoben haben. Also bin ich heute da hingefahren. Auf dem Weg dort hin ist mir dann ein Klappern aufgefallen, das beim Beschleunigen bzw. Anfahren aufgetreten ist. Dort angekommen habe ich ihn erstmal einen von der Lambda-Sonde erzählt- war auch kein Thema. Dann habe ich ihm erzählt, dass das Auto klappert, aber nicht wüsste wo das herkommt. Er hat sich das dann angehört und es kam vom Motor. Er meinte dann gleich er würde nur auf 3 Zylinder laufen, das sei vermutlich ein Lagerschaden und mit der Lambda-Sonde hätte das nichts zu tun, die bekäme eben deshalb falsche Werte, wäre aber sonst (bestimmt) in Ordnung. Er hat sich dann noch mal die Zündkerzen angeguckt und die sollen so weit auch einwandfrei sein. Er wusste dann aber auch nicht weiter. Das Auto steht jetzt beim Händler, morgen soll sich das ein KFZ-Meister angucken. Morgen Nachmittag ruft mich dann der Händler an und sagt wie es weiter geht. Er hat aber schon angedeutet, dass wenn es zu teuer wird, er nicht für den Schaden aufkommt! Ich hoffe nicht, dass es mit einem Streit vor Gericht endet! :cry:

    Da ich noch weniger Ahnung als der Händler habe, möchte ich mal von euch wissen, ob das alles so zusammenpasst, wie der Händler sich das zusammenreimt?

    Erst hatte er kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu.

  • Gewährleistung ist Gewährleistung. Die zahlt nicht nur Cent-Beträge. Wenn dir der Heini krumm kommt verweist du direkt auf deinen Anwalt. Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung?

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    Porsche 911 - Porsche Boxster - 95er Corrado VR6 - Skoda Superb V6 TDI

  • Das stimmt. Das neue Gewährleistungsrecht räumt Dir min. 1 Jahr Gewährleistungszeitraum ein. Hat der Händler diese nicht schriftlich eben auf 1 Jahr begrenzt, sind es automatisch 2 Jahre. Egal, wie hoch der Schaden ausfällt muss er haften. Er kann sich keineswegs rausreden. Eventuelle Vertragsklauseln sind unzulässig! Hoffentlich muss es nicht vor Gericht enden, das würde sehr lange dauern, bis was bei rauskommt......... :cry:

    91er G60 Automatik
    2000er S430 :ok:
    1934er Austin 10/4 (im Aufbau)

  • stimmt, am besten nochmal vertrag ansehen, dann gleich zum anwalt, meistens reicht nen böser brief von dem aus und die gehen dann gerade...

    tomas

    nur tote fische schwimmen mit dem strom.

  • Geilo er ist Schüler und fährt Corri :smiling_face_with_sunglasses:

    Ne mal im Ernst, die Aussage "wenn es zu teuer wird, dann wird der Schaden nicht ersetzt" ist schlichtweg falsch. Wenn der gute Mann ein Auto verkauft, dann hat er wie oben schon beschrieben für mind. 1 Jahr dafür zu bürgen, dass alles in Ordnung ist. Es seie denn du wurdest auf die Mengel die das Auto hat hingewiesen. Wurdest du aber nicht :exclamation_mark:

    Wer Schrott verkauft, der hat auch Schrott zu bezahlen.

    Hoffe für dich du kommst um einen Rechtstreit drumm herum.

    Ciao

  • Hi,

    habt ihr auch dran gedacht, das er durchaus sagen kann das das Fahrzeug mit zuwenig Öl gefahren wurde? :?

    Dann haftet er nämlich nicht....das ist dann fahrlässig vom Besitzer..... :shock:

    Ich will jetzt nicht sagen das das so gewesen ist, nur, beweist mal das der Wagen bereits einen Lagerschaden hatte als er gekauft wurde.... :frowning_face:


    Der Händler könnte jetzt argumentieren das in der Zwischenzeit da rumgefummelt wurde(Ölwechsel etc.) und dadurch der Schaden entstand.

    So wie ich es verstanden habe trat dieses Geräusch erst jetzt auf, d.h. der Wagen war beim Kauf i.O.


    also so einfach wird das bestimmt nicht....

    69er Mercury Cougar XR7; 83er VW Golf 1 - Racing
    89er VW Golf 1 Cabrio ; 91er VW Corrado G60(von 11/2002 - 02/2006)

    Ein Bild meines "Auto-Quartett´s" ist im Profil von mir zu sehen!

  • Ich bin auch der Meinung, der Händler muss zwar beweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war.
    Aber er muss nicht für alle Schäden aufkommen, die im ersten Jahr nach dem Kauf auftreten.
    Zeitpunkt des vorhandenen Schadens ist der Verkaufstag. Wenn da alles in Ordnung ist oder scheint, sieht es ja wohl eher schlecht aus. Vor allem nach drei Monaten.

    Trotzdem viel Glück!

    MfG Marcel

    ..und die Welt ist eine Kurve... :biggrin:

  • An dem Tag, an dem ich das Auto kaufte, war der Händler noch bei der DEKRA und hat ihn durchchecken lassen, bevor wir dann den Vertrag gemacht haben. Das hier steht unter dem Punkt "Motor, Getriebe und Abgasanlage":
    "Motor leicht ölfeucht. Abgasanlage in gutem Zustand. Mittelschalldämpfer korrodiert. Das Kühlsystem ist ohne Beanstandung. Die Kühlflüssigkeit ist normal und Frostschutz reicht ordnungsgemäß bis -20°C oder nach Herstellerangaben. Bei der durchgeführten Probefahrt wurden die Funktion von Schaltung und Kupplung (Automatikgetriebe falls vorhanden) abgetestet. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Getriebe oder Achsen weisen geringen Ölverlust auf. Motorölstand normal. Bei der Probefahrt waren keine atypischen Aggregategeräusche feststellbar."
    Ich habe das Auto auch erst im März angemeldet, ich bin also nur 2 Wochen damit gefahren (ca. 700km). Der Händler meinte, ein Marder hätte am Auto rumgeknabbert, aber sowas kann er ja eh nicht beweisen.

    Mal von dem Rechtlichen abgesehen, interessiert mich noch die technische Seite. Wenn der Motor nur mit 3 Zylindern läuft, bekommt die Lambda-Sonde dann falsche Werte und kommt es dann zu extrem hohen Benzinverbrauch? Was bedeutet das Klackern im Motor- etwa Lagerschaden?? Heisst das dann, dass er hin ist, oder kann man das noch reparieren und wie teuer wird das? Ich bin mit dem Klackern ca. 20km gefahren- welche Folgen??

    Übrigens hat sich der Händler bis jeztz noch nicht gemeldet!

    Erst hatte er kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu.

  • Hi! Zum Lagerschaden kann ich dir nix weiteres Sagen, aber wenn der Motor nur auf 3 Zylindern läuft merkt man das schon deutlich! Dann schüttelt und rüttelt es nämlich ganz schön.

    Und ich gebe dir denn Tipp dich bloss nicht von den Händler Vera.... zu lassen! Wenn du nur 700 Km gefahren bist und Jetzt einen Pleullagerschaden hast ist auf jeden Fall von einer Vorschädigung auszugehen. Und das gegenteil muss dir der Händler beweisen! Und das kann er nicht. Eine Prüfbescheinigung von der Dekra reicht dafür nicht aus. Die haben ja nicht den Motor auseinandergerupft und sich die Lager angesehen.

    Tja, wie gesagt, du bist nach dem neuen Gewährleistungsrecht sehr viel mehr geschützt als der Händler. Da kann ich dir ein Lied von Singen, wir haben Selber ein Geschäft, allerdings im Hifi - Bereich. Aber der Gesetzliche Rahmen ist der Selbe. Wir verkaufen keine Gebrauchten Teile mehr. Das Risiko ist viel zu gross.

    Und gerade weil ich mich viel mit diesen Gesetz beschäftigt habe habe ich auch den Witzbold von Vw - Händler verklagt. Der muss mir den Neuen Kat bezahlen. Ob er will oder nicht.

    Viel Glück!


    Max

  • Ob das Auto nen Lagerschaden hat, kannst Du daran feststellen, das Goldpartikel im Öl sind. Musst sehen, ob es reicht, den Peilstab genau zu untersuchen oder ob Du das Öl ablassen musst. Da siehst Du es dann aber Hundertpro. Ein Lagerschaden macht sich auch nicht durch klackern bemerkbar, sondern eher durch nen harten Motorlauf, klingt eher wie ein Schleifgeräusch. Und ein Zylinder fällt beim Lagerschaden auch nicht aus! Da könnte wohl eher die Kompression nicht ganz hinhauen.
    Am besten, Du nimmst jemand mit, der sich mit Autos auskennt. Denn wer weiss was Dein Händler für nen Hinterhofmechaniker eingestellt hat. Von wegen KfZ-Meister, ich kenne 2 Typen mit nem Meisterbrief, die überhaupt keine Ahnung haben!! Soviel dazu!!

    Am besten Du gehst heut noch zum Anwalt!

    Gruss Jan

    seit 2016: BMW E83 mit M54B30 und E39 mit M54B30
    seit 2003: 124.052 mit 104.992 in 481
    2012 bis 2016: Chrysler 300C Touring SRT8
    1999 bis 2007: 53i mit ABV in LK4Z, PG in L90E und ADY in LC6U


  • @skyblue
    Du hast Humor! Aber stimmt schon, das Auto von Braunschweig nach Hannover zu schieben ist immerhin kürzer als von zu Hause aus. :lol:

    an die anderen:
    Ich sagte ja schon, dass ich mir keinen Anwalt leisten kann, jedenfalls nicht wirklich! Und meine Eltern haben auch keine Rechtsschutz! :oops:
    Aber ich habe mir schon etwas überlegt... :twisted:

    Erst hatte er kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu.

  • Sich von einem Anwalt einen bösen Brief schreiben lassen, ist allemal billiger, als die Werkstatt-Rechnung zu begleichen, egal ob mit oder ohne Rechtsschutz. Das hilft meist schon wunder.

    Grüße

    Ralph

    Wer nicht über sich selbst lachen kann, hat den besten Witz nicht verstanden.

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