Beiträge von Markus Kiefer

    Hallo,


    ich hab bei meiner Funkfernbedienung/Alarmanlage Gemini 4039 Pyxis im Handsender die Batterien gewechselt.
    Die rote LED im Funkei leuchtet nach dem Batteriewechsel zwar wieder einwandfrei, aber nun reagiert die Alarmanlage/Funkfernbedienung nach dem Wechsel nicht mehr.


    Wie kann ich das Funkei wieder anlernen?
    Oder gibt es eine alternative Funk-ZV/Alarmanlage, die den gleichen Anschluss-Stecker verwendet, also 1:1 getauscht werden könnte?


    P.S.: Diese Alarmanlage gab´s hier im Forum mal vor zig Jahren in ner Sammelbestellung.

    Unterschied zwischen mineralischem und vollsynthethischem Getriebeöl merkst deutlich.
    Hatte erst das mineralische von Castrol drin --> Je nach Temperatur ging es gut zu schalten, aber meist war es doch knochig und hakelig.
    Hab dann auf das Castrol TAF-X gewechselt (vollsynthetisch), da es das beste sein soll. Und siehe da: Lässt sich wunderbar und geschmeidig schalten.

    Schau mal in Deinen Fahrzeugschein unter Nr. 31 - da liegt das Problem :shock:


    Also zur Not nen Knäuel Stahlwolle in den Vorschalldämpfer und die Bastuck ist für 50 km leiser als der Orginal Auspuff :tuschel::lachen2:


    Aber in ner Kontrolle bist halt trotz Eintragung ned sicher :deal:

    Zitat

    Das kann doch mit der Leerlaufschraube nichts zu tun haben, da die Drehzahl nicht gleichmäßig zu hoch ist, oder?


    Oder doch, war zumindest mal bei mir so. Und wie gesagt, am besten austauschen, kostet doch keine 2 €.
    Der Gummidichtring war temperaturabhängig nicht mehr dicht, so dass er hier Falschluft gezogen hat.

    Zitat

    nachdem sie mit Blaulicht und Sirene hinter mir her gefahren waren!


    Zitat

    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht


    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.




    Dürfen die deswegen überhaupt Blaulicht und Martinshorn anmachen? Kannst ja vielleicht wegen sowas ne Retourkutsche fahren. Muss ihnen ja sehr an Deiner Gesundheit o.ä. gelegen haben :lachen2: [/quote]

    Hab meins vor kurzem selbst gewechselt.


    Sind ja nur 2 x 17er Inbußschrauben, die Du aufbekommen musst. Die eine zum Ablaufen und die andere zum Nachfüllen.
    Probleme:
    1. Aufbekommen der Inbußschrauben. Ich hab die Einfüllschraube nur mit nem richtigen Inbußschlüssel aufbekommen. Alle Tricksereien mit nem selbstgebastelten haben nicht funktioniert.
    Nen 17er haben die meisten wohl nicht im Werkzeugkasten liegen.
    Vielleicht kannst auch einen für schmales Geld in der VW Werkstatt ausleihen?


    2. Solltest Deinen Wagen auf der Fahrerseite aufbocken, dann kannst auch noch ein bischen höher wie den Einfüllstutzen einfüllen, so wie es vorgeschrieben ist.
    Einfüllen einfach mit nem Schlauch, Trichter drauf und von oben einfüllen.
    Hab fast 2 Liter reingetan.


    Getriebe schaltet sich i.a. deutlich besser. Nur wenn er kalt ist, schaltet es sich vom 1. in den 2. schlechter als vorher.


    Hab übrigens vollsynthetisches Getriebeöl von Castrol genommen.

    Corri_82: Leider hat jeder individuelle Wünsche, so dass es nicht den empfehlenswerten Reifen gibt. Es ist halt leider immer ein Kompomiss zwischen verschiedenen Attributen wie Nass/Trockenhaftung, Laufleistung, Handling, Benzinverbrauch, Geräuschniveau, Abrollkomfort...
    Bei Felgenfetischisten :grinning_squinting_face: ist´s bei einigen sogar primär wichtig, wie sich der Reifen über die Flanke zieht, oder wie´s Reifenprofil optisch aussieht...
    Oder denk nur an die Schönwetterfahrer, denen wird wohl das Aquaplaningverhalten und die Nasshaftung ziemlich zweitrangig sein. :smiling_face_with_sunglasses:


    Der Link von Klaus dürfte aber schon eine erste Hilfe sein.

    Ist das eigentlich in jedem Fall die max. Regresshöhe, oder kann´s bei anderen Delikten (z.B.: Unfall in Verbindung mit Alkohol am Steuer, Überfahren einer roten Ampel) noch höher ausfallen?
    In welchen Fällen, wenn eine KFZ-Haftplicht besteht, kann die Versicherung die Deckung des Schadens verweigern?
    Nach obiger Darstellung kann die vielbesagte Aussage: „Do zahlsch a Lebe long defür :shock: “ eigentlich nur eintreten, wenn man ohne KFZ-Haftpflichtversicherung unterwegs ist?