16V FL 94 H-Kennzeichen Felgen Fahrwerk

  • Hallo Freunde des sportlichen Coupes


    Ich Robert derzeit noch wohnhaft in der Schweiz habe mir einen schön original erhaltenen 16V zugelegt.


    Mein definitiver Plan ist ab Mai 2023 nach Deutschland unweit des Lausitzring zu ziehen.


    Im Zuge der bevorstehenden Vollabnahme mit H Zulassung brauchte ich konkrete Informationen welche Felgen und welches Fahrwerk passend ist. :thinking_face:


    Fahrwerk:


    Mir wäre wohl ein KW Gewinde am liebsten, aber weiss nicht ob es das 10 Jahre nach 1994 gab.

    Dann gibts da noch von meinen Recherchen ein H&R. Sollte aber definitiv Gewinde sein.


    Felgen:


    Mir kommen da nur BBS an den VW. Die R012 6,5 x 15 sollte eigentlich passen oder.

    Reifengrösse spielt sicher auch eine Rolle?


    Bei den LeMans die auch super aussehen bin ich mir unsicher.

    Preislich dann Richtung 3000 Euro.


    Danke im Vorraus für Euer Feedback


    Wäre super kein extra Lehrgeld zu zahlen. :smiling_face_with_sunglasses:


    Gruss Robert

  • Ja genau die RM 012.

    195 50 sollten auch reichen.

    Danke für die prompte Antwort.


    *Teil entfernt*


    EDIT Günter:

    Hier ist nicht der Marktplatz.


    Noch ein Problem was ich mir wohl versucht wegzudenken hatte.

    H Zulassung wird wohl 1 Jahr zu früh sein. Muss dann wohl auf Saison Kennzeichen setzen oder ein Jahr Ihn stehen lassen.

    Vielleicht gibt's ja noch andere Möglichkeiten?

    Einmal editiert, zuletzt von Corradoman () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von robimeise mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • H Zulassung wird wohl 1 Jahr zu früh sein. Muss dann wohl auf Saison Kennzeichen setzen oder ein Jahr Ihn stehen lassen.

    Vielleicht gibt's ja noch andere Möglichkeiten?

    Klar, anmelden und fahren. Beim 16V einen KLR verbauen und normalerweise wirst Du dann im gesamten Jahr (inkl. Versicherung) nicht mehr als mit H Zulassung zahlen, eventuell sogar weniger.

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  • Wichtig ist ja immer als Nachweis das Gutachten, um die 10-Jahresfrist beweisen zu können.


    Ein Gewindefahrwerk von KW für den Corrado gab es bereits 1995. Somit sollte einer H-Zulassung nichts im Wege stehen.

    Ich habe vorhin auf der KW-Seite nachgeschaut. Dort ist das V1-Gewinde aber mit einem Gutachten vom 20.01.2010 angegeben.

    Vielleicht gab es ja früher mal eine ältere Version vom V1, (ob technisch oder nur das Gutachten, keine Ahnung). Bei den Gutachten gibt es ja auch öfter mal Nachträge. Wenn man aber kein passendes (altes) Gutachten zum Fahrwerk hat, hat man schlechte Karten, dass dem Gutachter beweisen zu können, dass es das Fahrwerk innerhalb der 10-Jahresfrist ab Fahrzeugzulassung schon gab.


    Allerdings steht im KW- Gutachten auch was von einer DAR-Registrier-Nr. KBA-P 00004-96, könnte dies auf das ursprüngliche Gutachten zurückzuführen sein? (96 wäre dann das Jahr, was mit Don`s Aussage ja wieder passen würde).


    Ein kulanter Prüfer könnte sich vielleicht darauf einlassen, wenn man irgendein Fahrwerk irgendeines namenshaften Herstellers einbaut, und man ihm nur einen Nachweis bringt, dass es Gewindefahrwerke (von einem anderen Hersteller) damals schon gab.

    Auf eine Eintragung würde ich mich da aber nicht verlassen.

  • Es gibt zu exakt diesem Fahrwerk, für alle 3 Varianten, ein Gutachten mit Ausstellungsdatum vom 06.06.1995 (wie Don Emilio ja schon schrieb).
    Ein Anruf bei KW wird dieses Problem ganz schnell lösen. Entweder geben die Dir eine Bestätigung oder einfach das alte Gutachten raus. Eventuell reicht dafür dem Prüfer auch die Angabe dieser Information auf der Homepage des Herstellers.

  • H Zulassung wird wohl 1 Jahr zu früh sein. Muss dann wohl auf Saison Kennzeichen setzen oder ein Jahr Ihn stehen lassen.

    Vielleicht gibt's ja noch andere Möglichkeiten?

    Klar, anmelden und fahren. Beim 16V einen KLR verbauen und normalerweise wirst Du dann im gesamten Jahr (inkl. Versicherung) nicht mehr als mit H Zulassung zahlen, eventuell sogar weniger.

    Ob es sich allerdings finanziell lohnt, für ein Jahr extra einen KLR nachzurüsten, bezweifle ich.

    Wenn der Wagen dann erst mit H-Zulassung versteuert wird, bringt der KLR finanziell eh nichts mehr. Für die Umwelt zwar etwas, aber dies wäre hier ja nicht das Thema.

    Wenn der KLR erst mal eingetragen ist, kann man ihn auch nicht mehr austragen lassen. Man darf die Abgaswerte nachträglich nicht mehr verschlechtern.

    Ein Fahrzeug wird mit H-Zulassung ja pauschal besteuert, egal ob ein 1.3 l Polo oder Golf Motor oder eine AMI-Spritvernichtungsmaschine.


    Nebenbei erwähnt:

    Eine echte deutliche Verbesserung für die Umwelt sehe ich da etwas zweifelhaft. Der KLR sorgt ja nur dafür, dass die Drehzahl, bei kaltem Motor, etwas angehoben wird.

    Die Kaltlaufphase sollte der Umwelt zu liebe ja möglichst kurz gehalten werden.

    Ein Mini-Kat wäre zwar auch eine Alternative. Aber hier ist es ja das gleiche Problem.

    Kat (egal ob zusätzlicher Mini-Kat oder nur der originale Kat) entfalten ihre volle Wirkung ja erst bei Betriebstemperatur.



    Der Kaltlaufregler verursacht durch den Einbau ja auch wieder mögliche Fehlerquellen. (Unterdruckschläuche)

    Der Mini-Kat wäre da schon besser/pflegeleichter.


    Für dieses eine Jahr würde ich den Wagen, so wie er ist anmelden. Und dann mit H-Zulassung. Die Kosten für den KLR hat man sowieso erst nach ein paar Jahren wieder rausgeholt. Ab H-Zulassung aber eh nicht mehr relevant.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Informationen.


    Werde mal KW kontaktieren.


    Müsste das mal mit den Prüfer besprechen ob es sich lohnt erst eine Vollabnahme und ein Jahr später eine H Zulassung zu machen.

    Eventuell halt doch lieber stehn lassen.

  • Eine echte deutliche Verbesserung für die Umwelt sehe ich da etwas zweifelhaft. Der KLR sorgt ja nur dafür, dass die Drehzahl, bei kaltem Motor, etwas angehoben wird.

    Nein, der KLR sorgt durch mehr (Falsch-)Luft in der Kaltlaufphase für eine höhere Verbrennungstemperatur, damit der KAT schneller warm wird und somit schneller arbeiten kann. Bei meinem VR erhöht sich die Drehzahl nicht. Regelt das Steuergerät nach. Beim VR ist das Ventil ca. 45 Sekunden lang geöffnet.

    Natürlich kann man auch einen (Zusatz) KAT verwenden. Nachteil hier, der sitzt auf ewig im Abgasstrang und wirkt hier also immer als zusätzlicher Widerstand im Abgastrom.
    Undichtigkeiten können an dem einem oder anderem Schlauch entstehen, klar, aber an allen anderen Bauteilen am Zossen ja auch. Bei meinem Silbernen nervte mich es, dass der Mini-KAT sich immer löste und sich die Abgasanlage dort drehte. Das musste ich mit einem Schweißpunkt lösen. Fand ich auch unglücklich. Bei meinem Roten ist der KLR seit 2005 ohne einen Schwächeanfall verbaut.
    Neue KLRs für den 9a kann ich aber aktuell im Netz nicht finden. Daher müsste man hier ja eh zum KAT greifen.

    Sinnhaftigkeit ist wie mein Vorredner schon schrieb durchweg zweifelhaft, bei beiden Systemen.

    Muss man sich halt durchrechnen was sich für einen persönlich lohnt. Steuern mit Euro2 fallen für den 16V 147 € im Jahr an, mit Euro1 302 Euro und als Oldtimer mit H 191 Euro, also im ersten Jahr ist der Mini-KAT bereits refinanziert.
    Daher ist es eventuell nicht ratsam den Zossen als Oldtimer zuzulassen. Mit Euro 2 und einer Oldtimerversicherung ist man hier günstiger unterwegs.
    Bei dem KAT von Eberspächer steht auch was von D3 dabei. Wenn das auch auf den 9a zutrifft, wären das sogar nur 135 € im Jahr an Steuern.

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  • Kaltlaufregler – Wikipedia

    bei Funktionsweise steht da: "gleichzeitig wird auch die Leerlaufdrehzahl leicht angehoben. "



    Die leicht erhöhte Drehzahl ist das was man selbst im Betrieb merkt. Die magere Verbrennung merkt man selbst ja nicht (ausser man baut vieleicht Zusatzanzeigen ein) :winking_face:

    Dirk, bei deinem Kommentar mit der zusätlichen "Falschluft" hast du natürlich recht.

    Hatte ich in meiner Erklärung zum KLR unterschlagen, dachte das wäre mit dem Einbau des KLR klar, sonst würde man für den KLR keine Luftschläuche beim Einbau brauchen.




    Beim VR6 siehts mit der Berechnung aber sowieso ganz anders aus als mit dem 16V.

    Die H-Zulassung rentiert sich sowieso eher für hubraumstarke Fahrzeuge und für Fahrzeuge ohne oder mit U-Kat.

    • Offizieller Beitrag

    Kaltlaufregler – Wikipedia

    bei Funktionsweise steht da: "gleichzeitig wird auch die Leerlaufdrehzahl leicht angehoben. "

    Wenn der KLR keinen Eingriff auf das Motorsteuergerät hat, sondern wie z.B. bei mir, lediglich seine Information von der Lambdasondenheizung bekommt und dadurch ein Luftventil zusätzliche Luft in den Ansaugtrakt läßt, wird das mit der Drehzahlanhebung aber nichts. (ich habe eines der allerersten Systeme für den 16V, damals noch von Delatec)

    Ich kann dir versichern das meine Drehzahl durch den Kaltlaufregler nicht angehoben wird. Es sei denn der Karton hat wieder seine Macke mit: "Einstellgrenze Gemischregler mager, Adaptionsgrenze überschritten" Fehlercode 00558, DANN läuft er definitiv mit erhöhtem Standgas.....

  • Corradoman
    Ich habe mir den Artikel bei Wiki mal durchgelesen. Da haben die schon unser GAT Regler ohne die elektronische Steuerung beschrieben.
    Aber es ist bei meinem VR sogar so, dass sich die Drehzahl erhöht, wenn ich den kalten Motor bei zugehaltenem Ansaugfilter am KLR starte und dann plötzlich die Luft einströmen lasse. Dann regelt aber das LSV sofort nach und die Drehzahl geht dann beim VR wieder auf die rund 1050 rpm Drehzahl bei kaltem Motor zurück. Kann auch nicht anders, weil der gesamte Regelkreis ja gar nichts von der Absicht der schnelleren Erwärmung weiss. Übrigens regelt sogar die Lambda nach. Kann man in VCDS schön sehen. Es wird also Benzin zusätzlich dazu gegeben, was die Sinnhaftigkeit wiederum in Frage stellt, da sich dadurch die Verbrennungstemperatur ja wiederum senken müsste. Das wird Dein 16V vermutlich ebenfalls machen.

    Tobias A.
    Auch beim VR ist das H zweifelhaft. Ich zahle 195 Euro Steuern. Die Ersparnis von 4 Euro sind hier echt nicht relevant. Daher sehe ich den 16V mit der Möglichkeit 44 oder eventuell gar 56 € gegenüber dem H oder gar mindestens 155 € gegenüber Euro1 einzusparen, doch als interessant an.

    Sinnvoll ist das H natürlich wegen dem Wegfall der Umweltzonenbeschränkungen, falls hier irgendwann Verschärfungen durchgesetzt werden.

    Bei dem Golf Projekt ist das H natürlich Gold wert. 456 zu 191 € und generelle Einfahrt in Umweltzonen sind unschlagbare Argumente.

    • Offizieller Beitrag

    Dirk

    So genau habe ich das System noch nie erkundet. War mir bisher auch völlig Latte denn das System ist praktisch nur für unsere Bürokraten und Verwaltungsfachangestellten. Wirklich Sinn hat der Rotz eh nicht. Mein System taktet sogar weiter wenn die Möhre warm ist, was es eigentlich auch nicht machen sollte. Und das in meinem Fall die KE-Motronic bei der "Lufttaktung" dagegen arbeitet ist ja auch logisch, wie du schon sagst: Die Einspritzanlage weiß von dem KLR ja nix sondern hat einfach mal so ein bisschen Luftüberschuss.....

    Einen höheren Leerlauf bemerke ich trotzdem nicht, weder auf dem Drehzahlmesser noch im Ohr.

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  • Aber um für den Robert mal zusammenzufassen.

    Er will ja in einem Jahr eine H-Zulassung machen.

    Es ging ja eigentlich darum, dass sich das Umrüsten mit KLR für dieses eine Jahr nicht rentiert, Dieses eine Jahr könnte er auch ohne KLR oder Minikat fahren. Wenn er in ein oder auch erst zwei Jahren erst die H-Zulassung macht, hat er bis dahin das Geld (für die Umrüstung) mit der Steuerersparnis noch nicht wieder rein. Ab der H-Zulassung hat er mit KLR und Minikat eh keine Vorteile mehr, da wird sowieso nur pauschal besteuert, egal wieviel Hubraum und welche Euronorm.


    Klaus hat es gut auf den Punkt gebracht, man soll sich selbst klar sein welche Kriterien für einen selbst wichtig sind.

    Vorteile bei H-Zulassung ja nur teileweise bei manchen Motoren/ Fahrzeugen einen Steuervorteil, aber Umweltzonen sind egal.

    Von Dirk kam ein schöner Vergleich mit der Berechnung der Steuer für den 16V, in Bezug normaler, mit Umrüstung oder H-Zulassung.


    Manchmal will man die H-Zulassung ja auch eher aus emotionalen Gründen.


    Dass es kaum einen echten Vorteil für die Umwelt bringt, da sind wir uns scheinbar eh alle einig :upside_down_face: :face_with_rolling_eyes: .



    Und dass der KLR gerne rumzickt (bzw die Einspritzanlage gegenregelt) hat der Günter jetzt auch noch mal bestätigt.




    Und Dirk, dass kann ich mir gut vorstellen, dass sich bei deinem Golf die H-Zulassung rentiert. Rentiert sich mit dem Webervergaser ja immer. :winking_face:

    Hast du eigentlich einen U-Kat oder überhaupt keinen Kat an deinem Einser.

    Ich weiss ja, dass die Webervergaser sich nicht auf G-Kat Niveau bringen lassen können , weil ja keine elektrischen Eingriffsmöglichkeiten an den Webern dran sind. (im Gegensatz zum PN Motor wo der Vergaser ja elektronisch geregelt ist und so einem G-Kat mit Euro 1 entspicht). Aber einen Kat könnte man ja eigentlich immer verbauen.

    Dass die beiden Weber im Einser zur H-Zulassung einfach dazugehören, braucht man eigentlich nicht mal erwähnen, Weberdoppelvergaser im Einser ist Kult.


    BTW; mich würde der echte Unterschied des Schadstoffausstosses zwischen kein Kat, U-Kat, G-Kat, Euro 1 bis ...jetzt mal interessieren.

    Die KFZ- Steuer nach Hubraum und Abgasnorm wurden eh wohl mehr zur Wirtschaftsankurbelung und Abzocke als für die Umwelt gemacht.

    Siehe auch Abwrackprämie (wurde manchmal auch Umweltprämie genannt) und der Dieselskandal.

    • Offizieller Beitrag

    …..
    Aber es ist bei meinem VR sogar so, dass sich die Drehzahl erhöht, wenn ich den kalten Motor bei zugehaltenem Ansaugfilter am KLR starte und dann plötzlich die Luft einströmen lasse. Dann regelt aber das LSV sofort nach und die Drehzahl geht dann beim VR wieder auf die rund 1050 rpm Drehzahl bei kaltem Motor zurück. Kann auch nicht anders, weil der gesamte Regelkreis ja gar nichts von der Absicht der schnelleren Erwärmung weiss.

    Bei meinem ist die Leerlaufdrehzahl immer, egal bei welcher Temperatur 700 -750 U/min.

    Auch bei TÜV gemessen:

    VW Corrado - die Seite für die Freunde des VW / Karmann - Sportcoupes - Abgase


    Ich bin mit dem KLR zufrieden. Da der ca. die ersten 3 Minuten wirkt, verpeste ich die Garage etwas weniger :)

  • Hi,

    mache gerade die H- Zulassung für meinen VR6- Corri. Da er bis auf Kleinigkeiten( die aber " zeitgenössisch" waren) völlig serienmässig geblieben ist gibt es von daher keine Probleme.

    Steuern werde ich mit Saison- H- Zulassung etwa genausoviel bezahlen wie bisher. Für mich ist die H- Zulassung also vorrangig wie von den Vorrednern schon ausgeführt ideeller Natur. Eventuell (?) gibt es mal irgendwelche Vorteile bei Zufshrtsbeschränkungen.

  • Aktuell sind wir gerade dabei die H Zulassung zu erledigen und wenn wir unseren oberpingelichen Herrn Inschenöööör richtig verstanden haben, müssen die Änderungen vor 15 Jahren eingetragen worden sein. Uns fehlten dazu 2 Jahre, aber die hat er gnädigerweise abgesegnet.

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