16V FL 94 H-Kennzeichen Felgen Fahrwerk

  • Ich versteh es auch nicht so ganz.

    Unsere Änderungen (Fahrwerk und Felgen) wurden ""erst"" 2004 eingetragen und das wären in 2 Jahren dann 20 Jahre.


    Wir haben wegen H Zulassung mit 3 Tüvlern gesprochen. Der Erste hat geblockt und wollte nix sagen, der Zweite hätte die kleine Differenz geschluckt und eingetragen und der Dritte - Kollege von Nr 2 - hat es dann endgültig durchgewunken.

    Ich würde vor Umbauten mit dem Zuständigen reden, denn der eine liest den Gesetzestext so und der andere wieder anders. :face_with_rolling_eyes:

    Aktuell fehlt uns noch der Stempel, da unsere Nebelscheinwerfer ein leicht unterschiedliches Bild ins Gerät zaubern. Aber wo ist der Fehler? Die Teile sind fast neuwertig . . .

    Und NSW für die, warum auch immer, FL Front am Vorfacer zu halbwegs vernünftigen Preisen zu bekommen ist schwierig bis unmöglich.

  • Nach der richtgigen Auslegung, also nicht nach der eines "sogenannten Sachverständigen ist es ja eigentlich so:

    Umbauten am Fahrzeug sind erlaubt, wenn es die Möglichkeit in den ersten 10 Jahren nach der Zulassung des Fahrzeugs schon gab.

    Es ist eigentlich scheiss egal wenn man es erst vor ein paar Jahren umgebaut hat. Man darf auch einen 100 % originalen Corrado, der bereits die H-Zulassung hat, jetzt noch mit Umbauten versehen, die zeitgenössisch sind. Also sachen, die es bereits ab der Erstzulassung des Fahreugs schon gab und in den 10 Jahren darauf üblich waren. Den Beweis, dass diese Umbauten in dieser Frist schon Möglich waren, kann man z.b. mit den Teilegutachten und ABE`s beweisen. Aber auch alte Tuningkataloge und Zeitschriften können dabei helfen.



    Beim Corrado wären z.b. die In Pro Klarglasscheinwerfer und Blinker/Nebler kaum H-Zulassungsfähig, die waren, soviel ich weiss 2005 noch nicht auf dem Markt. Wenn In-Pro diese Teile bereits 2005 auf den Markt gebracht hätte, hätten die letzten Corrados (BJ 95) mit diesen Teilen noch die H-Zulassung bekommen. Aber ich glaub, diese Teile gab es erst ab 2006-2008?

    Der Begriff zeitgenössisch ist zwar ein etwas dehnbarer Begriff. Fakt sind aber eigentlich die 10 Jahre ab Zulassung. Man kann sich ja immer noch die Teile für den Rieger GTO Breitbau kaufen und eine H-Zulassung machen. Dies ist Zeitgenössisch. Aber die Klarglasscheinwerfer wären für die H-Zulassung das KO :grinning_face_with_smiling_eyes: .


    Problem ist halt immer die Einstellung des Sachverständigen. Wenn man mit rechtlichen Argumenten (Fakten) wie es gesetztlich geregelt ist, nicht weiterkommt, am besten nur einmal kurz versuchen, mit dem Gutachter zu diskutieren. Wenn man merkt es bringt nichts, wie auch bei anderen Tüv- Abnahmen, den Gutachter wechseln. Es gibt da ja auch kompetente und arbeitswillige Sachverständige.

    Es ist eigentlich scheissegal, wann es eingetragen wurde. Der Vorteil darin besteht nur, wenn es bereits in den ersten 10 Jahren nach der Erst-Zulassung war, dass man den Nachweis dafür, dass es zeitgenössisch ist, nicht mehr bringen muss. Man hat ja den Beweis mit dem Gutachten der Eintragung.


    Da fällt mir was witziges dazu ein. Die Zulassungsstellen ziehen doch oft die Gutachten ein, wenn man die Eintragungen in seiner Zulassungsbescheinigung eintragen lässt. Dann hat man ein Problem, wenn man das Gutachten dann ja nicht mehr hat. In der Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein steht ja kein Datum, wann genau welches Teil eingetragen wurde. Die Zulassungsstellen archivieren diese Gutachten zwar, ich frage mich aber nur, für wie lange? :thinking_face:

    Wenn die dort nach z.b. 10 Jahren diese Gutachten vernichten, haben wir genau diese Arschkarte, weil wir ja erst viel später diese Nachweise bräuchten.

    • Offizieller Beitrag

    Hier steht es etwas ausführlicher.


    Interessant z.B. dass die erlaubten Änderungen nicht unbedingt auf die ersten 10 Jahre begrenzt sind.

    ……“hätten durchgeführt werden können


    Das bedeutet, man kann auch jetzt noch einige Sachen einbauen ohne dass dies eine H-Zulassung gefährdet.

  • Hier ist alles noch mal genau beschrieben:


    https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/broschueren-und-flyer/oldtimer/oldtimer-anforderungskatalog-23-stvzo-2022.pdf


    Notfalls ausdrucken, mitnehmen und dem Prüfer vor die Nase halten. Manche Prüfer kennen sich mit H-Zulassung wohl nicht so gut aus und stellen sich dann quer. Ich habe beispielsweise von einem Prüfer die Aussage bekommen, dass er nur Koni kennt und nur das mit H einträgt. Alles andere kennt er nicht :man_facepalming: In solchen Fällen muss man halt einen anderen Prüfer suchen.

    8.2003-6.2006: G60 MJ93

    Seit 11.2006: VR6 MJ94

  • Die Zulassungsstellen ziehen doch oft die Gutachten ein, wenn man die Eintragungen in seiner Zulassungsbescheinigung eintragen lässt.

    Mit welcher Berechtigung?

    Die Gutachten gehören doch dem Besitzer und wenn die Herren eine Kopie als Nachweis haben wollen/müssen, dann können sie ja gerne eine machen.


    Und weitere Umbauten . . . um Himmels willen NEIIIIIN. Wir haben echt lange gesucht um einen unverbastelten, gepflegten Corri in nahezu Original zu einem halbwegs vernünftigen Preis zu finden.

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    • Offizieller Beitrag

    Da fällt mir was witziges dazu ein. Die Zulassungsstellen ziehen doch oft die Gutachten ein, wenn man die Eintragungen in seiner Zulassungsbescheinigung eintragen lässt. Dann hat man ein Problem, wenn man das Gutachten dann ja nicht mehr hat. In der Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein steht ja kein Datum, wann genau welches Teil eingetragen wurde. Die Zulassungsstellen archivieren diese Gutachten zwar, ich frage mich aber nur, für wie lange? :thinking_face:

    Wenn die dort nach z.b. 10 Jahren diese Gutachten vernichten, haben wir genau diese Arschkarte, weil wir ja erst viel später diese Nachweise bräuchten.

    Ist normalerweise aber nicht zulässig. Das Gutachten ist Teil des einzutragenden Gegenstandes. Die Behörden können bei Bedarf wohl eine Kopie mit Gutachtennummer usw. machen aber sollten dir das Gutachten dann auch schon wieder aushändigen. Normalerweise aber hat man doch das Schreiben vom Tüv, das sogenannte Prüfzeugnis, mit dem die relevanten Dingen die in die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle übernommen werden. Stell dir mal vor du verlierst die Lust an dem Fahrwerk/Auspuff/was auch immer und willst es wieder verkaufen, meinst du das deine Zulassungsbehörde für das Erbringen des benötigten Gutachtens dann aufkommen wird, oder dir das abgenommene wieder aushändigt? Anders ist es wenn das Gutachten vom KBA zurückgezogen wird.

  • Ich verstehe eure Probleme nicht. Alles was in den ersten 10 Jahren nach EZ üblich war umzubauen und gab ist auch völlig legal jetzt einzubauen und eine H-Zulassung zu bekommen.


    Gewindefahrwerke gab es in den 90ern. Also auch jetzt möglich. Egal was fürn Hersteller. Kenne keinen Prüfer den das interessiert.


    Habe meinen E30 auf 3,5l umgebaut. Die Motoren wurden damals schon als Tuning eingebaut. Ergo: H Zulassung bekommen.


    In meinen Jetta 1 ein DTS Gewinde eingebaut. Gewinde gabs damals auch. Ergo: H Zulassung kein Problem.


    Zusammenfassung: Alles was an Tuning damals üblich war, geht heute auch.

  • Das ist jetzt hier zwar nicht das Hauptthema, aber:

    Zitat

    Alles was in den ersten 10 Jahren nach EZ üblich war umzubauen und gab ist auch völlig legal jetzt einzubauen

    und

    Zitat


    In meinen Jetta 1 ein DTS Gewinde eingebaut. Gewinde gabs damals auch.

    Also das ist schwierig, Dirk.
    Das einzig nachweisbare Gutachten gibt es von 08/1990 von H&R für das Monotube. Es gab auch ein F&S Fahrwerk anno 1985, für welches aber wohl kein Gutachten existiert. Hatte damals aber angeblich VWM sowie Oettinger in Sonderfahrzeugen mit Straßenzulassung verbaut.
    Daher ist es damals eben nicht üblich / zeitgenössisch gewesen, in einem Einser mit Gewinde spazieren zu fahren. Im Rennsport war es damals allerdings schon häufiger anzutreffen. Üblich war damals die Nutenverstellung. Und genau so kann dann ein Prüfer auch argumentieren. Es liegt dann also in seinem Ermessensspielraum.

  • Mein Bruder hat vor ein paar Tagen bei unserer Zulassungsstelle beantragt, dass sie ihm eine Kopie der "eingezogenen Tüv-Gutachten schicken. Dies hat anstandslos funktioniert.


    Es waren Tüv-Gutachten für die Eintragung von Teilen. Also nicht ABE´s bzw. Teilegutachten, sondern die Zettel die man für die Eintragung vom Tüv ausgestellt bekommt.





    Eigentlich ist es ja auch etwas lächerlich, wenn sich ein Prüfer daran aufhängt.

    H&R stellt ja die Federn selbst her. Die Dämpfer lassen sie ja von einer anderen Firma fertigen (zb. Bilstein).

    Bilstein stellt sich seine Dämpfer selbst her und bezieht die Federn dann z.b. von H&R.

    Das Fahrwerk ist optisch kaum sichtbar am Fahrzeug verbaut.

    Wenn ich also ein Bilstein Gewinde verbaut habe, kriege ich bei einem strengen Prüfer keine H-Zulassung.

    Mit einem H&R aber schon. Eigentlich nur weil das Gutachten vielleicht nicht alt genug ist.

    Die eigentliche Technik des Gewindefahrwerks gab es ja schon (wenn auch nicht immer mit Zulassung, sondern nur für den Motorsport).

    Also ist man immer auf das Wohlwollen (Ermessensspielraum) des Gottes in Blau (oder Grün, neuerdings auch Rot, der GTÜ darf seit einiger Zeit auch Gott spielen, Einzelabnahmen machen), angewiesen.

    • Offizieller Beitrag

    Also dann trage ich mal etwas positives zu den Prüfern bei:

    Habe heute vom TÜV die "ClassicC App" geladen. (Evtl. nur für Apple IPhones verfügbar)

    Dann habe ich vor ca. 1 Stunde per Onlineformular die Frage an den TÜV gestellt, ob die von mir geplante Fahrwerksveränderung (HR V3) evtl. H-kennzeichenschädlich wäre. Nach ca. 50 Minuten wurde ich von einem sehr freundlichen Mitarbeiter TÜVSUED angerufen und es wurde nach ein paar Detailfragen bestätigt, dass ich diese Veränderunge durchführen kann. Außerdem wurden mir die Namen der Prüfer genannt, die sich in der Thematik gut auskennen und das Oldtimergutachten anfertigen können.

    Alles sehr freundlich und kompetent - eigentlich sogar vorbildlich.

    So kann's und soll es auch sein. :thumbs_up:

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  • Hoffentlich bringen sie die App auch für Android raus. An sich ist es eine gute Sache um voraus alles abzuklären und beim "richtigen" Prüfer zu landen.

    8.2003-6.2006: G60 MJ93

    Seit 11.2006: VR6 MJ94

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