TÜV ab 04/2012: genauer und mit Probefahrt

    • Offizieller Beitrag

    http://www.autoblogger.de/arti…v-wird-ab-april-strenger/




    Zitat

    Ab April 2012 werden für die Haupt- und Abgasuntersuchung bei Fahrzeugen wohl schärfere Regeln gelten. Der TÜV-Termin könnte nun etwas länger dauern.
    Die Zeiten, in denen sich die TÜV-Abnahme auf eine technische Prüfung und eine Sichtprüfung der Fahrzeuge beschränkte, neigen sich laut TÜV Süd dem Ende zu.
    Künftig beginnt jede Hauptuntersuchung mit einer Probefahrt (mindestens acht Kilometer). Dabei sollen die Assistenzsystem gecheckt werden. Erst danach geht es in die Prüfgasse. Wichtig: Diese Regelung gilt nur für nach dem 1. April neu zugelassene Fahrzeuge.


    Für alle Modelle gilt: Die Plakette wird künftig beim Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr rückdatiert. Allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. Wird ein Auto mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt, dürfte die Versicherung den Fahrzeughalter belangen.
    Auch neu: Werden bei der HU Mängel am Fahrzeug festgestellt, gibt es im Prüfbericht zu den festgestellten Mängeln nun genauere Angaben als bisher.


    Der Bundesrat muss dieser Gesetzesnovelle noch zustimmen.



    Dürfte unsere Fahrzeuge zwar nicht betreffen mit der Probefahrt aber gut finde ich das trotzdem.

  • Auf das die Warterei beim Tüv sich noch mehr in die Länge zieht.

    Gruß Marco


    94er VR6K mit 16Bit, Doppel-Airbag, E-Recaros, Climatronic ECON, Mark20, Hartmann, SWRA, GRA und noch viel viel mehr in LK1B :biggrin:


    E91 330I Touring / E46 325I Cabrio

  • Nette Sache...Bei der langen Probefahrt wär ich aber dabei!
    Weiss nicht, ob das sein muss :ohmann: Betrifft ja aber wohl nur neue Fahrzeuge.

    Pilots: Looking down on people since 1903

  • Ich kann mir garnicht vorstellen wie das möglich sein soll... Unser Tüv hier hat Wartezeiten jenseits von Gut und Böse und ist zudem noch alleine in der Station.
    soll der dann jedesmal alle Schotten dicht machen wenn nen neueres Fahrzeug kommt, zehn minuten weg fahren, alles wieder aufmachen und immer so weiter? Oo
    Da wartet man sich ja bald den Wolf :frowning_face:

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  • Ach glaube auch nicht das es wirklich so kommt, was ist wenn etwas unvorhergesehenes passiert, Unfall, Defekt oder sonst was.... wer kommt dann dafür auf?
    Muss ja erstmal am Bundesrat vorbei!

  • Das scheint aus dem Land der Theorien zu kommen, und hoffentlich verschwindet es auch wieder dorthin...


    Das ist meiner Meinung nach sehr wenig Praxisgerecht, da es dann unter anderem wieder genug zu bescheissen gibt (z.B. ob überhaupt und wie lange die Fahrt ist).
    Betriebe die sich strikt daran halten werden evtl. gemieden und die Terminplanung wird generell aufwändiger.


    Und ob der Strassenverkehr dadurch sicherer wird?... wage ich zu bezweifeln.




    Achso, den Öko gedanken hätte ich fast vergessen wenn die Prüfer dann jeden Tag Probefahrt machen müssen...:super:


    -- Beitrag erweitert um 20:54 Uhr -- Vorheriger Beitrag war von 20:40 Uhr --


    Was auch interessant wäre, ob die Prüfer soweit geschult sind oder sein können, um mit sämtlichen Assistentsystemen (müsste ja Fahrzeugmarken und nochmal Modelle der Marken mit einschließen) umzugehen und sie ´sinnvoll´ prüfen zu können.

  • Die ganzen Assistentssysteme haben doch Diagnose.
    Warum dann ne Probefahrt?

    Gruß Marco


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  • Davon mal abgesehen dürfte der Prüfer mein Fahrzeug nicht fahren,laut Versicherung bin nur ich als alleiniger Fahrer eingetragen,passiert dann auf ner TÜV Fahrt ein Unfall,zahlt die Versicherung nicht...Glaube auch das das wohl im Land der Theorien entstand... :)

    Corrado G60 RS 20.05.2000 - 31.08.08 R.I.P, aktuell Corrado 16V Turbo (Sommerfahrzeug)
    und 3er Golf GTI Edition (Alltagsmobil)
    Corrado-What else?!

  • wer zahlt eigentlich wenn der TÜVer ne Beule rein färt, oder die Felgen am Bordstein lang zieht.....




    Zitat

    ...so ihr Fahrzeug ist soweit in Ordnung... dann testen wir jetzt noch die Airbags auf Funktion... BÄMM!!! :bonk:

    '93er Corrado 2.0 16V komplett original


    Member #354 Corrado Club Deutschland e.V. :fahren:

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  • Corradoman: Meinst du nicht, dass es noch etwas früh für nen Aprilscherz ist?:ok:


    Aber im ernst: Eine intensivere Prüfung der ganzen Assistenzsysteme halte ich schon für sinnvoll, nicht dass sich der Fahrer auf sein Notbremssystem verlässt und es dann im Notfall nicht funktioniert. Der Laie verliert da sicherlich die Übersicht über alle Systeme an Bord.
    Wie die Prüfer das zeitlich schaffen sollen ist mir auch unverständlich.

    Corrado 2,0 8V, '95, Airbags, Klima, eFh, ZV, Aquablau perleffekt, Gamma 4 mit org. CD-Wechsler:super:
    Corrado-Farbenliste (suche noch Jasmingelb + Purplelightblue)

  • Eine 8km Probefahrt halte ich aus Umweltgesichtspunkten für kontraproduktiv, bei 50 Millionen Fahrzeugen fahren jedes Jahr 25 Millionen davon zum TÜV, das sind 200 Millionen Kilometer, also ein Verbrauch zwischen 10 und 20 Millionen Liter Treibstoff, das ist ein Haufen Kohlendioxid;)
    Nichts dagegen, daß die Assistenzsysteme ordentlich geprüft werden, aber dazu kann man das bei Neuwagen ja auslesen.
    Gruß
    Gunther

  • Öhm ist das nicht schon alltäglich?


    Das was Bild schreibt ist Käse! Wie schon gesagt wurde 8km/h und genau diese Geschwindigkeit fährt der Prüfer schon auf dem Weg zum Bremsenprüfstand, also wozu die aufregung?


    Viel schöner finde ich aus Bayern diese änderung:
    Die Plakette einheitlich handhaben: Sofort fällig wird ab dem 1. April 2012 das geänderte Vorgehen in punkto Rückdatierung HU-Plakette. Was tun, wenn ein Autofahrer den fälligen Untersuchungstermin versäumt hat? Die Antwort auf diese Frage ist bislang womöglich in Straubing anders ausgefallen als in Saarbrücken und in Schwerin anders als in Stuttgart. Mit dem anstehenden Änderungspaket zur StVZO wird der Gesetzgeber voraussichtlich ein bundesweit einheitliches Vorgehen vorgeben. „Die nächste HU ist dann grundsätzlich 24 Monate nach dem Untersuchungstermin fällig“, erklärt Jürgen Wolz. Bislang kennen die Autofahrer in Süddeutschland folgendes Vorgehen: Ist der HU-Termin beispielsweise um zwei Monate überzogen, orientiert sich die Gültigkeit der neuen Plakette am eigentlichen Fälligkeitsdatum für die Fahrzeuguntersuchung. Das macht es künftig wieder möglich, bei der HU „Zeit zu schinden“ – allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. „Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird“, so Jürgen Wolz.

  • Verstehe ich es falsch, oder geht es nicht so oder so um nach dem 01. April neu zugelassene Fahrzeuge?


    Die Frage ist was mit Neuzulassung gemeint ist, wenn damit die Erstzulassung gemeint ist, ist das doch für uns so oder so egal ...

    Corrado fahren ist kein Gefühl, es ist eine Lebenseinstellung :super:

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  • Verstehe ich es falsch, oder geht es nicht so oder so um nach dem 01. April neu zugelassene Fahrzeuge?


    Die Frage ist was mit Neuzulassung gemeint ist, wenn damit die Erstzulassung gemeint ist, ist das doch für uns so oder so egal ...


    Es geht schon darum aber die Überschreitungsrichtlinie wird wohl auf alle Fahrzeuge übernommen. Wäre ja blöde wenn es 2 Reglungen für die gleiche Art "Vergehen" gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Was ist Quark?
    Saarland und Hessen ist Quark?


    Sicher wurde bisher seit dem 1.12.1999 zurückdatiert, ganz egal ob nun in Flensburg oder in Garmisch-Partenkirchen.
    Siehe u.a. auch:
    http://www.am-kfz.de/tuv-abnahme/



    Wichtig ist hier §29 StVZO Anlage IXb Absatz 7



    Quelle:
    http://www.biat.uni-flensburg.de/msc/Druckluftbremse/D/Ueberblick/SP_Sicherheitsprüfung.pdf




    Willst du jetzt nochmal sagen das es Quark ist?

  • Tobin wollte damit sagen, daß in Hessen schon seit einiger Zeit nicht mehr zurückdatiert wird. Das gilt natürlich auch für "Ausländer" die Ihren TÜV in Hessen machen lassen. Alles klar:biggrin:
    Gruß
    Gunther

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