Scheinwerfer Vs. Blinker

  • Ich möchte euch meine Scheinwerfer mal vorstellen die ich mit Blinker versehen habe! Das Licht ist echt super...besser als im Golf 4 !!! :winking_face:
    Wer interesse hat, einfach mal melden!!!
    Goose


    PS. TÜV ist natürlich nicht dabei!!! sorry....

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  • Ja... leider ist das orange NOCH zu sehen wenn die Lampen aus sind...aber nur wenig wenn man den Rieger Grill hat!Habe da schon eine andere Lösung, wie ich das orange abdunkel... das es also schwarz ist!
    Die Anleitung zum Umbau werdet ihr in ca. 3-4 Wochen bei Corradotechnik.de sehen! habe vor einiger zeit mal mit Flieger gesprochen und dann kann es jeder lesen der interesse hat!Hoffe flieger ist noch interessiert??? Wenn ich es an jedem einzelnen verschicken soll, ist es ein wenig aufwendig!!!Ich hoffe.... das ist Ok!!!??? nicht böse sein...
    Goose

    !! ACHTUNG G60 !! :uaarg:
    Kinder und Kleintiere vom Ansaugbereich fernhalten! :huch:
    RS G-Lader,Chip, gr.LLK, 9x16 CR7, Clean Front, Blinker vs. Scheinw., schw.Rückl. usw.

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  • ist halt so. vielleicht bekommt man es ja eingetragen aber legal wirds dadurch nicht, siehe lackierte rückleuchten, xenon etc.


    tomas

    nur tote fische schwimmen mit dem strom.


  • ok, lackierte rückleuchten ist klar, xenon bei streuscheiben auch. (das man da angehalten wird meine ich, eintragen ist n kleineres problem)
    aber beiden blinkern? Meinst da wird man auch so angehalten??


    andreas

  • Ich kenne den Umbau vom Motorrad. Da wird dann Blinker ins Standlich eingebaut und Standlich auf die andere Seite (innen) gelegt. Darauf kann man u.U. auch TÜV bekommmen, wenn die Stvzo eigehalten wird. Also wenn Streuwinkel, und Maße stimmen. Geht wenn dann aber nur bei Klarglas und einer passenden Blinkerbirnen.
    Streuwinkel dürfte ja kein Problem sein beim PKW, geht ja nur nach vorne (beim Motorrad auch zur Seite). Da der original Reflektor auch nicht in mitleidenschaft gezogen wurde, müsste ja nur der Zusatzscheinwerfer ausgetragen werden. Also meines Erachten, sollte man da auch Tüv drauf bekommen.


    Wenn der rest der Scheinwerferanlage Zulässig währe, würde ich mir mal die Stvzo anschauen und mit genauem Wissen zum Tüv fahren. Mit etwas Glück bekommt man eine Einzelabnahme.
    Währe mir lieber als eventuell bei einem Unfall (Gott bewahre) teilschuld desswegen zu bekommen :winking_face:



    MfG

  • und nochma ...


    Selbst wenn es eingetragen ist, muss es nicht legal sein.


    Optisch ganz nice ... aber wie gut sieht man die Blinker bei eingeschaltem Licht bzw Fernlicht ?


    das wird auch der Grund sein warum man nicht einen Tüv Mann findet der das einträgt ... :face_with_rolling_eyes:

    Zitat

    Und erzähl deinen Freunden was du hier lernst ! :anrufen:



    über 11.000 Liter Luft in der Minute .. :corrado: .. das sind ca 50 kleine Badewannen . :schock:

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  • Auch wenn es nicht legal ist, wenn es eingetragen ist, ist dass dem Prüfer sein Problem. Da Du ja als Leihe es nicht besser wissen kanst :winking_face:


    Aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass es legal ist. Es muss nur die Blinkleistung gewährleistet sein, die Lage muss stimmen und die Scheinwerferscheibe ist auch Unfallsicher :winking_face:


    Wenn der Prüfer sieht, dass es sauber verarbeitet ist, weder Fern- noch Abblendlich dadurch beeinträchtigt sind, darf er es eintragen.
    Es gibt ja viele Autos, die die Blinker original an der Stelle haben. Der Umbau ist ja nicht viel anders :winking_face:
    Liegt jedoch alles im Ermessen des Prüfers.


    Ich würd es versuchen

  • Da bist Du aber net gut informiert.
    Blos weil irgendwas eingetragen ist, heißt es nicht, das Du aus dem Schneider bist.
    Und man bekommt (noch einmal...) AUF KEINEN FALL LEGAL TÜV DRAUF!
    Und wie auch schon geschrieben wurde, selbst wenn, dann bringts nix!
    Lass dann mal anch nem unfall nen Gutachter ran, und der stellt fest, das der Unfall nicht passiert wäre, wenn dieser Umbau nicht gemacht worden wäre. Und wenn er feststellt, das es nciht rechtens war, es so einzutargen, dann hast DU (UND DER FAHRZEUGHALTER) ein Problem.
    Das mit den Blinkern im Hauptscheinwerfer ist nix neues und schon großzügig ausdiskutiert...
    Mir wäre auch lieber, wenn es nciht so wäre, aber es sit wirklich so.
    Außerdem ist diese lösung hier komplett ungeeignet, da der Blinker in dem fall noch nciht mal einen eigenen Reflektor besitzt!

    Gemachter P Kopf und Brücke,DK bearbeitet, Schrick 268/276, verst. BDR, leichte Schwungscheibe, RS Auslass, RS Lader mit Verdränger- und Gehäusebearbeitung, 65iger LR, Samco, K&N, ZoranChip, Metallkat, Ladeluftkühlung optimiert.
    DZ Exklusiv 9X16ET15, KW-Gewinde Var.2, Rieger Leiste, elektr. Leder-Recaros, InPro, Phase System, Momo..

  • Veränderung der Lichttechnischen Anlage und erlöschen der Betriebserlaubnis....oder wie heißt das? *klugscheissermodusaus*


    sieht gut aus,wenns noch klar wäre mit den diadem lampen.



  • unwissenheit schützt vor strafe nicht...

    toams

    nur tote fische schwimmen mit dem strom.


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