Ich möchte euch meine Scheinwerfer mal vorstellen die ich mit Blinker versehen habe! Das Licht ist echt super...besser als im Golf 4 !!!
Wer interesse hat, einfach mal melden!!!
Goose
PS. TÜV ist natürlich nicht dabei!!! sorry....
Ich möchte euch meine Scheinwerfer mal vorstellen die ich mit Blinker versehen habe! Das Licht ist echt super...besser als im Golf 4 !!!
Wer interesse hat, einfach mal melden!!!
Goose
PS. TÜV ist natürlich nicht dabei!!! sorry....
Hm, sieht echt super aus !!!
DIe Lösung mit den Blinkern in den Scheinwerfern gefällt mir echt gut !!
gefallen tut es mir im prinzip auch, aber schade das die blinker auch orange sind, wen nsie aus sind.
andreas
Da könnte man doch die Beschichteten Birnen nehmen. Ist doch dann das selbe Prinzip wie bei den RL.
aha.. coo! und wie macht man sowas?? ich mien, wie verbaut man das in den scheinwerfern? Tüv?
andreas
Prima Idee, gefällt mir auch gut
Aber mensch Goose, du hast ihn ja immer noch nicht gewaschen
Ja... leider ist das orange NOCH zu sehen wenn die Lampen aus sind...aber nur wenig wenn man den Rieger Grill hat!Habe da schon eine andere Lösung, wie ich das orange abdunkel... das es also schwarz ist!
Die Anleitung zum Umbau werdet ihr in ca. 3-4 Wochen bei Corradotechnik.de sehen! habe vor einiger zeit mal mit Flieger gesprochen und dann kann es jeder lesen der interesse hat!Hoffe flieger ist noch interessiert??? Wenn ich es an jedem einzelnen verschicken soll, ist es ein wenig aufwendig!!!Ich hoffe.... das ist Ok!!!??? nicht böse sein...
Goose
ich werde den umbau mal in anfriff nehmen. gefällt mir sehr gut. wie ist das mit tüv??
andreas
tüv wirds legal nicht geben...
tomas
hm..das wär ärgerlich... :-/
andreas
ist halt so. vielleicht bekommt man es ja eingetragen aber legal wirds dadurch nicht, siehe lackierte rückleuchten, xenon etc.
tomas
ok, lackierte rückleuchten ist klar, xenon bei streuscheiben auch. (das man da angehalten wird meine ich, eintragen ist n kleineres problem)
aber beiden blinkern? Meinst da wird man auch so angehalten??
andreas
die typgenehmigung der scheinwerfer ist auf jeden fall damit dahin..
tomas
Ich kenne den Umbau vom Motorrad. Da wird dann Blinker ins Standlich eingebaut und Standlich auf die andere Seite (innen) gelegt. Darauf kann man u.U. auch TÜV bekommmen, wenn die Stvzo eigehalten wird. Also wenn Streuwinkel, und Maße stimmen. Geht wenn dann aber nur bei Klarglas und einer passenden Blinkerbirnen.
Streuwinkel dürfte ja kein Problem sein beim PKW, geht ja nur nach vorne (beim Motorrad auch zur Seite). Da der original Reflektor auch nicht in mitleidenschaft gezogen wurde, müsste ja nur der Zusatzscheinwerfer ausgetragen werden. Also meines Erachten, sollte man da auch Tüv drauf bekommen.
Wenn der rest der Scheinwerferanlage Zulässig währe, würde ich mir mal die Stvzo anschauen und mit genauem Wissen zum Tüv fahren. Mit etwas Glück bekommt man eine Einzelabnahme.
Währe mir lieber als eventuell bei einem Unfall (Gott bewahre) teilschuld desswegen zu bekommen
MfG
und nochma ...
Selbst wenn es eingetragen ist, muss es nicht legal sein.
Optisch ganz nice ... aber wie gut sieht man die Blinker bei eingeschaltem Licht bzw Fernlicht ?
das wird auch der Grund sein warum man nicht einen Tüv Mann findet der das einträgt ...
Auch wenn es nicht legal ist, wenn es eingetragen ist, ist dass dem Prüfer sein Problem. Da Du ja als Leihe es nicht besser wissen kanst
Aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass es legal ist. Es muss nur die Blinkleistung gewährleistet sein, die Lage muss stimmen und die Scheinwerferscheibe ist auch Unfallsicher
Wenn der Prüfer sieht, dass es sauber verarbeitet ist, weder Fern- noch Abblendlich dadurch beeinträchtigt sind, darf er es eintragen.
Es gibt ja viele Autos, die die Blinker original an der Stelle haben. Der Umbau ist ja nicht viel anders
Liegt jedoch alles im Ermessen des Prüfers.
Ich würd es versuchen
Da bist Du aber net gut informiert.
Blos weil irgendwas eingetragen ist, heißt es nicht, das Du aus dem Schneider bist.
Und man bekommt (noch einmal...) AUF KEINEN FALL LEGAL TÜV DRAUF!
Und wie auch schon geschrieben wurde, selbst wenn, dann bringts nix!
Lass dann mal anch nem unfall nen Gutachter ran, und der stellt fest, das der Unfall nicht passiert wäre, wenn dieser Umbau nicht gemacht worden wäre. Und wenn er feststellt, das es nciht rechtens war, es so einzutargen, dann hast DU (UND DER FAHRZEUGHALTER) ein Problem.
Das mit den Blinkern im Hauptscheinwerfer ist nix neues und schon großzügig ausdiskutiert...
Mir wäre auch lieber, wenn es nciht so wäre, aber es sit wirklich so.
Außerdem ist diese lösung hier komplett ungeeignet, da der Blinker in dem fall noch nciht mal einen eigenen Reflektor besitzt!
Hast du vielleicht mal ein Bild von einem Scheinwerfer mit Blinker und Rflektor?
Würde mich sehr interessieren!
Wieso kommt eigentlich nicht InPro darauf und baut welche mit Blinkern?
Aber die Klarglas haben ja schon sooooo lange auf sich warten lassen! :mad:
Veränderung der Lichttechnischen Anlage und erlöschen der Betriebserlaubnis....oder wie heißt das? *klugscheissermodusaus*
sieht gut aus,wenns noch klar wäre mit den diadem lampen.
Zitat von SpeedfreakAlles anzeigenAuch wenn es nicht legal ist, wenn es eingetragen ist, ist dass dem Prüfer sein Problem. Da Du ja als Leihe es nicht besser wissen kanst
Aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass es legal ist. Es muss nur die Blinkleistung gewährleistet sein, die Lage muss stimmen und die Scheinwerferscheibe ist auch Unfallsicher
Wenn der Prüfer sieht, dass es sauber verarbeitet ist, weder Fern- noch Abblendlich dadurch beeinträchtigt sind, darf er es eintragen.
Es gibt ja viele Autos, die die Blinker original an der Stelle haben. Der Umbau ist ja nicht viel anders
Liegt jedoch alles im Ermessen des Prüfers.
Ich würd es versuchen
unwissenheit schützt vor strafe nicht...
toams
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