ne Frage, kann ich denn einen dafür haftbar machen, der meinem Wagen sich ausleiht und eben nach Hause fahren will und unterwegs einen Unfall baut???
Könnte ich Rechtlich gegen ihn vorgehen oder kommt da kein Weg dran vorbei, dass die Versicherung bei mir hochgestuft wird ?
Kollege macht Unfall mit meinem Wagen
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musst mit ihm einen vertrag aushandeln, das er in der zeit haftet, ansonsten haftest du, der fahrzeughalter
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Ich denke wenn er fahrlässig gehandelt hat kannst du gegen ihn rechtlich vorgehen aber warte lieber bis die "Versicherungsprofis" auf diesen Thread stosen.
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ich mache es mal etwas klarer...
"eigentlich ist er in Recht"
er will links an der Ampel zu mir ins Laden abbiegen (bei der Rückfahrt) und lässt Gegenverkehr durch, in dem Momment fährt ihm einer hinten rein.
Der gegner behauptet nun, dass mein Wagen stark beschleunigt hat, links auf seine Spur gewechselt und eine vollbremse gemacht haben soll.
Wie das genau passiert ist, KEINE AHNUNG.Auf jeden Fall hat die gegnerische Versicherung Teilschuld gegeben, sodass meine Versicherung an die Gegnerische Versicherung 620€ bereits gezahlt hat
und dadurch meine Versicherung hochgestuft worden istWas ich möchte ist, dass der Kollege die 620€ an meine Versicherung wieder einzahlt, sodass meine SF Klasse wieder da ist, wo sie war
hat einer schonmal Erfahrungen mit solch einen Fall gemacht ?
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Da hast du ganz schlechte Karten, das kannst du zwar zivilrechtlich gegen ihn einklagen, aber mehr auch nicht. Die Höherstufung bleibt, da hast du in der Regel 6 Monate Zeit zurückzuzahlen...
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das habe ich mir fast gedacht
werde dann die Woche das Geld einzahlen und versuchen an die Kohle wieder dranzukommenleihe nie mein Auto aus, machste mal kommt so ein scheiss
LEUTE GEBT NIEMALS EURE KISTE HER
danke Dani
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Deine Versicherung muss so oder so zahlen, da das Fahrzeug ja bei ihr versichert war. Wer gefahren ist spielt da keine Rolle.
Es gibt jedoch Verträge welche man abschliesen kann (oder unter Freunden auch nachträglich ausmachen), dass der Fahrer im bei einem möglichen Unfall o.ä. alle Dir anfallenden Kosten zahlt.
Das heist, dass deine Versicherung zahlt und dein Freund zahlt dir dann die dir enstandenen Kosten zurück. Bei deiner Versicherung kannst du dir gewöhnlich genau ausrechnen lassen, was dich der Spass unterm Strich kostet (also alle anfallenden Mehrkosten wegen der Hochstufung).Das hätte ich jedoch gemacht befor ich die Versicherung eingeschaltet hätte, damit man abwägen kann was einen jetzt günstiger kommt.
Ob das im Nachhinein noch geht musst du mal mit deiner Versicherung klähren.Wie gesagt, auf jeden fall mal anrufen und ausrechnen lassen was dich das jetzt alles in allem kostet. Wenn es etwa 400-500€ währen, soll dein Freund dir einfach die Kohle geben und gut währ.
Wie das jedoch Rechtlich aussieht, ob er Dir das Geld geben muss, weis sich nicht. Aber das sollte ja unter Freunden eigentlich kein Problem seinMfG Freak
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Sollte ist da das große Stichwort... da trennt sich dann die Spreu vom Weizen.
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- Offizieller Beitrag
Trotz allem würde ich mal über einen Versicherungswechsel nachdenken denn so einfach geht es nun nicht:
ZitatAuf jeden Fall hat die gegnerische Versicherung Teilschuld gegeben, sodass meine Versicherung an die Gegnerische Versicherung 620€ bereits gezahlt hat
und dadurch meine Versicherung hochgestuft worden istKannst natürlich auch mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen.
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ich würde auch mal nen anwalt zu rate ziehen.
tomas
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- Offizieller Beitrag
Früher hat man mal gesagt: " Pfeifen, Frauen und Autos verleiht man nicht." ....aber früher war ja auch alles besser.
PS: Die Reihenfolge ist zufällig gewählt und man kann keine Rückschlüsse auf meine persönlichen Prioritäten daraus ableiten !
Übrigens darf auf meinen beiden Autos versicherungstechnisch gesehen neimand anderes außer mir fahren. Damit erübrigt sich das ewige Betteln und selbst die Kniefälle, Beschechungsgelder und eindeutig zweideutige Angebote nützen nichts mehr. Aus die Maus! -
Der Schaden kann von seiner Privathaftpflicht übernommen werden da er den Schaden teilweise verursacht hat.
Geht aber nur mit Hilfe von Rechtsanwalt und eventuell Gericht da seine Privathaftpflicht zuerst ablehnen wird weil der Schaden in erster Linie vom Fahrzeug verursacht wurde.Ist mir vor einigen Jahren so ergangen. Nur war ich das Unfallopfer. Hat sich knapp 9 Monate hinausgezögert bis sich die Versicherungen einig waren wer den Schaden übernimmt. Der Fahrzeughalter wurde nicht hochgestuft.
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Ich kenne da nur "Motorräder und Frauen verleiht man nicht" (in der Reihenfolge)
Aber mein Rado würd ich auch nie verleihenNobby
Hab bisher auch immer gehört, dass Privat-Haftpflicht sogut wie nix mit dem Auto übernimmt. Aber ein Versuch ist es jedoch immer Wert (wenn man Rechtschutz hat) -
Ganz weit vorne in den Allgemeinen Vertragsbedingungen jeder Privathaftpflichtversicherung steht das der Versicherungsschutz sich nicht erstreckt auf Schäden die durch das Führen eines Kraftfahrzeugs entstanden sind...
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habe mich dazu entschlossen, die 620€ selbst an meine Versicherung zu zahlen, damit die mich wieder runterstufen und hoffe, dass ich das Geld von dem Kollegen wiederbekomme.
NIE WIEDER!!!
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Aber dein Schaden bleibt dennoch bestehen?
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kratzer am Stossstange
100€ neulackiert und fertig
sieht wieder wie neu aus -
Wenn es eine Teilschuld gegeben hat, hätte die gegnerische Versicherung doch einen Teil Deines Schadens übernehmen müssen, oder
Gruß
Gunther
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hat sie, haben damit aber den Nachgutachten bezahlt
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