Beiträge von pOOh

    Der verwendete Motor samt Einspritzanlage und Steuergerät muß von einem Automatk stammen, sonnst kannst es vergessen. Nimm also nur zusammengehörige Automatik + Motor komplett aus einem Schlachtfahrzeug.


    unteranderem habe ich genau das befürchtet.


    da die automatik g60 corris doch sehr gut gehandelt werden,.. sollte ich mir das also nochmals überlegen =)
    vielleicht findet sich durch zufall mal eine günstige gelegenheit.

    Möcht im Golf 2 G60 ein Automatikgetriebe verbauen.


    G60 Automatikgetriebe gabs ja nur im Corri?!
    Welchen GKB hat die neuere Automatikgetriebversion? Ab wann wurde es verbaut?
    Es wurde das Golf 4 Automatikgetriebe angesprochen,...
    .. hat jmd Erfahrung beim Einbau? Was wird alles benötigt?

    Redet man sich die Sache mit den 3tsd und 80/90Grad nicht selbst irgendwo schön?


    Meine Vorsätze dazu sind von Gestern.
    Ich achte zwar schon noch darauf,.. nicht unnötig im kalten zu heizen,.. aber selbst im kalten lass ichs mir nicht nehmen,.. den Motor auch mal hochzutouren.


    Fahre jetzt knapp 20tsdkm mit G60+ im Alltag ..


    Wozu fahre ich teure Technik, wenn ich Sie eh nicht nutzen kann,.. da bei diesen Temps der Motor die 80Grad erst nach 12km errreicht? (Landstraße).


    Natürlich mach ich das mit meinem Fahrzeug so, da es meine Arbeit, meine Kosten sind.
    Da man selbst Ahnung von der Materie hat, wie viele hier,.. gibt man ungern das Auto in fremde Hände. Man selbst weiß, welche Möglichkeiten man hat,.. mit fremden Fahrzeugen umzugehen! Was man selbst nicht erfahren möchte, sollte man daher anderen nicht antun.


    Lieber fahr ich mir mein Auto kaputt, als dass es andere tun. Soweit richtig :winking_face:

    Ab wann wurde das neuere verbaut?
    Was wurde daran genau verbessert?
    Sind alle Automatikgetriebe im Corrado gleich? Welche GKB gibt es?


    Welches Automatikgetriebe ist für einen G60 mit Leistung zu empfehlen?

    Ich keinen keinen G60 der nicht ein wenig blechig klingt...


    andreas


    ich auch nicht :winking_face:


    der g im golf,.. klingt sogar total anders, als im corrado.
    habe mitlerweile eine komplett andere g technik bei mir verbaut. vom luftfitler bis zum esd.


    habe selbiges blecherndes geräusche nähe des kats. :ok:


    ich finds normal :winking_face:

    Habe einen Bekannten mit nem 16v Automatik,.. dessen Standgas ähnlich ist (1100-1500). Selten geht er auch aus.


    Erste Vermutung bei mir, Unterdruckschläuche?
    Was könnte es noch sein?
    LLS? Tempstecker? Drosselklappe?

    Bei uns ist das Thema schon durch,.. ich zitiere jmd aus unserem Forum:




    E10 bedeutet doch,.. 10% Alcanteil / 90% Spritanteil!


    Man kann jedoch E85 fahren! 85% Alc / 15% Sprit.


    E85 kostet bei uns unter 1 Euro der Liter.

    Zitat


    Da die Zulassungsstelle keine größeren Schilder ausgeben darf, als der Platz dafür vorhanden ist, werden sie dich nicht zum Umbau zwingen, wenn der Wagen ein Reimport ist.


    Mit diesem Satz meine ich genau das, was du eben festgestellt hast.
    Ist die Sache mit dem "Fahrzeugwert" eindeutig... so dürfen, ja müssen Sie dir ein Kennzeichen in passender Größe ausstellen.


    Grund:
    Das Nummernschild darf nicht herausschauen - scharfkantige Ecken sieht der Tüv nicht gern :winking_face: .. die Waschanlage ruppt es dir ab,.. und und und.
    Ebenso muss das Nummernschild ordentlich ausgeleuchtet sein!

    Das stimmt so nicht!Das Fzg war vorher in Münster zugelassen,die wollten gar keine Gutachten sehen...konnten aufgrund des Briefes feststellen,daß es sich um ein US Modell handelt und gut war...


    Es ist bei uns so.
    Ich würde es nicht behaupten, wenn ich das Problem nicht selbst durch hätte.
    Du brauchst kein Gutachten, wie groß der Platzbedarf ist, sondern ein Gutachten, dass der Umbau nicht in Relation zu 20% des Fahrzeugwertes steht.


    Das erstere Gutachten macht jeder Tüver, der weiß, dass dieses "Gutachten" nur eine schnelle Mark bedeutet.
    Ein Gutachten der Fahrzeugbewertung kostet dann doch schon mal paar wesentliche Teuros mehr!


    Entweder hast du Connections, dein Zulassungsbezirk ist nicht so streng, oder du argumentierst sachlich mit den Fakten, die im Gesetz stehen!


    Dazu sollte man das Gesetz auch kennen! :winking_face:


    Seit dem 1.3.07 hat sich gewiss einiges geändert. Heckklappenumbauten z.B. stehen spezifisch im Gesetzestextes und sind von jeglicher kleinen Nummernschildkombination/größe ausgenommen.


    Beim Corrado hat man einfach mal LEIDER Pech gehabt.
    Ein Golf 3 kann man schon eher mit LKR Schild (Ausnahmegenehmigung) fahren,.. da hier nicht nur die Blende umgebaut werden muss. Umbaut steht nicht in Relation zu 20% Fahrzeugwert. Da die Zulassungsstelle keine größeren Schilder ausgeben darf, als der Platz dafür vorhanden ist, werden sie dich nicht zum Umbau zwingen, wenn der Wagen ein Reimport ist.

    Hat jmd einen Golf 2 G60+ umrüsten lassen können?


    Wollt mir nicht so nen teuren KLR kaufen,.. bei dem ich Aufgrund der Leistungssteigerung eh nicht weiß, ob Sie mir den abnehmen.


    Dachte eher an einen Minikat.
    Kann man nicht behaupten, dass ich einen G60 Motor ausm 92ziger Corrado fahre?


    Durch die Leistungssteigerung wurde bei mir expliziet eingetragen:


    Zitat


    Leistungssteig.(Motortyp G60)m.Luftfilter offen L=150 D140,m.Krümmer vier in eins u.Katalys.sowie Schalld-Anl.(Bastuck)Vorschalld.Typ A 252-101VW u.Mitellsch.Typ 252-202VW sowie Endschalld.Typ A 252 M.Endrohr 100x160*Metallkat Zeller L=150*


    Eigentlich ist nur das Gutachten interessant. Den Steuerantrag füllt mir meine Werkstatt schon aus^^. Jedoch muss das Gutachten ja stimmig sein?!
    Beim Minikat würde ich wie gesagt versuchen, mit dem 92ziger Motor ausm Corrado argumentieren,.. der bei mir als


    Zitat


    Motortyp G60


    ..eingetragen wurde.



    Beim KLR habe ich die Ebayverkäufer angeschrieben, die natürlich auf Grund der Leistungssteigerung nicht gerantieren können, dass ichs abgenommen bekomm...

    Ich hab das selbige auch durch.


    Wir vereinfachen die Sache mal übelst schnell:



    Es gibt 2 Varianten, ein Kennzeichen zu erlangen.


    a) Willkür der Zulassungsstelle, Kontakte, bla...
    b) Du argumentierst mit Stichhaltigen Gesetzesauszügen.



    zu b)
    will da heißen, dein Auto muss ein Reimport sein. Reimport heißt nicht wie beim Corrado, mal eben drüben aufm Amiland im Container zu stecken und wieder zurück geschifft zu werden. Reimport bedeutet, dein Fahrzeug muss schonmal außerhalb Deutschlands zugelassen gewesen sein.
    Desweiteren brauchst du ein Gutachten, dass die Umrüstung auf deutschen Modell über 20% des Fahrzeugwertes steht. Wie bekannt, ist das beim Corrado mit wenigen Euros immer Möglich. Die Blende kostet neu unter 100 Euro und der Einbau in der Fachwerkstatt sollte auch unter 100Euro liegen. Wären also 200 Euro. Da man einen Corrado nicht unter 1000 Euro zu kaufen bekommt, sind hier die 20% schon mal nicht erfüllt.
    Und der letzte Punkt ist,.. dass der Platz nicht ausreichend ist. Die Zulassungsstelle darf dir kein Keinzeichen ausgeben, das größer als die Aussparung ist. Liegt daran, dass herausschauende Nummernschilder eine Gefahr darstellen können. Ob in der Waschanlage oder im sonstigen Verkehr.
    Eigenumbauten der Heckklappen sind unzulässig, für die Argumentation.



    PS: Dein Gutachten sagt nur aus, dass der Platz so und so groß ist. Diese Eintragung bekommt jedes Fahrzeug, dass zum Tüv fährt :winking_face: Ein wertloses Blatt Papier.

    Habe mich direkt heute an meinen Versicherungsvertreter gewendet.


    Es ist tatsächlich möglich, 2 Fahrzeuge als eines laufen zu lassen. Die Ruhebeiträge sind jeweils inkl.
    Bedingung ist natürlich, dass sich die Fahrzeuge nicht überschneiden!

    Also bei mir war es immer so,wenn beide Autos auf den selben Versicherungsvertrag laufen,haben beide die selbe Schadensfreiheitsrabatt.Da dieser nicht am Auto,sondern am Fahrer gebunden ist!Sonst würdest du bei einem Neukauf ja deinen Rabatt los sein.Hast du aber ein Zweitwagen angemeldet,wird dieser wie ein anderer Vertrag gewertet,also unterschiedliche SF.Bei Saisonfahrzeugen läuft dein Vertrag ja nur für die angegebene Saison,da du beide auf Saison hast,sind es 2 verschiedene Verträge,ergo verschiedene SF.Hat natürlich den Vorteil,das wenn du mit deinem Winterauto ne Sülze baust,du auch nur mit diesem hochgestuft wirst.


    ich würde mich da nochmals schlau machen.


    nach meinem wissenstand ist es wie bereits erwähnt, dass du für fahrzeuge eine ruheversicherung benötigst, wenn sie nicht zugelassen sind. ergo in der restlichen zeit des jahres.
    so schreiben es die gesetze wohl vor (erklärung oben),.. ob sich die versicherungen daran halten,.. wäre jetzt die andere frage.


    ebenso ist halt auch niedergeschrieben,.. dass ein fahrzeug mind. 6 monate, sprich 6 monate und 1 tag angemeldet sein muss,.. damit es in der SF sinkt.
    ob hier wirklich sonderkonditionen ausgehandelt werden können, weiß ich nicht.
    welche versicherung macht denn sowas? kann das jmd irgendwie "beweisen" ?
    vertragsdaten einscannen?

    Ich kenn das so, dass jedes Fahrzeugs stets seine SF hat. Man kan da nichts einfach so mischen.


    In der Zeit 11-03, in der das Sommerfahrzeug (4-10) ruht, greift hier nämlich die Ruheversicherung. Der Halter ist verpflichtet, ein Fahrzeug zu verischern, sei es eine Ruheverischerung.
    Denn,.. von jedem Fahrzeug geht eine potentielle Gefahr aus. Es könnte z.b. vom Grundstück herunter auf die Straße rollen und einen Haftpflichtschaden verursachen.


    Von daher kann ich mir nicht vorstellen,.. dass man 2 unterschiedliche Fahrzeuge als ein Fahrzeug laufen lassen kann!
    Das geht indirekt nur,.. wenn man nach jedem Saisonende, das jeweilige Fahrzeug als "Verkauft" deklariert. Offiziell hat der Halter dann aber halt nur ein Fahrzeug für eine SF.

    Nimm lieber den: 230158473114
    Gruß


    Habe so einen ähnlichen verbaut.
    Hat sich auf der BAB direkt verabschiedet. Das Innenleben hat sich am Ausgang gesammelt und keine Abgase mehr durchgelassen. Nun isser leer. :frowning_face:

    Du brauchst den orig. 4-seitigen-Steueränderungsantrag, um keine Probleme zu haben.
    Wenn nicht, solltest du bei deiner Zulassungsstelle nachfragen.
    Die Zulassungsstelle brauch nämlich nur diesen, um deine Schlüsselnummer abzuändern. Mehr nicht.


    Der KAT-Test, oder die Au ist nur für die Werkstatt entscheidend. In Deutschland soll mitlerweile Tüv/Au im selbigen Monat gemacht werden.


    Da auf dem SÄA eine Werkstatt unterschreiben muss, ist damit abgesichert, dass du den KLR/Minikat verbaut hast. Sollte die Werkstatt den KLR einbauen, so machen Sie vorher eine AU, um zu prüfen, ob der KLR/Minikat auch wirklich verbaut werden kann. nach erfolgreichem Einbau testen sie nochmals, ob auch alles i.O. ist.



    Verbaust du einen gebrauchten, kann es durchaus sein, dass dieser bereits "registriert" ist, wie meine Werkstatt mir mitteilte. Daher solltest du Rücksprache mit deiner Zulassungsstelle halten, was genau Sie benötigen, und ob eventuell Kopien von einem SÄA ausreichen würden.
    Die Blätter haben folgenden Sinn: Zulassungstelle, Hersteller, Werkstatt, Eigene Akten.


    Da du stets einen für die eigenen Akten behälst, ist somit bei gebrauchten Verkauf in der Regel einer von vier SÄA dabei. Die restlichen sind "verbraucht".