- Offizieller Beitrag
Sorry Cris aber irgendwie hast du nichts verstanden.
ZitatIch weiss nicht genau ob es sich bei der Eintragung die du da oben erwähnt hast um den Eintrag von nem Gewindefahrwerk handelt...aber WENN es eins ist, dann ist das genau das was ich meine. 45mm....was sind 45mm bei nem Gewinde? Wenn ich ein Gewinde kaufe schraube ich keine 45mm runter, das schaff ich auch NUR mit Federn, aber der "TÜV GEPRÜFTE" Verstellbereich beläuft sich laut einigen Herstellern von 20-90mm glaub ich.....und bei 90mm hatten die bei der Prüfung sicher keine 9J16 drauf ich hoffe du verstehst mich richtig. Ein Gutachten wird für EIN Teil angefertigt, und ob ALLES zusammen später harmoniert das liegt im ermessen des Prüfers.
Klar ist es ein Gewindefahrwerk.
Zitatdas was ich meine. 45mm....was sind 45mm bei nem Gewinde?
Antwort: Der Tüv-geprüfte Verstellbereich.
ZitatWenn ich ein Gewinde kaufe schraube ich keine 45mm runter,
Das ist alleine deine eigene Sache.
Zitatdas schaff ich auch NUR mit Federn
Ist völlig korrekt aber nicht gerade sinnvoll.
Zitataber der "TÜV GEPRÜFTE" Verstellbereich beläuft sich laut einigen Herstellern von 20-90mm glaub ich
Aber nicht für innerhalb der StVZO.
Zitatund bei 90mm hatten die bei der Prüfung sicher keine 9J16 drauf ich hoffe du verstehst mich richtig.
Bei 90mm passen nicht mal 5x13 für den Tüv.
ZitatEin Gutachten wird für EIN Teil angefertigt, und ob ALLES zusammen später harmoniert das liegt im ermessen des Prüfers.
Bei mir z.B. harmoniert es ja nur im Tüv-geprüften Verstellbereich wäre das Fahrzeug nach §50 zu tief. (Ich habe die Tüv-geprüfte Einstellung ja nicht verändert)
Verstehste nun?