- Offizieller Beitrag
Laut StVO §23 darf Musik das Gehör nicht beeinträchtigen.
Frage: Hat schon mal jemand ein Bußgeld wegen zu lauter Musik zahlen müssen.
Liegt "laute Musik" im Ermessen der Polizei ?
Gerade im Sommer erlebt man ja immer wieder die Jungs , die mit voller Lautstärke ihrer HiFi-Anlage mehrfach an den Biergärten und Cafes vorbeifahren um allen ihren Musikgeschmack zu vermitteln.
Dieses wahnsinnige coole Verhalten freut ja alle, aber falls sich eine empfindliche Natur gestört fühlen sollte weil dieser Musikfreund auch um Mitternacht noch seine Runden dreht, wie ist die subjektive Störung eigentlich nachweisbar ? Habe noch nie davon gehört, dass db-Messgeräte an den Straßen zu diesem Zweck installiert wurden.