!! wichtig für ALLE !! ich war Heute beim TÜV

  • NICHT RÜCKSPIEGELUNTERKANTE


    mit Spiegelunterkante meint man den Spigel im Scheinwerfer !!!!!!!!!!!!!!


    oder genauer "es zählt allerdings die Unterkante der Lichtaustrittsfläche"
    (ein Blatt Papier hinhalten dann sieht man es genau).

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  • CeBeIceman


    das sollte ja nicht als angriff gedacht sein. war vieleicht ein bischen blöd geschrieben von mir. ich kann es mir einfach nicht vorstellen, hab jetzt schon meinen 2. corri der 1. war ein 92er vr6 und der 2. ist ein 93er vr6 mit plus fahrwerk und keiner von beiden war so tief iwe du schreibst obwohl der vr6 noch dazu der schwerste motor im corri ist. also nochmals es tut mir echt leid wenn ich dir irgendwie zunahe getreten bin


    gru ß


    planlos

  • Also ich habe heute mal nachgefragt. Die 50cm Klausel gilt schon ewig lange. Was sich geändert hat ist das Neufahrzeuge nach EG-Richtlinien nicht darunter fallen. Der Corrado fällt allerdings noch unter das alte nationale Gesetz. Und zur Entwarnung. Was einmal eingetragen wurde (gewindef.) das wird auch nicht mehr ausgetragen. :super:

    91er, beiges Leder, Gewinde, Gruppe A, Montecarlo-Magic, Brock B2, Chromolux, seit ´02 2.9L

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  • Also ich kann nur sagen was mir der Tüv (Hessen) erzählt hat.
    "Wenn Ihnen ein Gewindefahrwerk eibgetragen wurde und die Grenze unterschritten ist, war es ein Unachtsamkeit des Prüfers, aber eine Rückgängigmachung kann nicht erfolgen."
    Darum fahre ich nächsten Monat zum Tüv genauso tief wie sonst auch und hole mir meine HU-Plakette ab.
    Ich denke das ist Panikmache. Oder hats euch jemand beim letzen Tüv Termin ausgetragen?
    Nein. Dann auch jetzt nicht. Weil das Gesetz ist asbach.

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  • Also ich würde gerne diesen ASSI finden der dieses Gestetz begrüßt hat ich pers. möchte ihn gerne aus hunter meter mal meßen lassen wie hoch meine Auto ist wenn ich mit voll gas auf Ihn zu fahre!!!---Da kommt meine tötungs Gedanke wieder raus!!!---- :mad2: Ich werde meinen Corrado nicht wieder 6cm nach oben bringen ich fahre doch keinenCorrado-Countryoder keinen Geländewagen sonder ein Sportcoupe!! und wenn mich ein Polizist an hält sage ich :


    -Aber Herr Wachtmeister wenn der höher ist mache ich doch der A-klasse konkurentz!!


    -Oder bei so viel Unterwind bräuchte ich ja eine Startgenehmigung damit ich fliegen kann!


    -Nein der ist nicht Tief der ist nur nicht sehr Hoch.


    -Nein das ist kein Gewindefahrwerk das sind nur Niveuregulierbare Federn!


    :szahn:

  • wenn ich das vor ca. nem monat riichtig gelesen habe! wurde in der schweiz ein gesetz geändert was miiit der bodenfreiheit zu tun hatte! die haben das noch weiter runterschrauben erlaubt! da der golf 4 schon so wenig freiheit hat! somit sollte die wirtschaft angekurbelt werden...


    aner in GER machen die ja wie immer nur Sch***....


    WARUM?????

  • Also mal im Klartext!
    1. Unterkante Scheinwerfer bis Boden darf beim Gewindefahrwerk nicht unter 50 cm maximal 48 cm liegen!(Laut Aktueller Stand TÜV)


    2. Hat mann zb. ein 80/60 Fahrwerk und TÜVGUTACHTEN für Corrado gibt es keine Probleme bei der Eintragung.


    3. Last alles dort eintragen wo ihr es kauft,dann gibt es die wenigsten Probleme(meine Erfahrung)
    :shock:

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  • Hallo Leute habe mal bei KW nachgefragt weil ich ein Gewindefahrwerk von denen habe (noch nicht eingebaut), hier die Antwort:


    Das Gesetz ist nicht neu, neu ist nur das die Verkehrspolizei im Raum
    Stuttgart sich an diesem Thema aufhält und Fahrzeug danach beurteilt,
    die ansonsten verkehrssicher sind und eine Tüv Eintragung bereits haben.

    Es besagt das die Unterkante des Scheinwerferspiegels 50 cm betragen
    muss. Hier liegt noch einmal ein Unterschied von bis zu 30 mm je nach
    Fahrzeug !
    Praxisgerechtes Messen würde hier bedeuten ein Blatt Papier vor den
    Scheinwerfer zu heben und an der Stelle zu messen wo sich das Licht auf
    dem Blatt Papier bricht.


    Da die Sache grundsätzlich immer mehr zum Problem wird haben wir bei KBA
    ein Anfrage gestartet wie den hier die richtige Vorgehensweise ist, da
    es z.B. bei den modernen Leuchtmitteln wie dem Xenonlicht keinen
    sichtbaren Spiegel gibt.


    Im übrigen gibt es dann auch noch Fahrzeuge die in der Serie dieses Maß
    unterschreiten und trotzdem zugelassen sind, welche Sonderregelungen
    hier gelten versuchen wir ebenfalls zu prüfen.


    Mit freundlichen Grüßen
    KW automotive GmbH



    und hier noch die Antwort von Colour tuning:


    Hallo Chris,

    wir koennen uns natuerlich auch nicht ueber die STVZO hinwegsetzen. In der steht, dass die Lichtaustrittskante mind, 50cm und ein Nummernschild mind. 30cm von der Fahrbahn weg sein muss. Ein Gewindefahrwerk bietet sich schon deshalb an, da man dadurch nach dem TUEV nochmals einstellen koennte, was natuerlich nicht zulaessig ist :)

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  • hallo


    wenn ihr bei euch so probleme habt dann kommt doch nach augsburg zum tüv ich hebe einen golf 2 g60 und habe mit dem kw gewinde 6cm restgewinde eingetragen was heist ich bin 110mm tiefer ohne probleme fals ihr hilfe braucht könnt ihr euch auch melden bei mir unter 01623054113



    mfg
    stephan

  • Hallo Leute, war gestern mit dem Corsa von meiner Freundin beim GTÜ, wollte ein Weitec Fahrwerk eintragen lassen, es legt den Corsa B satte 4cm tiefer, die Eintragung war soweit unter Dach und Fach, dann hat er aber in seinen Unterlagen die 50 cm entdeckt. Also mußte er sofort losrennen und den Zollstock auspacken, erwischt die Scheinwerferunterkante hatt doch tatsächlich nur einen Abstand zum Boden von 48,5cm.
    Sorry keine Eintragung :frowning_face:
    Also ab zum TÜV, 200m Luftlinie weiter, die haben auch nachgemessen und .... keine Eintragung.
    Ab zur Dekra, 2km Luftlinie, was 50cm Scheinwerfer was? ach Unterkannte. Noch nie gehöhrt, schaue ich mal nach. 10 min später, jezt sind sie schon zu zweit: Zitat "Diese Regelung gibt es tatsächlich, ick kann sie aber nicht verstehen, und überhaupt was machen die Sportwagenfahrer wie Ferrarie und Porsche. Ich kann die Angst der Kollegen nicht verstehen. Wenn sonst alles i.O. ist tragen wir es ein."
    Die Moral der Geschichte:
    Willst du was Eingetragen haben, mußt du von Prüfer zu Prüfer laufen bis du einen Findest der die Gründe für die Regelungen auch nicht verstehen kann.
    MFG Markus :spineyes:

  • Ganz einfach,ich baue meine scheinwerfer aufs dach,wofür soll die dachreling sonst gut sein :spineyes::rofl:
    da kann grün weiss nix mehr sagen oder?es gibt doch keine regelung wie hoch ein scheinwerfer sein darf :face_with_rolling_eyes:


    [ 22. März 2002: Beitrag editiert von: Spawn! ]

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  • Wahrscheinlich wird euch der TÜV'er wieder in die Suppe spucken, die Regelung sagt nämlich auch wie hoch ein Scheinwerfer maximal sein darf... Der Anschiß lauert überall ! :rofl:

  • Also aus alten CRX-ED 9 Zeiten weiß ich noch, dass für Höhenvorgaben die Unterkante des Auspuffs(in diesem Fall tiefster Punkt)massgeblich war: mind.6cm(war mit nem Mohrauspuff nicht zu schaffen)

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