Wie sieht folgende Lage für den Käufer bzw. Verkäufer aus:
VW Polo funktionstüchtig ohne erkennbare Mängel.
Nach 3 Tagen Ölkontrolllampe an und Klappergeräusche.
Verdacht auf Pleullager
Polo 9N3 mit 185000km
Wie sieht folgende Lage für den Käufer bzw. Verkäufer aus:
VW Polo funktionstüchtig ohne erkennbare Mängel.
Nach 3 Tagen Ölkontrolllampe an und Klappergeräusche.
Verdacht auf Pleullager
Polo 9N3 mit 185000km
Mh, naiv wie ich bin, hätte ich gesagt, man steckt nicht drin.
Wenn es vor Gericht geht musst du Nachweisen das keine Arglistige Täuschung vorliegt und der Mangel nicht bereits bekannt war.
Ist eine blöde Situation für beide Seiten.
Das war sicherlich ein Deal in unteren Preissegment. Selbstverständlich muss auch da alles korrekt ablaufen, aber da wäre wahrscheinlich jeder Aufwand kontraproduktiv.
Vielleicht geht was in Richtung Kulanz.
Erstmal wäre es ja interessant, ob es ein Privatkauf (von einer natürlichen Person) war, oder ein Kauf von einer Institution (Autohaus/ juristische Person)?
Ist ein privat Verkauf.
Ich würde als erstes den Verkäufer zu einer Stellungnahme kontaktieren, diese schriftlich festhalten und Vorschläge zur Regulierung des Problems einfordern und ihm das Recht auf Nachbesserung (laut BGB) gewähren.
Es existiert ja sicher ein Kaufvetrag?
In wie weit ist ein private Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet?
Es gibt einen ADAC Kaufvertrag.
…weil das BGB halt auch bei Privatverkäufen Gültigkeit besitzt.
Außerdem geht es nicht explizit um die „Pflicht“ sondern um das Recht, was du ihm als „Geschädigter“ erstmal einräumst/ anbietest…..bevor wir über Rechtsstreit reden.
Sorry,
aber wenn ich mein Auto mit 185.000, - km privat verkaufe und nach 3 Tagen Nutzung kommt der Käufer und reklamiert einen Motorschaden kriegt er von mir keinen Cent. Weil:
- Diese Masche von einigen Schlaumeiern probiert wird.
- man in 3 Tagen durch unsachgemäße Behandlung spielend einen Motorschaden produzieren kann.
- ich bei einem Auto mit 185.000,-km auch nicht als Verkäufer für jedes Teil eine Garantie geben kann. Autos gehen nun mal von heute auf morgen kaputt. Ohne dass der Schaden sich ankündigte. Hat jeder schon selbst erlebt.
Alles Gesagte natürlich ohne Matoa hier zu nahe treten zu wollen.
In wie weit ist ein private Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet?
Es gibt einen ADAC Kaufvertrag.
Kurzum bei der Konstellation ohne weitere Zusicherungen: gar nicht.
cor-fan …..also sagst du: „Pech gehabt!“
Dann Herzlichen Glückwunsch zu deinem Rechtsverständnis.
Es geht doch nicht darum, dem Verkäufer an die Karre zu pissen und ihm arglistige Täuschung zu unterstellen, Es geht auch nicht darum, dem Käufer Matoa unsachgemäßen Gebrauch zu unterstellen.
Es geht darum, rechtlich sauber eine Problemlösung zu erwirken, welche logischerweise für beide Seiten aktuell einen unbefriedigenden IST-Zustand darstellt.
Sorry, aber woher nimmst DU denn deine Meinung zum Thema Rechtsverständnis?
Deshalb doch mein letzter Satz. Weil ich Matoa sowas nie unterstellen würde. Ich hab zB. von ihm 2x Teile für den Corri gekauft und bin bis heute glücklich damit.
Ein wenig Licht ins dunkle bringen....
Ich habe ursprünglich den Polo für meinen Sohn als Anfänger Auto gekauft. Er fand ihn öde und liegt mir in den Ohren das er lieber einen Lupo möchte. Also 1x Service gemacht und den Polo über Kleinanzeigen verkauft. Der neue Besitzer kam nur nach 2 Tagen an das die Öllampe an gegangen ist und der Motor laut wurde.
Da ich ja eigentlich freundlich bin hab ich ihm gesagt ich schau mal völlig ohne irgendwelche Eingeständnise nach den Pleullagern.
Jetzt hab ich den Mensch alle 10 Minuten am Telefon und er bräuchte den Wagen dringend für die Arbeit usw.....
Hätte ich schon nicht gemacht, du bist halt zu nett. Kontakt freundlich aber bestimmt abbrechen, Feierabend.
Mein letztes Wort dazu:
Matoa ich finde es absolut korrekt, dass du dich um das Problem kümmerst. Ich dachte erst, du warst der Käufer, tatsächlich bist du der Verkäufer gewesen.
Spielt aber auch keine Rolle. Eine vernünftige Kommunikation zwischen beiden Parteien kann u. U. vieles klären und es bleibt beiderseitig kein „Geschmäckle“ zurück, wenn man dann auch noch versucht eine finanzielle Einigung zu finden. Dabei ist es meines Erachtens egal, ob es sich um einen erweiterten Bekanntenkreis handelt oder um eine völlig fremde Person.
Marco, ich hätte da gar nichts gemacht.
Der Typ hätte ja auch stumpf das Öl ablassen können, weil er den Kahn einfach auch nicht mehr wollte.
Rein rechtlich bist du raus.
Der Mangel war ja vorher nicht da. Sonst hätte er ja nicht damit fahren können.
Mal zum Ende bringen.
Habe bei dem Wagen das Öl kontrolliert und einen drastischen Öl Mangel fest gestellt. Öl bis zur Markierung aufgefüllt und das Geräusch ist weg.
Bei der Abholung vom Wagen drauf hingewiesen, das das eine einmalige Aktion war.
Ich bin gespannt ob da noch was kommt......
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