vom Kaufvertrag zurücktreten

  • hallo

    ich habe vollgendes problem
    habe mein auto im internet angeboten
    und leider schon einen kaufvertrag unterschrieben

    letzte woche wurde der wagen besichtigt und sollte dieses wochenende abgeholt werden

    aber nun würde ich gerne vom kaufvertrag zurück tretten und den wagen behalten

    gibt es da irgend eine möglichkeit?

    gruß

    Wer Corrado fährt hat alles erreicht im Leben :coolsein:

  • Rein rechtlich gesehen kann der Käufer dann Schadensersatz einklagen wegen Nichterfüllung des Vertrages... falls mir nicht irgendwas gerade entfallen sein sollte.

    Wobei Deine Beschreibung schwammig ist... Wagen wurde besichtigt und nicht abgeholt oder Wagen wurde besichtigt und wird abgeholt?

    ...mh... evtl. kann man auch als Verkäufer nen Kaufvertrag widerrufen? Weiter wühlen tu ich nun aber nicht...

    Widerruf als Verkäufer geht wohl nicht, da kein Irrtum usw. vorliegt.

    --> Ich tippe mal darauf, dass Du hier nur mit Schadensersatz rauskommst, wenn sich der Käufer querstellt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Corradoman (28. November 2009 um 07:31) aus folgendem Grund: aus 2 mach 1

    • Offizieller Beitrag

    Du mußt den Käufer erst schriftlich eine verbindliche Frist zur Vertragserfüllung setzen.(innerhalb von 10 Tage abholen sonst Aufhebung der Vertrages o.ä.....)

    Da dies aber ein recht komplexes Thema ist wärst du gut beraten eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

  • Dein Auto hat doch erhebliche Mängel die dir entfallen sind.
    Weicht doch stark vom Vertag ab.
    Nur son Gedanke.

    Gruß Marco

    94er VR6K mit 16Bit, Doppel-Airbag, E-Recaros, Climatronic ECON, Mark20, Hartmann, SWRA, GRA und noch viel viel mehr in LK1B :biggrin:

    Member of CCG & CCN

  • danke männer für eure antworten
    der wagen wurde letzten sonntag besichtigt und wir haben den kaufvertrag ausgefüllt damit der wagen diesen sonntag abgeholt wird
    hab mich aber umendschieden und ich wollte den wagen gerne behalten

    die neuen besitzer bestehen aber darauf den wagen zukaufen

    naja hab mich jetzt damit abgefunden und er wird morgen abgeholt um allen ärger aus dem weg zugehen
    werd mich mal nach einem neuen kfz umschauen

    gruß:danke:

    Wer Corrado fährt hat alles erreicht im Leben :coolsein:

  • Man KÖNNTE jetzt diverse Stecker vom Motor so fast abziehen das der scheiße läuft und man KÖNNTE nochn Handtuch in den Lufikasten packen und man KÖNNTE jetzt an einem Rad ordentlich Luft ins Bremssystem lassen das die schlecht zieht und man KÖNNTE noch den Stecker vom ABS halb ziehen,damit die Warnlampe leuchtet und man KÖNNTE nochn bischen Öl aufm Motor verteilen damit das so aussieht das der sifft und man KÖNNTE noch diverse Sicherungen gegen defekte tauschen damit Dinge wie Fensterheber oder Schiebedach nicht mehr funzn usw........aber sowas macht man ja nicht:face_with_rolling_eyes:

    97-99 GolfI 70PS,99-00 Vectra A2000 16V,00-02 Vectra A 2,0i,02-07 GolfII 90PS,seitdem und bis zum bitteren Ende=Corrado G60:biggrin:
    Honda Bali zum abreagieren:peinlich:

    • Offizieller Beitrag

    Man KÖNNTE jetzt diverse Stecker vom Motor so fast abziehen das der scheiße läuft und man KÖNNTE nochn Handtuch in den Lufikasten packen und man KÖNNTE jetzt an einem Rad ordentlich Luft ins Bremssystem lassen das die schlecht zieht und man KÖNNTE noch den Stecker vom ABS halb ziehen,damit die Warnlampe leuchtet und man KÖNNTE nochn bischen Öl aufm Motor verteilen damit das so aussieht das der sifft und man KÖNNTE noch diverse Sicherungen gegen defekte tauschen damit Dinge wie Fensterheber oder Schiebedach nicht mehr funzn usw........aber sowas macht man ja nicht:face_with_rolling_eyes:

    KÖNNTE man alles machen, dumm nur das diese dann verschwiegenen Mängel auf eigene Kosten beseitigt werden müssen, es sei denn all diese Mängel sind im Vertrag festgehalten.
    Erst überlegen, dann "Tipps" geben.


    Selten so einen Kappes gelesen.
    :ohmann:

  • Hinzu kommt noch, dass der Wagen schon besichtigt wurde. Wenn ich Käufer wäre, würde ich in so einem Fall von arglistiger Täuschung ausgehen und entsprechend Handeln.

  • Das wären nur Ansätze wie er verhindern kann das der Typ das Auto mitnimmt....ALLES auf einmal wäre doch ein wenig übertrieben:roll:

    Ich mein.....das ck-g60 das etwas spät einfällt das Auto behalten zu wollen is klar,trotzdem find ich ists noch nicht zu spät.
    Ruf den Typ doch einfach an und sag der ist geklaut worden oder ein anderer hat nen 1000er mehr bezahlt und das Auto ist verkauft.......

    97-99 GolfI 70PS,99-00 Vectra A2000 16V,00-02 Vectra A 2,0i,02-07 GolfII 90PS,seitdem und bis zum bitteren Ende=Corrado G60:biggrin:
    Honda Bali zum abreagieren:peinlich:

    • Offizieller Beitrag

    Das wären nur Ansätze wie er verhindern kann das der Typ das Auto mitnimmt....ALLES auf einmal wäre doch ein wenig übertrieben:roll:

    Ich mein.....das ck-g60 das etwas spät einfällt das Auto behalten zu wollen is klar,trotzdem find ich ists noch nicht zu spät.
    Ruf den Typ doch einfach an und sag der ist geklaut worden oder ein anderer hat nen 1000er mehr bezahlt und das Auto ist verkauft.......

    Was ist eigentlich los mir dir?
    Kapierst du das nicht?
    :kopfgege:

    Er hat einen abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Käufer über Gegenstand X in Zustand Y.
    Verändert sich Zustand Y zu Ungunsten des Käufers hat dieser gewisse Rechte nach §437 BGB


    Hör doch mal endlich auf hier so einen Quatsch zu verbreiten.
    :mad2:

  • Kom mir doch nicht mit Paragraphen.....:roll:

    Ich will damit nur ausdrücken,das wenn ich in der Situation wäre und ich das Auto plötzlich behalten wollen würde(warum auch immer),ich Mittel und Wege finden würde das auch tun zu können(ein Anruf würd da schon reichen...irgend ne Story von der kranken Mutter oder so:biggrin: )......ob das jetzt am Rande der legalität wäre steht auf nem anderen Blatt.
    Welcher Käufer wird den bitte anfangen gleich groß vor Gericht zu ziehen,nur weil er ein gebrauchtes Auto,das er noch nichtmal bezahlt hat,nicht bekommt.
    Schließlich kommts dann wieder darauf an WIE man mit dem Vertragspartner umgeht.
    Was der ck-g60 dann im Endeffekt macht ist sein Bier,is ja schlieslich auch schon groß:face_with_rolling_eyes:

    So...und jetzt kannst wieder motzen,aber ich seh das nicht so eng bei privaten Geschäften:flirt:

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  • Man kann doch einfach ein längeres `vernünftiges` Gespräch mit dem Käufer führen, ich denke mit einem einsichtigen Käufer könnte man sich da schon einigen.

    Die ganzen anderen Tipps sind doch alle für die Tonne, wenn ich so etwas höre wird mir ja ganz anders.

    • Offizieller Beitrag

    Na Günter, dann weiß du ja auf was du dich einläßt, wenn du mal was von Herrn Weber kaufst:biggrin:
    Gruß
    Gunther

    Naja......
    Solche Leute kapieren es eh erst wenn sie es auf die harte Tour "erklärt" bekommen. Schade eigentlich das man mit angegebenen 30 Jahren noch so naiv sein kann.

  • Wenn ich etwas verkauf,dann bin ich mir auch sicher das ichs verkaufen will und überleg mir nicht plötzlich....och nö....jetzt will ichs dann doch behalten.
    Deswegen würde ich in diese spezielle Situation erst gar nicht kommen.

    Und als Naiv würd ich mich sicher nicht bezeichnen,im Gegenteil.

    Ich hät auch gleich schreiben können" Pech gehabt,das deutsche Gesetz verbietet dir als Verkäufer vom Kaufvertrag zurückzutreten,als kannst du gaaaar nix machen,Bäh!",das wär Naiv.
    Wäre dem ck-g60 damit geholfen? Nich wirklich.
    Das einige meiner "Lösungsvorschläge" ein wenig..hmm..radikal sein mögen,ok,mag sein.
    Es waren auch alles nur "denkanstoße" welche Möglichkeiten er überhaupt noch hat,wenn er denn das Auto unbedingt behalten will.

    Aber ihr macht bestimmt alle IMMER Dienst nach Vorschrift,klar.......

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    • Offizieller Beitrag

    Arglistige Täuschung nach §123 BGB (wenn nicht sogar schon § 263 StGB vorliegt) nur um aus einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag zu kommen, die du hier so lapidar "Lösungsvorschläge" oder "Denkanstöße" nennst, braucht kein Mensch und solche schwachsinnigen "Tipps" haben in einem seriösem Forum auch nichts zu suchen!

    Zitat

    Arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB ist jedes Verhalten, das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält, und beim dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, dass er durch seine Täuschung die Willensentschließung des anderen beeinflusst. Das Verschweigen wahrer Tatsachen stellt dann eine arglistige Täuschung dar, wenn eine Pflicht zur Offenbarung besteht. Grundsätzlich besteht nur bei krassen Abweichungen von normalen Verhältnissen, insbesondere zu Punkten, die für die Kaufentscheidung offensichtlich wichtig sind (z.B. vergoldet statt Echtgold), auch ohne konkrete Nachfrage eine Offenbarungspflicht.


    Übrigens verbietet das deutsche Gesetz dem Verkäufer NICHT vom Kaufvertrag zurückzutreten.
    :roll:

  • .....las gut sein....wie werden nicht euf einen gemeinsamen Nenner kommen!
    Wenn du damit genauso gut leben kannst wie ich,is ja alles ok:spitze:

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