Xenon legal verbauen? + sonstige Fragen zu Leuchten/Xenon

  • Auch da hatte der Günter die richitge Antwort gegeben.
    Der AMG Kompressor ist eine Leistungssteigernde Massnahme, die genau wie die Hubraumerweiterung, die Nockenwelle und dem ganzen anderen Krempel eingetragen war.
    Dafür musste ich ein Abgasgutachten erstellen lassen, was ungefähr 550€ mit allem gekostet hat.

    Somit war ich aus dem Schneider.
    Doch ein Lichttechnisches Gutachten kommt viel teurer.Einschliesslich Materialprüfung etc.


    Ich habe soeben noch einmal mit meinem TÜV Menschen Kontakt gehalten und er wird sich der Sache mal annehmen.
    Es ist im Grunde genommen nichts Anderes wie ein Umbau oder eine "Leistungssteigerung" der Scheinwerfer.So sagt er zumindest.

    Er sagt wörtlich: " Bau den ganzen Krempel ein und komm her, dann nehme ich Dir das ab."

  • Genau das meine ich, Willy,

    die positive Auslegung der Gesetzeslage deinerseits, bzw. deines TÜV-Prüfers war es, daß ein Abgasgutachten für den Umbau auf Kompressor ausreicht.
    Wenn man es so ins Detail weiterspielt, wie das hier beim Xenon gemacht wird, dann reicht das lange nicht aus:

    - Hast du einen Frontcrash mit dem Auto gemacht? Durch den größeren Klotz im Motorraum faltet sich der Corrrado ganz anders zusammen!
    - Wurden Fahrversuche durchgeführt? Die größere Leistung wirkt sich irgendwie auf die Fahrstabilität, z.B. bei Vollast in einer Kurve aus!
    - Wurden Hochgeschwindigkeitstest gemacht? Macht der Corrado die größere Endgeschwindigkeit mit?
    usw. usw.

    Klar ist vieles davon Quatsch, anderes hingegen meiner Meinung nach wesentlich gefährlicher als die Xenons.
    Nicht falsch verstehen, ich finde es ja in Ordnung, das du das eingetragen bekommen hast aber ganz sauber ist das nach der Auffassung einiger Leute hier nicht.

    Dein TÜV Mensch hat die Sache eingetragen, weil er davon überzeugt ist, daß es keine Gefährdung darstellt! Genauso sehe ich (und ja auch dein TÜV-Prüfer)das mit den Xenons!

    • Offizieller Beitrag

    Genau das meine ich, Willy,

    die positive Auslegung der Gesetzeslage deinerseits, bzw. deines TÜV-Prüfers war es, daß ein Abgasgutachten für den Umbau auf Kompressor ausreicht.
    Wenn man es so ins Detail weiterspielt, wie das hier beim Xenon gemacht wird, dann reicht das lange nicht aus:

    - Hast du einen Frontcrash mit dem Auto gemacht? Durch den größeren Klotz im Motorraum faltet sich der Corrrado ganz anders zusammen!
    - Wurden Fahrversuche durchgeführt? Die größere Leistung wirkt sich irgendwie auf die Fahrstabilität, z.B. bei Vollast in einer Kurve aus!
    - Wurden Hochgeschwindigkeitstest gemacht? Macht der Corrado die größere Endgeschwindigkeit mit?
    usw. usw.

    Klar ist vieles davon Quatsch, anderes hingegen meiner Meinung nach wesentlich gefährlicher als die Xenons.
    Nicht falsch verstehen, ich finde es ja in Ordnung, das du das eingetragen bekommen hast aber ganz sauber ist das nach der Auffassung einiger Leute hier nicht.

    Dein TÜV Mensch hat die Sache eingetragen, weil er davon überzeugt ist, daß es keine Gefährdung darstellt! Genauso sehe ich (und ja auch dein TÜV-Prüfer)das mit den Xenons!

    Mit Polemik wird so eine Eintragung aber auch nicht legaler. :face_with_rolling_eyes:

  • Argumente augegangen?

    Ich sehe völlig ein, daß der von dir beschriebene Weg der absolut einzig Unanfechtbare ist! Dummerweise ist dann meine Polemikexplusion auch der einzig legale Weg eine Motoreintragung zu bekommen? Hat das hier schonmal jemand so gemacht? Ich denke, jeder hat verstanden, was ich ausdrücken wollte!:danke:

    • Offizieller Beitrag

    Für was sollen Argumente ausgegangen sein? :confused:

    Bist du jetzt sauer weil so eine Xenon-Eintragung doch nicht so legal oder einfach ist wie du dachtest?

    Was die Motoreintragungen betrifft hatte ich ja schon etwas zu geschrieben:

    Zitat

    Evtl. ist dir noch nicht bekannt das ab 03/07 verschärfte Richtlinie bei Tüv herrschen was Motorumbauten/Abgasanlagen usw. betrifft.
    Demnach muß z.B. für einen Motorumbau der stärker ist als die stärkste Serienvariante ein Betriebsfestigkeitsnachweis (Karosseriesteifigkeit) erbracht werden. Turbo/Kompressorumbauten verlangen zusätzlich ein Abgasgutachten.
    Gibt es keinerlei Unterlagen kann auch eine vorhandene Eintragung angezweifelt und gestrichen werden.


    http://www.vwcorrado.de/forum/showpost…3&postcount=149

    (was im übrigen auch auf deinen Umbau zutrifft):winking_face:

    Aber gut, jeder halt wie er mag........
    :biggrin:
    (ich bin hier raus)

  • Ich bin nicht sauer, warum auch, bin doch immernoch der Meinung, daß es machbar ist, genauso wie mein Motorumbau, der übrigens eingetragen wird, hat mir der TÜV versichert (auch nach 03/07, wo ist eigentlich der Text her? Außerdem schreibst du ja selbst: Richtlinie)! Das Abgasgutachten ist nicht notendig, wenn die Abgasanlage einen identischen Staudruck aufweißt, wie im originalen Auto, wo der Motor verbaut wurde (aussage TÜV, soviel zur Richtlinie). Das ist nachgewiesen!
    Damit erfüllt mein Motor die Euro4, eingetragen wird aber nur Euro2, da das restliche Fahrzeug (Ausdünstung von Tank usw.) diese Norm nicht erfüllt!

    Aber um die Themen hier nicht zu vermischen, werde ich mal ein Neues aufmachen:"Motoreintragungen jetzt unmöglich? Neue Richtlinie ab 03/07?"

    Übrigens bin ich schon lange raus hier!

    Dann mal noch viel Spaß und paß auf, das die Polizei nicht mal ein lichttechnisches Gutachten für deine Corradoscheinwerfer in Verbindung mit den toten Fliegen auf der Streuscheibe verlangt!;)

    Da du und ich nun raus, sind und der Kampfhamster bestimmt nicht allein weiterstreiten will, kann das Thema von mir aus geschlossen werden!

    Alles nur Spaß, nicht böse sein, bist doch mein Lieblings-Super-Moderator!:ok:

  • Dann werden wir mal nach China ne Mail schreiben und einen Scheinwerferproduzenten überzeugen müssen das er eine Serie auflegt. :biggrin:

    @ Relaissatz

    Das das Teil nicht zugelassen werden muss versteht sich von selbst. Im Grunde genommen verändert die Technik nichts im Bezug auf das Verhalten des Fahrzeuges und der originalen Lichtausbeute der Scheinwerfer.
    Das Spannungs- und Stromverluste an Fahrzeugen von 20-12Jahren auftreten hat wohl jeder bemerkt. Und das im Relaissatz nur die Probleme infolge bessere Kabel und 2 Relais (dadurch bessere Stromführung, weniger Verluste) behebt, kann man kein Eingriff und Änderung ausmachen.
    Es wird damit lediglich der Originalzustand (ohne Spannungsverlust) wieder hergestellt. :ok:

    Auf die Frage warum es Xenon Scheinwerfer so schwer, auch nicht durch Einzelabnahme gegenüber 400PS -Motoren einzutragen sind, kann ich nur sagen, dass die Lichtabgabe von diesen Gasentladungslampen völlig anders als bei Glühlampen ist und die Hersteller nicht umsonst so einen rießigen Aufwand betreiben und ein blendfreies weit leuchtendes Licht auf die Straße zu bringen.
    Jeder von uns kennt doch die Situation das ein entgegenkommendes Fahrzeug einen blendet. Der Faktor erhöht sich nicht proportional bei Xenon sonder um ein vielfaches. Daher hat man die Automatische Höhenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage drin.

    Nur so ist es gesetzlich legal. Leider.:(


  • @ Relaissatz

    Das das Teil nicht zugelassen werden muss versteht sich von selbst. Im Grunde genommen verändert die Technik nichts im Bezug auf das Verhalten des Fahrzeuges und der originalen Lichtausbeute der Scheinwerfer.
    Das Spannungs- und Stromverluste an Fahrzeugen von 20-12Jahren auftreten hat wohl jeder bemerkt. Und das im Relaissatz nur die Probleme infolge bessere Kabel und 2 Relais (dadurch bessere Stromführung, weniger Verluste) behebt, kann man kein Eingriff und Änderung ausmachen.
    Es wird damit lediglich der Originalzustand (ohne Spannungsverlust) wieder hergestellt. :ok:(

    Es kommt drauf an, wie der Relaissatz aufgebaut wurde.
    Ich habe mich nach der Anmerkung von DennZ bezüglich der E-Nummern mal etwas schlau gegooglet :winking_face:
    Ja und er hat recht. Ohne die E-Prüfung darf kein Teil im Fahrzeug verbaut werden, also der Relaissatz von Ent******* und auch mein für mich gebauter dürften demnach nicht in einem Fahrzeug zum Einsatz kommen, aber alle die sich einfach 4 KFZ-Relais mit E-Zulassung gekauft haben und die als Relaissatz verwenden und zwar ein Relais pro Glühfaden brauchen nichts negatives zu befürchten, wenn ein paar DIN-Normen bezüglich des Leitungsquerschnitts und der Absicherung eingehalten wurden.

    Turborado
    Wir reden aneinander vorbei :winking_face:
    Nochmal :biggrin:
    Der Vergleich mit dem nicht eingetragenen Motor war lediglich auf das zu erwartende Strafmaß beim Fahren ohne Betriebserlaubnis bezogen.
    Ich weiß, dass es bei dem Bekannten auf der Hand lag, warum er verdonnert wurde, aber auch in diesem Fall hätte der Unfall mit dem originalen Motor, oder mit der dazu passenden Eintrag des 16V's nicht abgewendet werden können.
    Der Richter hat ausgesagt, dass das Fahrzeug keine ABE mehr hatte und somit gar nicht im Straßenverkehr hätte sein können. Und genau das könnte bei einem Unfall mit nicht zugelassenen Scheinwerfern ebenfalls passieren.
    Der Bekannte hatte den Unfall nicht verursacht und trug auch keine Schuld. Auch das könnte ja mit nicht zugelassenen Scheinwerfern passieren.
    Ich finde das auch alles Banane und wollte nur die Gefahr verdeutlichen.

    @Hamster
    Ich bin ja mal gespannt, was bei der Sache nun schlussendlich raus kommt.

  • Interessant wird es in dem Zusammenhang ja auch erst dann, wenn TÜV Prüfer, oder Polizist das Teil sehen und nicht kennen, sich aber denken können, dass es was mit dem Licht zu tun hat =).

    Ich hatte meines damals eintragen lassen, mit Schriftstück von VW, dass bei den Rados gerne mal zu wenig Saft an den Birnchen ankommt und dafür von findigen Tüftlern ein Relaissatz gebaut wurde um das auszugleichen.
    Das hatte dem TÜV Prüfer gereicht und auch dem einzigen Polizisten der jemals danach fragte.

    Rein theopraktisch ist es jedoch ein Fremdbauteil ohne Genehmigung =)...


    95er Corrado VR6 111.000km (verkauft)

    • Offizieller Beitrag

    hier mal ein link... vielleicht gibt ja wirklich mal einen Hersteller, der sowas "richtig legal" im Corrado rausbringt aufgrund einer solchen Studie :o)

    http://www.shortnews.de/start.cfm?id=683727

    Die Zulassungsstatistik besagt das von Jahr zu Jahr weniger Corrados auf den Strassen bewegt werden.
    Welcher Scheinwerfer-Hersteller soll ausgerechnet für ein schwindendes Fahrzeug solch enormen Entwicklungs und Herstellungskosten aus dem Fenster werfen?
    :confused:

    Ich denke mal das wir Corrado-Fahrer uns damit abfinden müssen ein anderes Fahrzeug kaufen zu müssen um in den Genuß von legalem Xenonlich zu gelangen oder eben es illegal zu verbauen.

  • Zitat


    Ich denke mal das wir Corrado-Fahrer uns damit abfinden müssen ein anderes Fahrzeug kaufen zu müssen um in den Genuß von legalem Xenonlich zu gelangen oder eben es illegal zu verbauen.

    Richtig und alles in allem genommen solltem na sich auf die Aussagen vom KBA verlassen,der TÜV steht da nicht drüber und wenn er meint es eintragen zu können dnan soll ers tun nur is das für den Fahrer kein Freischein und kann im ernstflal echt haqrte Folgen haben,da kannste dich auf den TÜv Prüfer beziehen wie du willst, am Ende stehste alleine da.

  • Ich find das faszinierend. Obwohl hier nun endlich mal alles aufn Punkt gebracht worden ist und auch mit Fakten von den richtigen Stellen belegt worden ist, ist immer noch hier die Meinungf das es legal ist mi Xenonumbau.

    Jedem so wie er möchte ob er es eingetragen bekommen hat und ob mit SWR usw oder ohne, wie oben schon mehrfach erwähtn liegt im obliegen des Prüfers, Es macht es aber NICHT legal und das hat das KBA bestätigt. Ich freue mich für jeden ders eingetragen hat aber sollte es zu einem Unfall kommen weil man jemand zb geblendet hat und die polizei schickt dich zum TÜV wegen Xenon dann hat der Prüfer und der Besitzer vom Auto ein Problem.

    WIe gesgat super für jeden ders eingetragen hat aber legal ists nicht

  • Ist klar... Natürlich ist das Legal... Mein Prüfer mach mit meinem Scheinwerfer eine Einzelabnahme, es wird geprüft ob die ALWR funktioniert und somit ein blenden ausgeschlossen ist. Dann wird in einem 2 1/2 Stunden Test die Temperatur gemessen und geschaut ob alles ok ist mit den Scheinwerfern!
    Beim KBA hab ich mit dem Prüfer zusammen angerufen und es ist i.O.

    Also versteh ich deine Faszination kein Stück!

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