Zitat von Nobbystehen die grünweißen hinter meinem und sind kräftig am schreiben weil im März TÜV und AU fällig war. Hätte ja den ganzen März zum Tüv fahren können!
Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
• 2 bis 4 Monate Verwarngeld 15 €
Quelle:
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html
Ist ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen bestückt,
muss seine jährliche Ruhepause nicht durch eine
anstehende HU oder AU unterbrochen werden.
Hier lautet die Vorgabe: Die Untersuchung ist in
dem Monat nachzuholen, in dem die Geltung des
Saisonkennzeichens wieder auflebt.
Quelle: http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/hu_au/images/1_139.pdf
.
.
.