Und zwar habe ich meinen Golf 2 verkauft , und der Herr der ihn gekauft hatt wohnt ca.150km von mir weg .
Er wollte also mit dem Zug herkommen und das Fahrzeug mit meinen Kennzeichen nach hause fahren ,wobei ich ja echt nicht so nen gutes gefühl habe .
Wie würdet ihr das machen würdet ihr ihm das angemeldete Auto so mitgeben ?
Ich muss noch dazu sagen das der Herr ein Polizist ist !
Golf "erkauft Zur Überführung angemeldet lassen ?
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Halte das ganze doch einfach vertraglich fest.
"Fahrzeug wird für die Zeit vom - bis überlassen
und muss sofort nach der Überführung vom Käufer abgemeldet werden." -
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Auch wenn der Kaufer der Bundeskanzler wäre würde ich das nicht machen.
Im Falle eines Unfalls wird DEINE Versicherung in Anspruch genommen und evtl. hochgestuft.
Lass ihn rote Nummern mitbringen dann bist du auf der sicheren Seite. -
Hatte bis dato mit sowas noch keine Probleme! Mein Corrado habe ich mit den alten Kennzeichen nach Hause gefahren.
Und wenn der Herr auch noch Polizist ist, kann man dem wohl vertrauen! Vertraglich festhalten würde ich es dennoch.Das Problem mit den roten Nr. ist ja, dass sie nicht sooo leicht zu bekommen sind. Hab da auch immer so meine Problemchen mit!
MfG
Björn -
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Rote Nummern gibts nicht mehr. Das sind jetzt gelbe 5-Tages-Kennzeichen. Und ein im Kaufvertrag vermerkter Übergabezeitpunkt gilt als Erlöschen der Versicherungshaftung über den Verkäufer, auch vor Gericht. Also: mit Kennzeichen abgeben und den Übergabezeitpunkt vermerken, dann ist alles im Lot, aber bis zur Um- oder Abmeldung haftet der Verkäufer für die Prämie, denn das sind zwei paar Schuhe. Vielleicht sollte man sich mal informieren bevor man hier falsche Tatsachen reinpinnt...
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ZitatRote Nummern gibts nicht mehr. Das sind jetzt gelbe 5-Tages-Kennzeichen.
Ist schon klar heißen im Volksmund aber immer noch rote Nummern.ZitatAlso: mit Kennzeichen abgeben und den Übergabezeitpunkt vermerken, dann ist alles im Lot, aber bis zur Um- oder Abmeldung haftet der Verkäufer für die Prämie, denn das sind zwei paar Schuhe.
Wer zahlt im Falle eines Unfalles bis zur Um-oder Abmeldung?ZitatVielleicht sollte man sich mal informieren bevor man hier falsche Tatsachen reinpinnt...
Überflüssiger Kommentar,denn nicht alle sind im Versicherungswesen tätig. -
Auf jeden Fall Auto vorher abmelden!
Kurzzeitkennzeichen ist absolut kein Thema, bei uns (Provinzial) kostet der Spass 60 € und wird dann bei der richtigen Anmeldung mit dem Jahresbeitrag verrechnet.
Sage dem Herrn Polizisten einfach, er soll sich die KZK besorgen...
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Ich werde ihn jetzt anrufen und ihm sagen das er sich kennzeichen besorgen soll,oder sonst wie das ding hier abholen soll .
Denn meine Prozente sind mir Heilig ! -
Zitat von Corradoman
Ist schon klar heißen im Volksmund aber immer noch rote Nummern.Wer zahlt im Falle eines Unfalles bis zur Um-oder Abmeldung?
Überflüssiger Kommentar,denn nicht alle sind im Versicherungswesen tätig.
Zu 1) Im Volksmund heisst ein Corrado auch Bauernporsche. Sollte dann auch klar formuliert werden...
Zu 2) Der Führer des Kfz, weil die Haftung der Versicherung des Verkäufers eben nicht mehr greift. Bleibt der Zeitpunkt ungenannt haftet der Versicherer des Verkäufers...
Zu 3) Ebenso überflüssig war die vehemente Formulierung der falschen Antwort...
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Hallo,
wie Du zuerst geschrieben hast ist das Auto noch angemeldet.Somit mußt Du den Wagen mit Allem mitgeben.Wie willst Du denn den Wagen noch abmelden,der neue Besitzer wird den Wagen nicht ohne Brief mitnehmen,und den braucht man zur Um/Anmeldung.Und die Kennzeichen müssen entwertet werden,der Fahrzeugschein wird eingezogen,etc.
Versicherungstechnisch ist das ganze Alltag,was Du vermerken mußt ist u.A. Verkaufsdatum mit Uhrzeit und Personalausweisnummer.Heutige Kaufverträge sind auch auf diesen Fall hin Zugeschnitten.Ich bekam nach einem Autoverkauf mal eine Knolle geschickt,ein Anruf beim Amt reichte hier sogar aus.
Also,ich kaufe und verkaufe immer angemeldet wenn es geht,und ich schlafe immer ruhig.
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Die roten Nummernschilder gibt es natürlich noch. Aber da kommt man als normalsterblicher nicht dran. Die sind den Händlern für Probe- und Überführungsfahrten vorbehalten. Auch wenn man der Person traut, bleibt das Risiko und vor allem die damit verbundene Arbeit, falls etwas passiert. Ich empfehle auch entweder Kurzzeitkennzeichen zu besorgen (Schilder + Gebühren + Versicherung ~ 100€) oder falls er hat/kann, einen Hänger leihen und damit den Wagen abholen.
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Zitat von Danilo
Zu 2) Der Führer des Kfz, weil die Haftung der Versicherung des Verkäufers eben nicht mehr greift. Bleibt der Zeitpunkt ungenannt haftet der Versicherer des Verkäufers...
Und welche Versicherung des Führers greift da?
Seine Privathaftpflicht?(falls er eine hat)
(muß ja nicht jeder eine KFZ-Versicherung haben nur weil er ein Auto kauft) -
Der Käufer haftet mit seinem Privatvermögen, manche Versicherer nehmen Fahrzeuge auch vor der Anmeldung in Deckung, ist aber sehr selten und wird eher bei gewerblichen Kunden praktiziert. Die Überführung per Doppelkarte ist möglich, aber nur auf direktem Weg von der Abholung zur Zulassungsstelle. Da sind die Auslegungen schwammig. Die Haftungsfrage beschäftigt kaum jemanden, zumal sich alle immer recht sicher sind, das irgendjemand schon leisten wird, aber dem ist leider nicht so. Haftungsgrundlagen darf der geneigte Leser gern im BGB nachlesen. Privathaftpflichtversicherungen haben alles ausgeschlossen was mit dem Führen von Kfz zu tun hat. Rote Nummern sind ganz nett, überlege schon länger mir sowas zu besorgen, weil wir die für die Halle schon ab und an bräuchten, sind mit 130€ im Quartal aber recht teuer für den Hobbygebrauch...
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Zitat
andy-ibo Hallo,
wie Du zuerst geschrieben hast ist das Auto noch angemeldet.Somit mußt Du den Wagen mit Allem mitgeben.Wie willst Du denn den Wagen noch abmelden,der neue Besitzer wird den Wagen nicht ohne Brief mitnehmen,und den braucht man zur Um/Anmeldung.Und die Kennzeichen müssen entwertet werden,der Fahrzeugschein wird eingezogen,etc.???
Das Auto wird mit dem Brief, den Kennzeichen und dem Schein abgemeldet.
Wenn es dann abgemeldet ist, erhält der Käufer das Auto und den Brief.Verstehe das Problem nicht ganz?!
@ Danilo:
Und JEDE Fahrt muss ja dummerweise ins Fahrtenbuch eingetragen werden...
Zum Glück hat man aber im Fall der Fälle ganz schnell einen Stift zur Hand...!
Spreche da aus eigener Erfahrung...! -
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Bei jedem Kaufvertrag, den man an der Ecke erwerben kann steht der Satz:
"Fahrzeug innerhalb von fünf Werktagen um- bzw. abmelden"
as wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer unterschrieben, logisch!
Dazu noch Zeit und Datum!
Dannach ist die Versicherung des Verkäufers für nichts mehr haftbar und man kann die Kennzeichen beruhigt mit geben!
So kenn ich das und habe es bis jetzt acuh immer so gemacht.
Denn 60 Euro zum überführen ist doch schon verdammt teuer!
Mfg
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Wenn ich ein Auto verkauft habe, dann kann der Käufer auch mit meiner Nummer fahren so weit er will. Einzigstes Risiko, er muss das Auto innerhalb einer Woche baldmöglichst ummelden (wegen der Kfz-Steuer). Beim Kauf geht nämlich die Versicherung auf den Käufer über und dann kann dem eigenen Schadenfreiheitsrabatt nix passieren. Wenn der gute Herr auch noch Polizist ist, dann wäre ich nicht so pessimistisch, daß was schief geht und würde ihm das Auto ohne die teuren Kurzzeitkennzeichen überlassen. Das Geld fürs abmelden und den Aufwand kann man sich auch sparen.
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Also habe jetzt mit ihm Telefoniert und da er die woche über in Sachsen ist kann er keine kurzzeitkennzeichen besorgen.
Also hole ich mir am Wochenende die Roten nummer und bring ihm das Auto und er Zahlt mir den Sprit ! -
@ psychopath das ist echt ne kulante und sichere lösung.
natürlich ist es aber einfachsten für alle beteiligten,wenn das auto angemeldet übergeben wird. würde ich aber auch nicht mehr machen, weil wenn ein unfall passiert hat man erstmal selbst den huddel, auch wenn es sich am ende (notfalls gerichtlich) klärt. muß sagen,da hab ich keinen bock drauf. ich hab mal ein auto angemeldet verkauft und der wurde nur geblitzt
(fast 2 wochen nach verkauf), war dann auch ne riesen rennerei zur zulassungsstelle und polizei (und das mit vertrag,in dem die uhrzeit drinne stand), hat die polypen aber nicht sonderlich interessiert.
würde daher niemehr ein auto angemeldet verkaufen, da nehm ich lieber die 10€ abmeldegebühr in kauf. -
- Offizieller Beitrag
Zitat von Danilo..manche Versicherer nehmen Fahrzeuge auch vor der Anmeldung in Deckung, ist aber sehr selten und wird eher bei gewerblichen Kunden praktiziert. ..
So hat das freundlicherweise die Allianz bei meinem 2.0-Kauf gemacht. Der Verkäufer war ja auch 300 km entfernt. War sogar eine Quasi-Blanko Versicherungszusage, die genau ab dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Kaufvertrages gültig wurde. Hätte ich den Wagen nicht gekauft wären keine Kosten entstanden.
Evtl. Strafen wegen Verkehrsdillekten wurden ab Zeitpunkt (Datum/Uhrzeit) vertraglich von übernommen falls welche fällig geworden wären.
Der Kaufpreis wurde bar und mit Überprüfung eines ausgeliehenen Geldscheintesters gezahlt. Alternativ hätte ich auch mit einem von der Landeszentralbank bestätigen Check bezahlen können. Allerding nur während der übelich Kassenöffnungzeiten der Bank, weil die das sofort überprüft hätten.
Eine Kopie meines Personalausweises erhielt der Verkäufer mit Vernichtungszusage bei ordnungsgemäßer, vertraglich vereinbarter Ummeldung innerhalb von 7 Tagen.
Der Verkäufer hatte also alle Sicherheiten.
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