Rechtswidrigkeit liegt immer dann vor, wenn keine Rechtfertigungsgründe vorliegen. Ob in diesem Fall ein Rechtfertigungsgrund unterstellt werden kann, wenn jemand nur die Lesbarkeit erhöhen will, wird abschließend vom Gericht beurteilt (wenn es soweit kommen sollte).
Es ist auch entbehrlich, hier die einzelnen Tatbestandsmerkmal aufzuarbeiten. Ich hatte im Bezug auf die Praxis bereits oben etwas geschrieben.
Auch das Abkleben des Eurosymbols ist danach nicht zulässig und wird verfolgt. Hier dürfte sogar schon eine Urkundenfälschung vorliegen und diese ist schon ein anderes Kaliber, als ein Kennzeichenmißbrauch.
Entfernen des Eurosymbols auf dem Kennzeichen
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- Offizieller Beitrag
ZitatDieses ist dem § 22 StVG entnommen, danach wird nach den Buchstaben des Gesetzes der Begriff "verändert" für die v.g. Manipulationen als Tatbestandsmerkmal verwendet.
Nun,unter Veränderung sehe ich etwas anderes..........Aber ich sagte ja schon:
Ich werde mich morgen mal etwas schlau machen. -
Zitat von Onkel Hotte
Auch das Abkleben des Eurosymbols ist danach nicht zulässig und wird verfolgt. Hier dürfte sogar schon eine Urkundenfälschung vorliegen und diese ist schon ein anderes Kaliber, als ein Kennzeichenmißbrauch.Wie gesagt, hatte noch keine Probleme in Polizeikontrollen.
Wo kein Kläger, da kein Richter. -
Hallo
Zurück zum Thema. Wie wärs wenn der CCG ein autonomer Staat wär? Dann hätten wir anstatt eines D ein CCG aufm Schild !!! Wir bräuchten nur ein stück Land, und noch einpaar unwesentlicher Sachen mehr ! Ach wäre das Schööön! 1 Liter spritt 10 Cent, Keine Kfz Steuer, ...! (Natürlich nur für Corradofahrer vom CCG/N/B/...)!
Ach laßt mich allein und täumen -
Aus diesem Grund hätte ich gerne noch eines der alten Nummernschilder, bei denen der blaue Abschnitt nicht drauf ist!
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mit nem Edding nachzumalen ist devenitiv erlaubt! Mein alter Herr hatte in seinem Audi 80 vor gut 5 Jahren das Problem, das er wegen schlechter Lesbarkeit der Kennzeichen eine Strafe zahlen mußte! Auf die Frage, ob er die Zahlen nachmalen dürfe, antwortete Der Polizist, das dies nicht verboten ist, solange das Kennzeichen lesbar ist sowie der Richtigkeit entsspricht! (also keine Zahlen dazumalen )
Mit dem Edding die Zahlen nachzuziehen wurde auch in keiner Polizei-Kontrolle sowie vom Tüv beanstandet!... -
nur so viel ..ich habe eine altes kennzeichen und das "D" brauchste wohl auch ,wenn du dieses euro kennzeichen hast, da die euro laender sich nicht einigen konnten....
aber das mit dem ccg staat, finde ich gut... lol -
Hab auch noch ein Kennzeichen ohne Eurobalken.. Mit einem Edding o.ä. nachzumalen, ist erlaubt. Macht selbst meine Werkstatt um die Ecke sofort, wenn der TÜV-Prüfer das bemängelt...
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Und wie lange wirds wohl mit nem Edding halten? Einmal durch die nächste Waschstraße und das Nummernschild ist nicht nur sauber, sondern weiss
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- Offizieller Beitrag
... da unterschätzt du den Edding aber gewaltig ... 2x durch die Waschanlage hälts - mindestens!
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Rischtisch... Ist doch schliesslich wasserfest...
Und bei unsrem Golf hält das nun schon ein paar Jahre.BTW: Wer fährt denn mit dem Corri durch die Waschanlage?! Kommt doch eh nur Handwäsche in Frage, oder nicht? (von leicht bekleideten Damen )
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Na das will ich aber auch meinen!
Mal was anderes, passt hier jetzt nicht ganz zum Thema, geht aber auch um Nummernschilder!
Einer von uns hat einen US-G60 mit der kleinen Nummernschildaussparung hinten. Da macht sich ja ein kleines Nummernschild echt gut.
Bloß die ...... auf dem Landratsamt bei uns weigern sich mit Haut und Haaren, ihm ein kleines Nummernschild zu geben, da sie das selber prüfen müssen und wenn ein großes dranpasst, dann bekommt man sowieso kein Kleines.
Ich verstehe das nicht. Was haben die denn für Probleme damit?Wenns klappen würde, hätte ich schon längst eine kleine Nummernschildaussparung und das entsprechende Nummernschild!
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Zwischen "erlaubt" und "geduldet" gibt es noch einen Unterschied!
Ich hatte dazu ja bereits ausgeführt. Es kommt immer auf den Polizeibeamten an. Und da gibt es nunmal solche und auch andere. Es ändert sich aber nichts an den rechtlichen Bestimmungen - und danach ist es nicht erlaubt! Und grade das Nachmalen mit dem Edding kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen.
Sollte nämlich ein Polizist der Meinung sein, dass hier versucht wurde (nur ein Beispiel), die Erkennbarkeit bei Radarmessungen zu verschlechtern, dann ist, und das ist das Entscheidene, der Fahrzeughalter in der Pflicht nachzuweisen, dass er grade diesen Zweck nicht verfolgte.
Wer hier also immer noch der Meinung ist, dass es "erlaubt" sei, der soll so denken und hat dann halt bisher Glück gehabt. Es kann aber auch anders kommen und dann wird es teuer.
Letzlich finde ich es auch angebracht, in derartigen Fällen einfach ein neues Kennzeichen zu holen und dann ist das Thema erledigt und der Fahrzeughalter (evtl. Fahrzeuglenker) ist/sind auf der richtigen Seite.
Aber um das hier mal zum Abschluss zu bringen: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Zitat von metty-vr6mit nem Edding nachzumalen ist devenitiv erlaubt! Mein alter Herr hatte in seinem Audi 80 vor gut 5 Jahren das Problem, das er wegen schlechter Lesbarkeit der Kennzeichen eine Strafe zahlen mußte! Auf die Frage, ob er die Zahlen nachmalen dürfe, antwortete Der Polizist, das dies nicht verboten ist, solange das Kennzeichen lesbar ist sowie der Richtigkeit entsspricht! (also keine Zahlen dazumalen )
Mit dem Edding die Zahlen nachzuziehen wurde auch in keiner Polizei-Kontrolle sowie vom Tüv beanstandet!... -
- Offizieller Beitrag
Zitat von Onkel HotteLetzlich finde ich es auch angebracht, in derartigen Fällen einfach ein neues Kennzeichen zu holen und dann ist das Thema erledigt und der Fahrzeughalter (evtl. Fahrzeuglenker) ist/sind auf der richtigen Seite.
Das ist nicht zwingend erforderlich
Die "Schilderstellen" sind durchaus in der Lage, die schwarze Farbe aufzudrucken/nachzudrucken, insbesondere seit der Zeit, seit es die geklebten AU/TÜV-Stempel gibt.
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Danke Thomas,
das war mir noch nicht bekannt. Ist wohl nur die Frage, was billiger ist, aufdrucken oder neues Kennzeichen??
Gruß Ralf
Zitat von ThomasDas ist nicht zwingend erforderlich
Die "Schilderstellen" sind durchaus in der Lage, die schwarze Farbe aufzudrucken/nachzudrucken, insbesondere seit der Zeit, seit es die geklebten AU/TÜV-Stempel gibt. -
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Moin!
Nach meiner eigenen Erfahrung funktioniert das mit dem Nachdrucken lassen nur in der Theorie! Als ich damals die Schilder von meinem Polo (sogar noch ohne reflektierendes Blech!) nachdrucken lassen wollte hieß es nur:"Nee,nee, mit sowas mach ich mir nur die Maschine kaputt!". Man muß fairerweise dazu sagen, daß die schwarze Farbe heutzutage meist mit einer Folienprintmaschine aufgebracht wird, die etwas zickig reagiert wenn das Schild nicht mehr neu und glatt ist (nach 10 Jahren am Auto eher eine Seltenheit...). Da der Schildermacher 30,-€ für neue haben wollte hab ichs gelassen. Motto: "Was nicht kaputt ist soll man nicht reparieren!" Ist ja nur ein kleiner optischer Mangel.
Aber Denkste!
Wie auf Bestellung halten mich zwei Wochen später die Stadtförster an. Grund:"Man kann ihre Zulassungsplakette kaum noch lesen!"
Wiederspruch zwecklos, ich zur Zulassungsstelle, Wie befürchtet: "Auf die alten Dinger kleb ich keine Plaketten mehr!"
Lange Rede kurzer Sinn:
Neue Schilder, Gebühren für die Stempel, Verwarnungsgeld für schlecht leserliche Plakette, zusammen: 50,-€ -
- Offizieller Beitrag
habe mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt
Es nicht ein Nachdruck gemeint, sondern, daß die Farbe (habe ich gesehen) mittels einer Walze einfach nochmal auf das KZ aufgetragen wird
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Das hab ich so auch schonmal gesehen... Da fährt ne Walze über das geprägte Nummernschild!
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So, habe grade mal mit einem Kollegen gesprochen. Er sagte, dass jede Veränderung an einem amtl. Kennzeichen eine Urkundenfälschung sein kann.
Er zählt auch das "nachmalen" mit einem Edding dazu. Die Folge wäre dann, dass eine Anzeige wegen Urkundenfälschung geschrieben wird. Inwieweit die Sache dann zu einem Verfahren auswuchert, wird nicht von der Polizei beurteilt, sondern von der Staatsanwaltschaft, bzw. zu einem späteren Zeitpunkt von einem Richter.
Ich tendiere allerdings eher zu einer Mängelmeldung (Mängelkarte), die allerdings auch mit Kosten verbunden ist.
Insofern lieber, wie zuvor geschrieben, von fachkundiger Stelle nachdrucken lassen (Kennzeichenhersteller) oder ein neues Kennzeichen.
Was aber gar nicht geht, dass ist das Abkleben des Eurosymbols - da würde ich auch zu einer Strafanzeige neigen - diplomatisch ausgedrückt.
Aber sowas macht ja keiner!;) -
Das kann ich dir was zu sagen...
und zwar stellen die sich bei uns auch immer so ein bisschen an.
Es ist so:Er würde sein kleines Kennzeichen bekommen, wenn die Kosten des Umbaus der Heckklappe den eigentlichen Waagewert übersteigen würden, das war zumindest die Aussage bei uns.
Lg
Zitat von MS16VNa das will ich aber auch meinen!
Mal was anderes, passt hier jetzt nicht ganz zum Thema, geht aber auch um Nummernschilder!
Einer von uns hat einen US-G60 mit der kleinen Nummernschildaussparung hinten. Da macht sich ja ein kleines Nummernschild echt gut.
Bloß die ...... auf dem Landratsamt bei uns weigern sich mit Haut und Haaren, ihm ein kleines Nummernschild zu geben, da sie das selber prüfen müssen und wenn ein großes dranpasst, dann bekommt man sowieso kein Kleines.
Ich verstehe das nicht. Was haben die denn für Probleme damit?Wenns klappen würde, hätte ich schon längst eine kleine Nummernschildaussparung und das entsprechende Nummernschild!
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