Entfernen des Eurosymbols auf dem Kennzeichen

  • Hallo zusammen !


    Hab mal eine Frage. Am Samstag kam im Fernsehen eine Reportage über ein paar Leute aus Hamburg die sich "Motoraver" (oder so) nennen. Die hatten einen alten Kombi "restauriert". Dabei wurde das Eurosymbol auf dem Kennzeichen von denen weggemacht und durch so'n Zielflaggenmuster ersetzt. Ist das erlaubt ? Das Kennzeichen ist doch eigentlich ein "offizielles Dokument", oder ? Abgesehen davon das man dann wohl wieder einen "D"-Aufkleber bräuchte bei Auslandsfahrten würd mich nur mal interessieren ob das so rechtens ist...

    90'er 2,0-l-16V (Umbau von G60), darkburgundy, 30'er Raid, 15-Zoll-VW-Speedline, FK-Gewinde, Umbau auf VR6-Bremsanlage. Sonst Serie.

  • Was du da ansprichst ist ein Intressantes Thema! Anfangs hat mich das "D" auf dem Nummerschild auch gestört, aber wie das mit allem so ist, man gewöhnt sich dran und heute find ich das gar nicht mehr so schlimm.
    Das was Thorsten sagt ist schon richtig, ich kann nicht einfach die Art des Nummerschildes ändern, wäre ja genauso wie das "D" einfach wegschneiden oder knicken oder wenn man die Buchstaben, wenn sie verblassen, mit Edding nachziehen würde. Ist ja bekanntlich alles Verboten.
    Davon mal abgesehen, dass diese Motorraver eine hundsmiserable Arbeit gemacht haben, zumindest sah es im Fernsehn so aus. Lustig ist irgendwie, dass alle Privatensender jetzt anfangen über Tuning zu berichten.
    Und zu allem überfluß dann auch noch das "Leben" eines Opels gerettet zu haben. :winking_face:

    2.Vorsitzender - Corrado Club Germany e.V.
    -------------------------------------------
    „Wenn man einen auf dicke Hose macht, sollte man keine Angst davor haben sie herunterzulassen.“

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    oder wenn man die Buchstaben, wenn sie verblassen, mit Edding nachziehen würde. Ist ja bekanntlich alles Verboten.


    Wer sagt das es verboten ist sein verblasstes Kennzeichen mit einem Edding wieder sichtbar zu machen?
    Du darfst nur keine Zahlen und Buchstaben ändern aber nachzeichnen ist durchaus erlaubt.

    Automatische Anzeigen

    Automatische Anzeigen

  • Nur zur Klarstellung:


    Jede Veränderung - jede - am amtl. Kennzeichen kann und stellt auch in der Regel eine Urkundenfälschung dar. Ich kann nur empfehlen, weder das Eurozeichen zu entfernen, noch mit einem Edding nachzumalen.

    Sofern das amtl. Kennzeichen die Anforderungen gem. der StVZO nicht mehr erfüllt (hierzu zählen auch sog. verblasste Ziffern und/oder Buchstaben), ist bei der zuständigen Zulassungsstelle ein neues amtl. Kennzeichen unter Vorlage des alten Kennzeichens zu beantragen.

    Gruß Ralf

    G 60, Bj. 4/91, er bleibt, als Zweitwagen!!! Auch wenn er mich ärgert (manchmal....):D
    BMW E30 Cabrio Bj. 89, letztes Chrom-Modell - absoluter Original-Zustand und natürlich 6 Zylinder.....
    Golf GTI Bj. 8/79, Schwarz und Original - ein Traum!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Sofern das amtl. Kennzeichen die Anforderungen gem. der StVZO nicht mehr erfüllt (hierzu zählen auch sog. verblasste Ziffern und/oder Buchstaben), ist bei der zuständigen Zulassungsstelle ein neues amtl. Kennzeichen unter Vorlage des alten Kennzeichens zu beantragen.


    Und genau dieses suche ich vergeblich im Regelwerk der STVZO bzw in der DIN.

  • Ist so auch der StVZO nicht zu entnehmen. Ergibt sich aus den Ausführungsbestimmungen dazu.


    Des Weiteren ergibt sich evtl. ein sog. Kennzeichenmißbrauch (§ 22 StVG). Danach werden Manipulationen (auch der Versuch dazu) im Zusammenhang mit amtlichen Kennzeichen unter Strafe gestellt. Die Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB ist hier subsidiär, d.h., dass die Urkundenfälschung dem o.a. Kennzeichenmißbrauch untergeordnet ist.


    Zitat von Corradoman

    Und genau dieses suche ich vergeblich im Regelwerk der STVZO bzw in der DIN.

    G 60, Bj. 4/91, er bleibt, als Zweitwagen!!! Auch wenn er mich ärgert (manchmal....):D
    BMW E30 Cabrio Bj. 89, letztes Chrom-Modell - absoluter Original-Zustand und natürlich 6 Zylinder.....
    Golf GTI Bj. 8/79, Schwarz und Original - ein Traum!

    Automatische Anzeigen

  • @ Onkel Hotte:
    Arbeits du evtl. bei der Rennleitung oder sonst wo in der Richtung? Irgendwie hab ich das Gefühl, dass bei deinen Antwortet immer so was polizeiliches mit durchgekommt. :winking_face: *istnichtbösegemeint*
    Ist die reine Neugier! *g*

    2.Vorsitzender - Corrado Club Germany e.V.
    -------------------------------------------
    „Wenn man einen auf dicke Hose macht, sollte man keine Angst davor haben sie herunterzulassen.“

  • Ich hab den blauen Mist mit breitem, schwarzem Isolierband abgeklebt, das es den optischen Gesamteindruck verfälscht (mein Wagen ist schwarz und nicht blau), desweiteren bin ich EU Gegner.


    Ich hatte noch keine Probleme mit der Polizei...

  • 3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger
    angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt
    oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

    Dieses ist dem § 22 StVG entnommen, danach wird nach den Buchstaben des Gesetzes der Begriff "verändert" für die v.g. Manipulationen als Tatbestandsmerkmal verwendet.

    Zugegeben, eine sehr schwierige Materie. Führt in der Praxis allerdings bei großzügiger Auslegung zu keinen Problemen. Will heißen, hat einer sauber gemalt, führt dieses in der Regel nur zur Aufforderung, sich ein neues Kennzeichen zuteilen zu lassen.
    Bei strenger Anwendung des Gesetzes ist in der Regel ein Kennzeichenmißbrauch im Sinne der v.g. Vorschrift erfüllt und kommt auch zur Ahndung.

    Also, wie bereits geschrieben, keine Veränderungen vornehmen!
    Gruß Ralf

    G 60, Bj. 4/91, er bleibt, als Zweitwagen!!! Auch wenn er mich ärgert (manchmal....):D
    BMW E30 Cabrio Bj. 89, letztes Chrom-Modell - absoluter Original-Zustand und natürlich 6 Zylinder.....
    Golf GTI Bj. 8/79, Schwarz und Original - ein Traum!

  • Na ja, jeder muss sein Geld irgendwie verdienen. Aber ich bin nicht bei der Rennleitung.


    Gruß Ralf


    Zitat von Kingdingeling

    @ Onkel Hotte:
    Arbeits du evtl. bei der Rennleitung oder sonst wo in der Richtung? Irgendwie hab ich das Gefühl, dass bei deinen Antwortet immer so was polizeiliches mit durchgekommt. :winking_face: *istnichtbösegemeint*
    Ist die reine Neugier! *g*

    G 60, Bj. 4/91, er bleibt, als Zweitwagen!!! Auch wenn er mich ärgert (manchmal....):D
    BMW E30 Cabrio Bj. 89, letztes Chrom-Modell - absoluter Original-Zustand und natürlich 6 Zylinder.....
    Golf GTI Bj. 8/79, Schwarz und Original - ein Traum!

  • Zitat von Onkel Hotte

    Ist so auch der StVZO nicht zu entnehmen. Ergibt sich aus den Ausführungsbestimmungen dazu.


    Des Weiteren ergibt sich evtl. ein sog. Kennzeichenmißbrauch (§ 22 StVG). Danach werden Manipulationen (auch der Versuch dazu) im Zusammenhang mit amtlichen Kennzeichen unter Strafe gestellt. Die Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB ist hier subsidiär, d.h., dass die Urkundenfälschung dem o.a. Kennzeichenmißbrauch untergeordnet ist.


    Der §22 StVG setzt aber eine rechtswiedrige Absicht voraus. Ich bin mir nicht sicher, ob man diese unterstellen kann, wenn jemand lediglich die Erkennbarkeit wieder verbessern will. Gibt es da vielleicht schon Rechtssprechungen?
    Aber abkleben fällt ganz klar drunter !!! Das ist eine rechtswiedrige Absicht. Und die kann man auch auf mehrere Arten konstruieren.
    Tse tse tse...der nächste kommt und kann den weissen Hintergrund nicht mit der Farbe seines Wagens vereinbaren. Dann haben wir bald bunte Pappageienschilder in ganz Deutschland...

    Automatische Anzeigen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!