Bußgeldbescheid- Wann RA einschalten?

  • hallo,
    hab mal ne kurze frage an unsere "rechtsexperten":


    und zwar bin ich letzte woche sonntag auf der autobahn von zivil-cops angehalten worden.
    in 6-8 wochen erhalte ich nun nach deren aussage einen bußgeldbescheid per post. Nun würde ich gerne die ganze sache einem rechtsanwalt übergeben, allerdings weiss ich nicht ob ich jetzt schon zum anwalt gehen sollte oder erst wenn der bußgeldbescheid da ist?
    was würdet ihr tun?


    zur sachlage: bin angehalten worden wegen angeblich überhöhter geschwindigkeit und zu wenig abstand zum vordermann. auf der autobahn war temp 80 ausgeschildert wegen einer baustelle, die einen tag zuvor bereits weg war. habe die schilder wirklich nicht gesehen, auf jeden fall haben die cops durch nachfahren (!) eine geschwindigkeit von 140 festgestellt, abzüglich toleranz wäre ich bei 119 km/h, und den abstand zum vordermann haben sie geschätzt (!) auf 6 meter, zzgl. toleranz wäre ich bei 9 metern, und 59 meter hätte ich haben müssen. allerdings habe ich nie im leben 140 draufgehabt, und so wenig abstand hatte ich auch nicht... bin dann über ne stunde festgehalten worden, da die cops dachten der corrado wäre geklaut, weil mein typenschild im motorraum hinten an der spritzwand ist und die fahrgestellnummer nach 13 jahren natürlich relativ unleserlich war. :smiling_face_with_horns: haben dann mit abschleppen gedroht und meine tüv-papiere sichergestellt... :? super-unfreundlich waren die auch noch, durfte nicht rauchen, und als ich nach ner 1/2 stunde sagte dass ich den eindruck habe dass mir eh kein wort geglaubt werde wollten die mir noch beamtenbeleidigung reindrücken... :shock:


    würdet ihr jetzt schon zum anwalt gehen oder erst wenn post kommt???


    danke schonmal,


    mfg


    pe

  • mhm hast du zeugen ? weil wenn nich sehn die chancen mehr als schlecht aus ....... weil denen eher geglaubt wird als dir .... ist leider so. mit zeugen würde das anders aussehn.

  • cocog60: nein, keine kamera, kein blitzer, gar nix, nur durch nachfahren...


    Adrian: nee, hab ich natürlich nicht, aber mir gehts in erster linie darum wann ich zum anwalt soll. über meine chancen spreche ich dann mit dem. :grinning_squinting_face:


    mfg


    pe

  • Haben die Dich gefragt, ob Du Dir das Video mal ansehen möchtest? Wie, die haben Dich nicht rauchen lassen? Mit welcher Begründung? Ich war ja nicht dabei, aber hört sich fast so an, als wenn sich irgendwelche Typen als Zivil-Polizisten ausgegeben haben... Hast Du die Ausweise gesehen?
    Wenn ja, geh lieber sofort zum Anwalt und schilder dem das schonmal! Er wird Dir auf jeden Fall helfen können...
    Wenn nein, wart erstmal ab, ob überhaupt was kommt...

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  • Thorsten: keine kamera, keine videoaufnahmen! ausweise hab ich gesehn, warn auf deden fall cops, die tüv-unterlagen konnte ich mir am montag wieder abholen...


    o-ton polizist: kippe aus! solange wir hier miteinander zu tun haben lasen sie die gefälligst aus!


    20 minuten später hat der andere sich selber ne kippe angemacht...


    mfg


    pe

  • Ich würde auf jeden Fall warten, bis der Bußgeldbescheid zugestellt wurde - gegen den kannst Du dann Einspruch einlegen, am besten halt mit Hilfe eines Anwalts.


    Mir ist vor einigen Monaten ziemlich ähnliches passiert, silberne E-Klasse mit Soester Kennzeichen auf der A40 bei Mülheim-Heißen - nur ohne Baustelle, trotzdem viel Diskussion und inkl. Video :frowning_face:

    1989 Corrado G60 (LB7V) | 1991 Golf GTI Edition One (LC3U)

  • So ziemlich das gleiche hatte ich auch schon.


    Mein Anwalt hatte Einspruch gegen den Bussgeldbescheid eingelegt und darauf verwiesen, das keine medialen Beweise vorhanden sind (Video etc..) Und das der Tacho des Polizeiwagens nicht geeicht sei.


    Habe damals ledeglich was bezahlen müssen wegen nicht angeschnallt sein :frowning_face: aber wegen Tempo+Abstand wurde das verfahren eingestellt.


    Gruss
    LR

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  • würde auch warten.


    Wir sind ja nicht im Össiland,wo man Geschwindigkeit schätzen kann und ohne Videomaterial,naja,was wollen se da beweisen.


    Beide Kollegen hätten ja auch nen schlechten Tag haben können,also ich würd vor dem Bescheid erstma garnix machen.


    Eventl war es nur Wichtigtuerrei und Du bekommst garnix,weil se ja eventl. wissen,das kaum ne Chance besteht.

  • edit:


    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren


    Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren müssen in aller Regel höhere Fehlertoleranzen angesetzt werden als bei am Straßenrand aufgebauten Anlagen. Zumeist sind es bei mobilen Videomessungen 5 % des Meßwertes, mindestens 5 km/h. Wird mit einem normalen Fahrzeug ohne besondere Meßeinrichtung oder gar mit ungeeichtem Tacho gemessen, sind die zugrundezulegenden Toleranzen erheblich höher, teilweise bis zu 20 %. Bei Einsatz eines geeichten Fahrtschreibers sind ca. 10 % der abgelesenen Geschwindigkeit abzuziehen.

  • bei mir habense 15% toleranz abgezogen, wie ich oben geschrieben habe. 140km/h gemessen, 119km/h nach abzug der toleranz...


    mfg


    pe

  • Zitat von StefanUSG60

    wenns kein geeichter radarwagen war und die sache nicht auf Video ist dann können sie dir wirklich nichts...


    Das sehe ich auch so. Und wenn die dich das nächste mal genau so pampig anmachen, dann fragst du die Herren in grün nach ihren Dienstnummern - die müssen sie dir geben - und reichst eine Beschwerde ein. Mehr kannst du in da meines Wissens nach leider nicht machen. Mit dem Rechtsverdreher würd ich mich erstmal nur kurzschliessen und klären was da Sinn macht. Einschalten würd ich denn nicht solange Bußgeldbescheid nicht da ist.

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  • Die Geschicht mit dem Rauchen kann man leicht Begründen:
    Du könntest mit der Zigarette den Beamten verletzten, somit kann man dir das Rauchen aus Eigensicherungsgründen untersagen.

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