Habe was interessantes herausgefunden. Für alle, die es noch nicht wissen aber machen:
Das Fahren mit eingeschaltetem Standlicht ("Begrenzungsleuchten") und Nebelscheinwerfer ist nach §17, Abs. 1, Satz1, StVO ausdrücklich ERLAUBT, sofern schlechte Witterung vorliegt.
Das Fahren mit nur eingeschaltetem Standlicht ist generell verboten.
Also Leute, lasst es leuchten! Die Definition von schlechter Witterung ist doch eigendlich Ansichtssache...