Hallo,
mein TÜV und AU laufen im Dezember bzw. Januar ab. Ich habe meinen ja jetzt als Saisonfahrzeug von 3 bis 10 umgemeldet. Reicht das, wenn ich den TÜV dann gleich im März machen lasse, also wenn er "wieder zugelassen" ist, oder MUß ich das vor der "Stilllegung" machen?
...danke schonmal, GRuß Michael...