Saisonfahrzeug und TÜV-Termin...

  • Hallo,
    mein TÜV und AU laufen im Dezember bzw. Januar ab. Ich habe meinen :corrado: ja jetzt als Saisonfahrzeug von 3 bis 10 umgemeldet. Reicht das, wenn ich den TÜV dann gleich im März machen lasse, also wenn er "wieder zugelassen" ist, oder MUß ich das vor der "Stilllegung" machen?


    ...danke schonmal, GRuß Michael...

    "Metal is the law"... CCG#251...91er G-60...Dark-Burgundi-Pearl-Effekt-beiges Leder......

  • Hallo Michael!
    Das ist eine gute Frage! Weil sich dein Corri ja quasi ,,von alleine'' wieder anmeldet, musst du nicht dringend zum Tüv, weil es normalerweise ja so ist, dass man ein Auto nicht angemeldet bekommt, wenn es keinen Tüv hat. Bei dir ist es ja schon quasi angemeldet, du musst ja nicht mehr im März zur Zulassungsstelle.
    3 Möglichkeiten hast du nun:


    -du fährst in deinem letzten angemeldeten Monat (wahrscheinlich Oktober) noch zum Tüv, hast somit wieder 2 sorgenfreie Jahre, verschenkst aber 2 Monate (bis Dez./Jan.)


    - du fährst im März zum Tüv, bekommst aber die Plakette zurück datiert, d.h. du verschenkst quasi 3 Monate, hast somit wieder in 2 Jahren wieder das gleiche Problem.


    - du fährst im Dezember/Januar zum Tüv, dann allerdings ohne Versicherungsschutz, da das Auto ja nicht angemeldet ist. Es sei denn, du würdest mit einer vorläufigen Deckung, also mit einer ausgestellten Versicherungsbestätigung (=Doppelkarte) zum Tüv fahren. Hast ja dann quasi Versicherungsschutz, weil die Doppelkarte ja dir eine vorläufige Deckung bestätigt!
    Oder aber einfach mit einem Hänger zum Tüv!


    Hoffe, ich habe dir geholfen! :wink:


    Gruß Stefan

  • Hi, :danke: ,
    daß das zurückdatiert wird ist ja echt *******, aber ich werd wohl trotzdem im Frühjahr hinfahren, weil ich über den Winter noch ein paar Sachen machen will und die dann gleich miteintragen lasse.


    ...Gruß Michael...

    "Metal is the law"... CCG#251...91er G-60...Dark-Burgundi-Pearl-Effekt-beiges Leder......

  • und billiger, ähm[schild=4 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]preiswerter[/schild]

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Stefan_corri

    - du fährst im März zum Tüv, bekommst aber die Plakette zurück datiert, d.h. du verschenkst quasi 3 Monate, hast somit wieder in 2 Jahren wieder das gleiche Problem.


    Bedingt verschenkt. Würde er im Dezember zum TÜV fahren, hätte er zwar keinen Monat verschenkt, könnte aber sowieso nicht mit dem Auto fahren.

  • Rote Nummern gibts nicht mehr, im Dezember zum TÜV fällt flach weil kein Versicherungsschutz und mit Doppelkarte geht auch nicht da die nicht für TÜV-Fahrten bei Saisonfahrzeugen verwendet werden darf, und Frühjahr ist auch schlecht weil du in der Regel dann die ersten Tage im Frühjahr bis zum TÜV-Termin ohne gültige Plakette fährst. Mach doch im Oktober immer TÜV und AU, einfacher gehts doch gar nicht...

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    • Offizieller Beitrag

    Man lernt niiiiiieeeee aus! :winking_face:


    Zu den TÜV-Rückdatierungen steht ein interessanter Artikel in der neuen 'Gute Fahrt' :deal:

  • Hi,


    da stimmt jetzt aber was nicht. Entweder hatte ich nen TÜV-Prüfer der keine Ahnung hatte oder ihr bringt was durcheinander denn:


    Von meinem Winterauto ist der Tüv/Au letztes Jahr im Mai abgelaufen, bin dann im November zum Tüv, da Saison 11-03 und siehe da -> es wurde nicht zurückdatiert!!!!!! Habe ne neue Plakette gültig ab November bekommen. :shock:


    Gruß Olli :grinning_squinting_face:

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  • Hallo,
    wie gesagt, ich werd im März hinfahren, dann kann ich alles auf einmal machen lassen(Vielleicht hab ich ja Glück mit dem zurückdatieren, dann kann ich immer im März hingehen.) Wegen der abgelaufenen Plakette ist auch kein Problem, ich nehme solang den Zweitwagen meiner Eltern, aber ich kenn auch jemanden der bei unserem TÜV im Büro arbeitet, da krieg ich gleich einen Termin Anfang März.


    ...GRuß Michael...

    "Metal is the law"... CCG#251...91er G-60...Dark-Burgundi-Pearl-Effekt-beiges Leder......

  • Hi,


    im WOB-Forum wurde das erst kürzlich durchgekaut: hier nämlich.


    Quintessenz war wohl, dass bei Saisonfahrzeugen der TÜV nicht rückdatiert wird, und du wohl außerdem auch auf der sicheren Seite bist, wenn du (bei Saisonkennzeichen :exclamation_mark:) erst im März zum TÜV fährst, obwohl er schon im Oktober (aber eben in der Winterpause) abgelaufen ist :idea:

    :yipieh: Der Sommer ist da - endlich wieder ein richtiges Auto :yipieh:


    Corrado G60 - fast Serie :grinning_squinting_face:

  • Dann warte doch einfach, bis TommyBoy sein Versprechen hält und nochmal was dazu schreibt :winking_face: Im Notfall kann man ihn ja nochmal anstubbsen...

    :yipieh: Der Sommer ist da - endlich wieder ein richtiges Auto :yipieh:


    Corrado G60 - fast Serie :grinning_squinting_face:

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  • @ Michael!


    Habe gestern mal mit unserer Zulassungsstelle telefoniert und dabei auch mal dieses Thema angesprochen.
    Er meinte, bei Saisonkennzeichen 04-10 solltest du eben noch im Oktober zur HU fahren, da dein Auto ja im April keinen Tüv mehr hat.


    -Wenn du im April zum Tüv fährst, hast du ja das Problem, ohne gültige HU zu fahren! Wenn du dann erwischt wirst, musst du ja Strafe zahlen. Somit schlechte Idee.


    -Die andere Möglichkeit, die ich anfangs genannt habe, war die mit dem Hänger zum Tüv fahren. Dazu meinte er, dass sich der Tüv daran stört, dass das Auto keinen Versicherungsschutz hat, und sich somit kein Tüver hinters Steuer setzt!!


    -rote (Händler-)Nummer geht auch nicht, ebenso Kurzzeitkennzeichen, da dein Auto ja nicht abgemeldet ist, sondern nur ,,ruht''. Also auch ausgeschlossen!


    -Beste Möglichkeit (und jetzt leider zu spät, da 19.30 am 31.10.!!!) wäre gewesen, im Oktober zum Tüv zu fahren! Dann hättest du keinen Ärger mit der Polizei, mit keinem Tüv und keiner Versicherung!!


    Ich hoffe, ich konnte nochmal zum allgemeinen Verständnis beitragen!


    Gruß Stefan

  • fakt ist das wenn du deinentüv termin in der saison hast wo du nicht angemeldet hast , dann wird auch nicht zurück datiert.


    tomas

    nur tote fische schwimmen mit dem strom.


  • Auf jeden Fall darf man zum TÜV fahren, wenn er während der "Nicht-Saison" fällig wurde, und zwar ohne irgendwelchen Stress erwarten zu müssen.
    Allerdings muss man direkt zum Tüv und nicht vorher noch mal schnell in den Urlaub oder so :)

    Corrado G60 EZ 01/1990 tornadorot, Golf 5 R32 EZ 12/2005 deep blue Perleffekt, GMC Pickup 5,7 l V8 EZ 1971 grün-metallic, Ford Explorer Black Edition 4,0 l V6 EZ 1998 schwarz, DKW Munga 0,9l EZ 1957 nato-oliv :super:

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