ZitatUnd zu den Rückleuchten im § 52a Abs 2 StVZO steht: "...Kfz müssen mit einem oder zwei Rückfahtrscheinwerfern für WEIßES Licht ausgerüstet sein...", solange ihr den nicht habt gibts auch keine legalen roten Rückleuchten
.
Wenn ich die Rückfahrscheinwerfer weiß lasse und nur das Gelbe rot mache, sind die Rückleuchten noch legal? Wäre klasse, kann ich mir aber nicht vorstellen, oder!?
...Gruß Michael...