Hi Leute!
Ich hab mal ne ganz blöde Frage, stimmt es, wenn man eniger als 11 cm Bodenfreiheit hat das man da ein Gutachten vom TÜV benötigt um von den grünen Männchen kein ärger zu bekommen???
Also da 11 cm nur ne Richtlinie ist, müßte man ja z.b. 3cm Bodenfreiheit auch noch genehmigt bekommen oder??? *g*
gruß
bart
Tieferlegung
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Hi Bart.
Also in meinem Gutachten steht drin, dass der Wagen mindesten 8cm Bodenfreiheit bzw. 7cm bei flexiblen Teilen (Spoilerlippe) haben muss. Das sieht mir aber nicht wie ein Richtwert aus, sondern wie ne Auflage, die ich erfüllen muss, um den Kram eingetragen zu kriegen (bald)
Abdreh
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Hi Abdreh,
es kann ja schon sein mit den Vorschriften bei Dir. Was mir halt aufgefallen ist beim durchstöbern des §-dschungels das 11 cm nur ne Richtlinie ist.
Aber mir eíst gesagt geworden die männchen in grün können Dich trotz Eintragung FI****,
wenn Du die 11cm nicht hast nur wenn Du eine unbedencklichkeitserklärung vom TÜV hast, d.H. da steht dann drin das Du auf Dein eigenes Risiko Dein KFZ bewegst und wenn Du an ´nem Bahnübergang oder so die Ölwanne aufreist kannst Du nicht den Staat, Land oder Stadt die für diese Strasse zuständig ist verklagen um Deine Rep. und evtl. Umweltschäden die Kohle abzukassieren.
Kennst Du Dich vielleicht damit aus oder irgendjemand anderes, da meine TÜV Prüfer nichts davon kennen!!!!
Aber auf dem Karlsruher Treffen war ein Corri-Fahrer der so nen Wisch hatte.
Und dort hatten die Grünen ja genug Autos zur DEKRA gebracht, die trotz Eintragung vom Tieferlegen beschlagtnahmt worden sind da sie die 11cm nicht hatten. Sie haben hin und wieder 9cm auch noch akzeptiert wie bei mir.
Jetzt möcht ich meinen Corri halt noch weiter runter holen mit so nem Wisch.
cu
BArt -
Hi Bart,
ich habe da noch nichts von gehört, was aber nichts heissen muss. In meinem Gutachten stehen die Werte drin und als Anmerkung, dass auf das "Komfortverhalten des Fahrzeuges" keine Rücksicht genommen wurde. Ansonsten stehen da keine Einschränkungen. Wird dir aber wohl nicht weiterhelfen...
Abdreh
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In der STVZO steht nichts über eine Mindestbodenfreiheit!
Sollte das Fahrzeug so wie er steht vom TÜV abgenommen sein und die neue Fahrzeughöhe im Fahrzeugschein steht besteht keine Gefahr.
Leider muß man feststellen das die Gewindefahrwerke nach der TÜV-Abnahme weiter runter geschraubt werden, daß die Polizei hier eingreift ist doch richtig !
Ist das Auto mit einer Plakette (TÜV) versehen ist es für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Da hat die Polizei dann auch nicht zu sagen und wenn doch, gibt es die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Gruß
Holger
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Hi!
Ich hab von der Spoilerlippe bis Boden 4,5cm.Alles eingetragen und keine Probleme mit Polizei oder TÜV!
MFG
Michael Arndt
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Hi Michael !
Fährst du mit dem Wagen nur auf nem Flugplatz bzw. nem ausgetrocknetem Salzsee ? Oder hast du ein Spoilerlippen-Abo bei VW ?
Also in Hamburg geht das gar nicht. Ich bin die letzte Woche mit 7cm zwischen der Lippe und Asphalt gefahren und hatte echt Probleme, ne tanke zu finden, von der ich auch wieder runter komme. Von meinen genervten Nachbarn, die beim "Reinschrammen" in die Tiefgarage aufwachen, will ich gar nicht reden (Sch**** Kat-Schutzblech...)Abdreh
[Dieser Beitrag wurde von Abdreh am 16. November 2000 editiert.]
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Hi!
Nein warum?Bei uns sind die Straßen noch top!Hab eigentlich keine Probleme,bis auf diverse Parkhäuser
Die Lippe kratzt zwar,aber sonst geht´s!MFG
Michael Arndt
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Dazu hätte ich auch mal ´ne Frage, weil ich diese Woche auch zum TÜV muß.
Ich hbae ein GW Fahrwerk eingebaut. (Original-Bereifung, also 6,5x15 Speedline, hinten 15mm Distanzscheiben)
Vorne beträgt die Bodenfreiheit am tiefsten Punkt der (VR6)Spoilerlippe noch 6cm, hinten ist Platz satt, weil ich ihn da wesentlich höher habe.
Kann ich damit gefahrlos zum TÜV hinfahren, oder besser gleich auf 9cm Bodenfreiheit hochdrehen ?
Und...wie sieht das denn am Bremsenprüfstand bei denen aus, da sackt der Vorderwagen ja auch nochmal kräftig ein, was ist dennn, wenn sich die Spoilerlippe da verabschiedet ?Danke,
Markus -
Mach die Lippe doch einfach ab...
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Ok, auch ´ne Idee.
Und das ist dann ok, wenn ich die nach dem TÜV wieder dranmache ? Können die Grün-weißen da nix sagen ?
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Hallo, habe mich gerade hier angemeldet und stöbere so mal rum, ich frage mich nur was ihr alle für Probleme mit dem Tiefgang habt. Ich hatte einen 2er Jetta, der hatte an seiner tiefsten Stelle 5,5 cm Bodenfreiheit (Querlenger), Hatte nie Probleme beim TÜV oder auf dem Bremsenprüfstand (halt vorsichtig rein *g*). Es ist richtig das im BlaBla drin steht es sollten 11cm sein, aber es ist ein Richtwert, d.h. es ist ermessensache des Prüfers ob er das zuläßt oder nicht. Bei uns haben die beim TÜV um der Grube eine Kannte von ca. 6cm, und wer da drüber kommt bekommt es eingetragen, egal wie, es darf auch gehoben werden.
So jetzt aber mal schluß.
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Mein original Corrado mit 35er Federn hat an der Spoilerlippe noch nicht mal 11cm Bodenfreiheit.
Was sollen richtige Sportwagen(Ferrari,Lambo)da erst machen.Die haben noch nicht mal die hälfte.
In diesem Sinne.
Euer Lars! -
Hi
Die Beschlagnahmungen von Fahrzeugen auf Treffen beruhen eigentlich nur auf vermutungen. Die Fahrzeuge werden ja nicht gleich Stillgelegt, sondern vom Tüv überprüft.
Die Polizei geht einfach davon aus, das der Wagen so nicht alles eingetragen hat, bzw, das das Fahrwerk weiter runter gedreht wurde. Naja is schei*e aber wat will man machen.
Die Sache mit der Spoilerlippe abnehmen kann ich auch nur empfehlen. Dann dürfte man nämlich keine Probleme mehr mit dem Tüv haben. Der Prüfer hat sich zwar halb tot gelacht, als er gesehen hatte, das die Lippe ab war, aber runter mußte ich die eh nehmen, weil bei der Spur-einstellung dat teil im weg war.
Grüße
Manuel -
Im übrigen werden Autos wegen Tieferlegung nur stillgelegt, weil in der Regel die dazugehörige Rad/Reifenkombi nicht dazu passt...
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zusatz zu Danilo: Oder das Lenkrad nicht eingetragen ist...
Bei Reifen oder Fahrwerksänderungen erlischt die ABE...
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