Eine Rechtsfrage

  • Hallo


    Also ich habe da im moment ein größeres Problem.


    Nun denn.
    Ich habe vor ca 10 Wochen nem Typen mein Fahrwerk aus em Corri mitgegeben fürn 2er Golf.
    Der Typ war andauernd bei mir in der Werkstatt und hat rumgenervt er bräuchte ein Farwerk.
    Gut habe ich ihm meines mitgegeben aber ohne Preisvorstellung.
    Er wollte es mal einbauen und schauen wie es kommt mit dem Fahrwerk, ich als gutgläubiger Mensch ja gut nimm es mit über den Preis reden wir dann.
    Er hat dann ein paar Tage später mir ne SMS geschickt was ich den jetzt dafür haben will er hat schon Intresse. Habe ich ihm den Preis X gesagt.
    Nach dem ich ihm den Preis gesagt hatte kam er nicht mehr hat sich nicht mehr gemeldet und nix.
    Jetzt habe ich ihn am sonntag gesehen angehalten gefragt was ist mit meiner Kohle.
    Da kommt die Antwort ich nehme das Fahrwerk nicht bringe es dir wieder und das nach 10 wochen oder Länger.
    Habe ich gesagt nein das kannst du vergessen was weiß ich was du damit gemacht hast.
    Naja ging dann die ganze zeit so hin und her dann hat noch seine Mutter angerufen und rumgemacht.
    Jetzt hat er das Fahrwerk heute abend gebracht und ich habe ihm wieder gesagt ich nehme das nicht und er hat es einfach bei mir liegen lassen.


    Nun meine Frage:
    Kann ich dagegen was machen mit nem Rechsanwalt oder bin ich da Machtlos und muß mich dieser ungerechtigkeit wieder mal Fügen?


    Wäre cool wenn mir jemand helfen könnte.


    gruß Tobi

  • wie willst du das beweisen das er es 10 wochen hatte und das er evtl etwas damit gemacht hat, das wird ja schon schwer?! okay drohen kannst du ihm ja aber wenn er bisschen ahnung hat wird er dir sagen das dein bemühen umsonst sein wird..


    sieht schlecht aus, er muss es ja auch nicht nehmen, hättest du vielleicht n pfand oder ne anzahlung behalten müssen als sicherheit....


    meiner meinung nach kannst du garnichts machen

    Corrado G60 exclusiv :) mit ner Menge Sachen die Spass machen...

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  • Naja nachdem ich ihm den Preis gesagt habe hat er sich ja nicht mehr gemeldet und die übergabe war ja schon vorher.


    Oh man was ist denn das für ein ****** Land hier.
    Muß man sich denn alles hier Gefallen lassen?
    Wie ist das denn mit einem mündlichen Vertrag?
    Der zählt doch auch oder?

  • Hi,


    auch wenn Du Ihm auf Anfrage hin den Preis genannt hast, ist dies für ihn völlig unverbindlich und verpflichtet ihn nicht zum Kauf.


    Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch zwei übereinstimmende
    Willenserklärungen(Antrag und Annahme) ob mündlich oder schriftlich.


    Deshalb sollte man sowas immer schriftlich :deal: machen, is
    sicherer.

    ´97-01 G60, seit ´01 VR6 Exclusiv, Audi A4 (Alltagsauto)

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  • mmmmhhh...wenn ich mich da an mein studium erinnere, ist das nicht ganz so einfach.


    auszugehen ist von dem willen beider einen KV abzuschliessen, voraussetzung (vss) hierbei jedoch ist das passen des FW in das auto des käufers K.....


    er hat ihm das fahrwerk zum testen mitgegeben, konkludent ist von einem beiderseitigen WE auszugehen, zu einem KV zu kommen, unter obiger vss. mit der nachfrage nach dem preis hat K offenbart, dass die obige vss erfüllt ist und er verhandlungen aufnehmen wolle....


    das verhalten von K ist jedoch äusserst fahrlässig.......es ist wohl anzunehmen, dass hier zügig von beiden seiten bestrebungen zu einen KV zu kommen zu erwarten ist....unverzüglich (innerhalb von drei tagen)....


    so, da K das nicht macht, hat er schoneinmal unberechtigten besitz an dem FW, 10 wochen. zumindestens sollte dort SAE und miete rauszuholen sein......


    wie gesagt, schon länger her.....es gibt da noch was, dass K willentlich KV verzögert, was dann in rechtsprechung (obwohl kein vertrag zu grunde liegt) wie pvv gehandhabt wird...ne, oder.....ne, glaube das war wie verletzung von treu und glauben, denn beide müssen alles tun, um KV zustande zu bringen.....


    kann auch sein, dass ich hier HGB mit reinbringe....


    also, würde das echt mal durchchecken....


    b

  • Da kannst du wirklich nichts machen, er hat ja im Prinzip nichts falsch gemacht: Du hast ihm das FW zum testen mitgegeben, und als er den Preis wissen wollte und du ihm den Preis X auch genannt hast, war er für ihn zu hoch, und er will das FW halt wieder zurückgeben... Du hättest dich nach 2 Tagen bei ihm melden sollen ob er es jetzt nimmt, dann hätte er wahrscheinlich sogar gezahlt... :winking_face:


    gruss lukas

  • brough


    WAAS??? Also ich glaube auch dass du ein bischen zu viel HGB mitreinbringst... :grinning_squinting_face: Bin zwar kein Anwalt, aber wieso soll den Vorrausseztung sein dass es in seinen Wagen passt, das ist doch völlig falsch! Er kann doch ohne weiteres etwas für seinen Kollegen kaufen... :spineyes: Und Miete für die 10 Wochen Besitz muss sicher auch nicht bezahlt werden, er hat ihm das FW ohne jegliche einwände mitgegeben, und hat es ja auch nicht nach einer woche zurückhaben wollen... Solch eine Vereinbarung hätte er im vorraus abmachen müssen. So kann er genau gar nichts machen, ausser vielleicht die Abnützung, aber wie soll er diese beweisen?? :confused:

  • Denke auch da hast du auf rechtlichem Wege null Chance.Bist einfach zu gutgläubig gewesen..... :blinzel:
    Aber ich würde auch sagen,er bräuchte mal einen Wink,damit er merkt,daß er so was nicht ungestraft tun kann!
    So n Golf is doch schnell mal aufgebrochen,oder :winking_face:
    Also...mein ja nur so.....nich,daß ich dich zu kriminellen Handlungen überreden will.....
    Aber s soll Leute geben die tun sowas :teufel:

    Ist der Corri gesund, freut sich der Mensch ':wow:'

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  • Er könnte im zweifelsfall sogar sagen, das er es von Dir Geschenkt bekommen hat.


    Solange nichts schriftlich festgehalten wurde sieht es schlecht aus !
    Es kam kein Kaufvertrag zustande, also ergeben sich für Käufer und Verkäufer keine Rechten und Pflichten !

    Gruß
    Daniel


    Wenn dummheit schnell wäre bräuchten manche keinen G Lader

  • naja es ergeben sich dennoch pflichten, schliesslich hat er es ja genutzt, obwohl kein kaufvertrag zustande kam. Nachdem er den Preis erfahren hat hätte er sofort sagen müssen "nein das ist zu teuer, ich baus sofort wieder aus" oder sowas. so hat er es halt einfach behalten, und entgegen des willens des Eigentümers genutzt.
    naja - das koennte durchaus verboten sein :)


    ich mein sonst geh ich in cd laden, nehm die cd in die hand, um sie mal anzugucken, da is der verkäufer ja auch mit einverstanden, will sie ja verkaufen, und dann sagt er zu mir "he ich mach dir nen guten preis, sagen wir 10 euro" und ich sag "*cdintaschesteckundwechlaufundmichnimmermeld*".


    und wenn man das nicht zurückgeben nach nennung der preisvorstellung schon nicht als diebstahl sehen möchte, wie wär's dann damit:


    Das Fahrwerk nach Nennung des Preises nicht unverzüglich zurueckzugeben stellt eine stillschweigende Annahme des Kaufvertrages dar. Das klingt doch gut :)

  • Ja ich danke euch erstmal aber das sind ja alles noch nicht so genaue aussaen.


    Und naja an Autos vergreif ich mich nicht ist nicht mein Ding is eigentlich unter meinem Level.
    Und wenn man ihm nen Wink gibt kommt gleich wieder die Mama angerannt. Außerdem hat sie mir ja schon gedroht als sie anrief ds wenn was an ihrem Auto ist sie dann weiß wo es herkommt.Naja und heute habe ich den kleinen Depp gesehen mit seinem Auto welches tiefer war als sonst.

  • versuchs mal so: besorg Dir ein aktuelles BGB und reib ihm die §§ 454 und 455 unter die Nase, dabei ist dann besonders § 455 Satz 2 zu beachten


    dann erzähl ihm, dass Du schon beim RA warst, dann was von gezogenem Nutzen und ersparten Aufwendungen für die Zeit der Rumfahrerei


    anschließend kannst Du noch bemerken, dass kurz nach dem reaktionslosem Stillschweigen ein anderer Interessent da war, der das Fahrwerk für den besagten Preis X haben wollte, der aber eine Woche später nicht länger warten wollte, jetzt hast Du wieder einen für einen deutlich niedrigeren Preis, dann ergibt sich ein Betrag als Schadenersatz


    kannst ja sagen, dass Du rechtsschutzversichert bist und die Sache dich deshalb ein müdes Lächeln kosten würde, der besagte RA warte schon auf die Mandatserteilung


    vielleicht gibts dann eine Einigung über eine gewisse "Nutzungsgebühr"


    gruss

  • Nein selbst da stellt er sich stur.
    Er meinte ich hätte mich ja melden können wenn ich es verkauft haben könnte denn das habe ich ihmn auch gesagt.
    Naja die Zeit kommt für jeden irgendwann.
    Weiß jetzt nur das ich nie mehr so gutmütig bin und jemandem etwas ohne Kohle vorher zu bekommen gebe.


    Gruß Tobi

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