Nebelscheinwerfer und Standlicht erlaubt???

  • Habe vor kurzem gehört, das es jetzt ne neue Veordnung gibt, die erlaubt, das man am Tage, sovern es hell ist, mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren darf. (wird neuerdings in Fahrschulen gelehrt).


    Sofern es dämmert, muß wieder das Abblendlicht eingeschaltet werden, ohne Nebelscheinwerfer.


    Stimmt das??


    Habe schon mehrere so rumfahren sehen, mir selber sind schon mal die grünweißen entgegengekommen, die komischerweise alles bemerkt haben, aber nichts unternommen haben.


    Wer weiß Antwort???? :confused:


    Marco

  • Standlicht und Nebelscheinwerfern? Kann sein, seit die Europäische Komission letztes Jahr zum 01.01.2002 bei allen Neuwagen automatisches Tageslicht vorgeschrieben hat. Das heißt, bei allen Neufahrzeugen leuchten dann beim Starten des Fahrzeuges automatisch Begrenzungsleuchten vorne und hinten. Kennt man ja aus Nordeuropa. Die Autoindustrie wird das aber wahrscheinlich nicht über Standlicht und Nebellampen, sondern mit extra kleinen Lampen (zumindest vorne) regeln, wegen Sromverbrauch usw.. Hella bietet meines Wissens bereits seit längerem solche Umrüstsätze an.

    Steffen Fuchs
    Aktuell mit 1.080 PS Fuhrpark:super:
    Corrado 1.8T,Audi 200 20V Turbo Quattro, Audi RS4,
    Ford Focus ST (Freundin ;))

  • weis ich auch nicht,wäre aber toll.
    Normalerweise bekommst Du im "Erwischtfall" ne Mängelanzeige.Da man ja mit Standlicht fährt und das wie der Name sagt nur für den Stand gedacht ist.


    Wurde zumindest von Leuten in Grün darüber belehrt.
    Auch mit Abblend+Nebel am Tag (ohne Nebel) hab ich schon öfters Mecker von denen bekommen.
    Werd mich mal umhorchen.Denn dann fahre ich auch wieder mit Stand+Nebel rum.Sieht einfach nur Klasse aus.

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  • Ich kann euch da weiterhelfen...


    Laut § 17 oder 18 (weiß ich nicht mehr so genau) Abs.2 ist das "Fahren am Tage innerhalb geschlossener Ortschaften bei eingeschränkter Sicht mit Begrenzungsleuchten und Nebelscheinwerfern gestattet". :rofl:


    Habs selbst nicht glauben wollen, aber mein Meister hat mich eines besseren belehrt...

  • hi folks,



    ich wurde deswegen schon von der polizei aufgehalten, und musste 20 mark bezahlen, was mich allerdings recht wenig interessiert, ich werde weiterhin mit standlicht un nebel fahren.


    aber hier ist der gesetzestext nach § 17:


    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    cu


    joerg

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  • so isses..............


    jetzt is es nur noch auslegungs sache, ab wann die sicht erheblich behindert ist.....


    ps. der deutsche gesetzgeber schaft es doch immer wieder mit seiner schei** bürokratie alles schwerer zu machen, als es schon ist. aber ich glaube, wir deutschen sind ja für unsere "gründlichkeit" bekannt...........


    über europa lacht die sonne, über deutschland die ganze welt.


    cu


    joerg

  • Moin,


    also ich habe mit Nebelscheinwerfern und Abblendlicht im dunkeln 5 Euro bezahlt letzte Woche (+ ne gründliche Belehrung der beiden Beamten die dann noch meinten, ich solle doch meine ganzen ABEs dich ich mitführe auch eintragen lassen, sie hätten keine Lust ewig so viel zu lesen und zu suchen :spineyes: ), ich meinte darauf hin ob ich endlich bezahlen könnte und ich hätte doch keine Zeit) So´n Bullshit, soviel zu lesen!!!! :mad2:


    Ich muß weg!!!


    Marco

  • ich finde das eine richtige seuche , das mit den nebelscheinwerfern mit standlicht. so fährt mittlerweile jedes ***** rum. das ist nur lästig da die nebelscheinwerfer meistens blenden.
    gegen so orange wie die blinker oder bei den amis hätte ichja nicht mal was.
    zumal ich es einfach peinlich finde da sich diese personen Proll outen.

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  • Wenn sie Dich blenden, warum guckst Du dann rein??? :grinsup:


    In der Fahrschule wird einem beigebracht, das wenn einem ein Fahrzeug entgegenkommt was Fernlicht benutzt und nicht abblendet, soll man auf den rechten Fahrbahnrand gucken, warum machst Du das nicht???


    Ich rege mich darüber auch nicht auf, wenn mir einer mit Ferlicht oder Nebels entgegenkommt, dann gucke ich halt weg, so einfach ist das. :biggrin:


    Und Proll ist das auch nicht finde ich, manche Leute fahren damit rum, weil sie es nicht merken das die Nebels an sind und manche finden es halt ganu gut von der Optik her, und das machen meiner Meinung nach nicht nur BMW sondern jede gängige Automarke.


    Marco

  • Wenn man sich vor Augen führt, welche Fahrerschicht mit NSW und ABlicht durch die Gegend fährt, dann sind es zu 90% Prolls. Abgesehen davon blenden die NSW mancher Autos wirklich sehr stark. Und wenn es keine Veranlassung (aus Sichtgründen) für das Einschalten der NSW gibt, dann frage ich mich, warum solche Leute sie trotzdem einschalten und andere blenden müssen. Sieht man es ganz trocken, dann ist das Nötigung, und das wird normalerweise relativ hart bestraft.


    ciao

    Vectra B Caravan 2.2-16V "Sport", 17", Magmarot
    Corsa A 1.4i
    Honda ST1100 Pan European

  • Ist schon etwas prollig, das TagsübermitNebelsrumfahren (zumals bei den relativ weit innenliegenden Nebelscheinwerfern beim Corrado auch garnicht so gut aussieht) - richtig gefährlich wird's m.E. vor allem bei den Nebelschlussleuchten, denn die stören wirklich.


    Aber isses nicht so, daß man mit Nebels nur dann fahren darf, wenn die Sicht so schlecht ist, daß man eh' nur 50 Km/h fahren dürfte ?


    Da hätte ich einen Super-Vorschlag: Automatische Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50, sobald Nebel vorne eingeschaltet wird :biggrin:
    Oder automatische Abschaltung der Nebels, sobald man mehr als 50 fährt

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