5 Tages Kennzeichen im Ausland?

  • Halle Leute kann mir einer sagen ob ich mit den 5 Tages kenzeichen auch im Ausland ( Dänemark) fahren darf ????? Gruß

  • soweit ich weiss nicht.
    Du kannst nur mit der Regulären Zulassung oder mit Zoll-Kennzeichen ausreisen.

    Wer später bremst, ist länger schnell! :csilber:


    89´ Ex G60 jetzt VR6

  • 5 tages zulassung darfst du nur noch zu überführung nutzen! wenn du zb dir eins holst was eine woche geht von montag bis freitag und dann am mittwoch angehalten wirst hättest du das auto schon dienstag zulassen müssen! (wenn du es montags schon hast) so ist mein stand!

  • Du kannst dir ein Kurzzeitkennzeichen so oft holen wie du willst, ist ja deine Sachen.
    Musst danach den Wagen auch NICHT regulär zulassen.
    Schließlich bezahlst du deine Steuer ja bei der Zulassung und Versicherung auf der Versicherung.


    Ich war sogar schon mit dem 5-Tageskennzeichen in Österreich beim Wörthersee-Treffen, hat dort die Polizei nicht interessiert und die gucken ganz genau hin...

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  • Generell darfst du kein Auto aus dem Ausland holen mit Kurzzeitkennzeichen. Das ist eine sogenannte Fernzulassung und diese ist illegal.
    Wenn du ein Auto von Deutschland ins Ausland fahren willst, dann darfst du nach Österreich und Italien dort ist es auf jeden Fall erlaubt dank eines Präferenzabkommens.


    Das Merkblatt der EU kommt aber nur bei Fahrzeugen mit einer EG-Typengenehmigung zum tragen. Diese Genehmigung hat kein Corrado, Golf 3 und Golf 2. Außerdem handelt es sich nur um eine Empfehlung und die einzelnen Länder müssen dies nicht akzeptieren.


    In aller Regel ist es so, dass du in folgenden Ländern ohne Probleme fahren kannst:
    Schweiz, Österreich, Italien, Polen, Tschechien, Niederlande, Luxemburg.


    Wie gesagt, ist aber halt ein gewisses Risiko dabei!


    In Österreich darfst sogar mit Händlerkennzeichen(rote 06) fahren!

  • Ich hab mit Kurzzeitkennzeichen meinen 2.0 aus Holland geholt. Mit behördlicher Erlaubnis und "Go" der Versicherung...

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  • "Go" der Versicherung generell möglich mit grüner Versicherungskarte.


    Behördliche Genehmigung, selbst wenn du diese bekommen hast, unzulässig, da diese "Behörde" keinerlei Entscheidungen auf ausländischem Terretorium durchführen können.
    Die Zulassung von Fahrzeugen ist nach wie vor Staatensache und wird nicht gemeinschaftlich von der EU geregelt.

  • "Go" der Versicherung generell möglich mit grüner Versicherungskarte.


    Behördliche Genehmigung, selbst wenn du diese bekommen hast, unzulässig, da diese "Behörde" keinerlei Entscheidungen auf ausländischem Terretorium durchführen können.
    Die Zulassung von Fahrzeugen ist nach wie vor Staatensache und wird nicht gemeinschaftlich von der EU geregelt.


    Meine Genehmigung kam aus Holland. Wo liegt das Problem? Per ICQ nicht verstanden? Selbst keine bekommen?

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  • Lies doch bitte nochmal den Link den ich gepostet habe...


    Hab ich gelesen. Und was steht da drin? Das du von Deutschland ins Ausland fahren darfst.
    Da steht aber nirgendwo, das du vom Ausland aus nach Deutschland fahren darfst, da dies eine Fernzulassung ist und diese verboten ist.


    @ Danilo: Ich habs sehr wohl verstanden, nur hab ich mich nochmal genauer informiert und es ist schlicht und ergreifend verboten Fahrzeuge aus dem Ausland mit KZK oder Roten zu importieren.
    Das hat nichts damit zu tun, dass ich keine bekommen hab oder sonst was. Der Threatersteller hat gefragt und ich will ihn auch darüber informieren, das es eigentlich verboten ist und das es auch zu problemen kommen kann.


    PS: Meine Infos sind von nem ADAC Fachanwalt, der zwar sagte, das es eigentlich kein Problem ist, aber wenn ein ausländischer Cop schlecht drauf ist, kann es zu schweren Konsequenzen kommen.

  • Das Auto sollte vorher schon zur Ausfuhr deklariert sein, das ist dir klar oder?

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  • Und ich sag dir das ist Quatsch. Jeder wie er will. Für mich ist die zuständige Behörde maßgeblich. ADAC - eh alles Pfeifen, durfte ich bei der Gelegenheit auch feststellen...

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  • was genau hast denn mit dem Fahrzeug vor?


    Is schon richtig was hier gesagt wurde von wegen dass nur Überführungs und Probefahrten mit dem Kennzeichen gemacht werden dürfen hab schon öfter welche geholt.Jedoch ists ja Aulegungssache was ne Überführungsfahrt ist usw

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