Sieht super aus dein Corri. Finde selbst die Felgen passen zum gesamt Bild, echt Top
Verspätete Vorstellung aus dem Schwarzwald: Mein US-G60
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Schick ist er, aber wenn ich mir deine Sätze so durchlese weiss ich auch nicht recht:
ZitatDer Wagen wird zu 100% original bleiben, selbst das Radio wird drinbleiben. Es kommen lediglich die Felgen meines Cabrios drauf (TH-Line in 8x16 und 9x16) und evtl. ein H&R Gewindefahrwerk.
100 Prozent original, und jetzt sind sogar die Kanten umgelegt? Wie passt das zusammen?
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Schick ist er, aber wenn ich mir deine Sätze so durchlese weiss ich auch nicht recht:
ZitatDer Wagen wird zu 100% original bleiben, selbst das Radio wird drinbleiben. Es kommen lediglich die Felgen meines Cabrios drauf (TH-Line in 8x16 und 9x16) und evtl. ein H&R Gewindefahrwerk.
100 Prozent original, und jetzt sind sogar die Kanten umgelegt? Wie passt das zusammen?
Ja, ich weiss... Habe auch lange damit gerungen...
Aber er ist ja außer Felgen und Fahrwerk original... Den Auspuff sehe ich als "Ersatz" für Original.. hat ja fast dieselben Maße... Die Kanten mussten eben fürn Tüv umgelegt werden.. Und ich denke als Unfallwagen wird er eh kein "extremen" Sammlerzustand mehr erreichen. Außerdem ist alles an den Radläufen sauber doppelt versiegelt, neu Unterbodenschutz und neu gewachst... Daher komm ich eigentlich ganz gut damit klar, dass das eben nun so ist...
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An Deiner Arbeit hab ich nicht gezweifelt, keine Angst, wunderte mich nur über den Schritt weg zur Rückrüstbarkeit.
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Stimmt schon was du sagst Harti, aber ich sag mal so, wenn er sowieso nicht plant sein Corri abzugeben dann sind dieses Schritte die du man auch machen kann.
Oft ist es ja so, dass man seine Meinung ändert
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Ich habe bei meinem auch lange überlegt, was ich machen soll, und hab mich fürs "verbasteln" entschieden, ich kann die Finger einfach nicht weg lassen, 95er VR hin oder her.
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Ich habe bei meinem auch lange überlegt, was ich machen soll, und hab mich fürs "verbasteln" entschieden, ich kann die Finger einfach nicht weg lassen, 95er VR hin oder her.
Ich sag mal so, ich gehe mit der Einstellung ran, es ist mein Auto und ich möchte dieses unter keinen normalen Umständen abgeben. Demnach mach ich auch das was mir gefällt und wenn mir das Auto nicht tief genug ist (wollte aber noch das Auto alltagstauglich haben) und dadrunter evtl die Kotis dran glauben müssen, sprich gebördelt oder gezogen werden muss, dann mach ich dieses ...
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So, in meinen Augen nun fertig.. widme mich jetz nur noch dem Erhalt und der Pflege:
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Schick.....!
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Gefällt mir sehr gut!
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Bis auf die Fussmatten sehr schick !!
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Genau das wollte ich auch schrieben. Wie kommen die Schriftzüge an den Deckel? Das passt irgendwie auch nicht so recht.
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Gibt´s bei euch keinen Ärger wegen dem Kennzeichen?
MfG
Björn -
Die Fussmatten sehen aufn Bildern schlimmer aus als sie sind, da sie eig ganz gut zur Außenfarbe passen und ich die originalen nicht unnötig abnutzen will.
Die Embleme aufm Handschuhfachdeckel sind nur aus Spass dran, da der Vorbesitzer eine Handyhalterung rangeklebt hat, wo sich die Reste nicht mehr lösen lassen. Suche aktuell auch noch so einen im Guten Zustand...
Wieso mit dem Schild ärger? Wegen Engschrift oder weil es vorn rel. tief hängt? Find es eben doof, wenn ich an der cleanen US-Stange vorn das Schild davor klebe oder Löcher bohre..
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JA, weil es so tief hängt....meines Wissens nach MUSS das Schild doch eine Gewisse höhe haben...
MfG
Björn -
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Lustig, ich habe meinen tornadoroten US-G60 vor etwa einem halben Jahr auch in die Nähe von Pforzheim verkauft. Wenn dir also ein Zwillingsbruder entgegenkommt, schöööön grüßen vom Papa!
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Zitat von Wikipedia
Anbringung am Fahrzeug [Bearbeiten]
Die Kennzeichen müssen – in Leserichtung – waagerecht und gut erkennbar (sauber und nicht umgedreht) an der Fahrzeugaußenseite angebracht sein. Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel (max. 30°) aufweisen. Sie dürfen nicht überdeckt (transparenter Plastikschutz) oder verdeckt (Anhängerkupplung, Reserverad) sein. Sie müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Dies bedeutet, dass die Kennzeichen nicht ohne Werkzeug entfernbar sein dürfen. Hierbei sind Verschraubungen aber auch Klemmrahmen zulässig (eine Münze oder ein Plastikhebel zum Öffnen des Rahmens gelten schon als Werkzeug). Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar.
so das dazu...
Ansonsten, ich finde er ist dir gut gelungen.
Auf einen der Ersten Bilder, worauf das Tacho zu erkennen ist, muss ich schon sagen, in dem us g den ich mal gefahren hab, da war das original Deutsche drin und als ich das sah... juhu... wie geil...
Der rote Aussenlack ist einfach toll und auch wenn ich die Teillederausstattung nicht so sehr mag, find ich ist es sehr passend und im ganzen macht es echt was her.
Also und schön Pflegen, damit wir in ein paar Jahren immernoch neue schöne Bilder erblicken dürfen!
Allzeit beulenfreie Fahrt!
Grüße
Madeleine
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Zitat von Stvzo § 60
Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Hab mal das Richtige dazu rausgesucht.
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@Salzmann: Hm Habe ihn bislang noch nicht gesehen... Bin mal gespannt.. Wohin ist er denn genau gegangen??
MaD maddie: Ja, das mit der Mindesthöhe hab ich gewusst... Allerdings hat es beim Tüv niemand interessiert, und bislang auch die Polizeit nicht. Sollten sie mal meckern, setz ich es eben hoch... Aber ist ja kein sicherheitsrelevantes Teil, somit gehe ich das Risiko eben ein
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Nice Marco...
Auf das es "drüben" noch mehr Mantas werden
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