Beiträge von firefighter

    Hab auch schon überlegt komplett neues Fahrwerk einzubauen, nur ist das Weitec grad mal gute 3 Jahre alt und kostete damals so um die 900 Euronen was auch nicht ganz billig ist :frowning_face:
    Außerdem hab ich dann ja auch wieder das Prob das es eingetragen werden muß, was ja kein Ding ist, nur fallen dann wieder kosten an.
    Zumal ich ja auch noch nen neues Fahrwerk kaufen müsste, was auch wieder kostet...


    Dann kauf dir einen neuen Dämpfer, der ist günstiger wie ein komplettes Fahrwerk und eintragen lassen brauchst du ihn auch nicht.
    Hast also jede Menge Geld gespart.


    Wenn dir das immer noch alles zu teuer ist dann schaust halt bei Ebay nach einem originalem Fahrwerk. Das wird noch günstiger sein und brauchst du auch nicht eintragen lassen.

    firefighter, mmh, das soll uns also sagen, daß man bei jedem Keilriemenwelchsel auch gleich 2 Spannrollen für fast 70 € mitwechseln soll?! LOL


    Och, Leute.....lest doch mal richtig.


    Eben weil eine Spannrolle schonmal kaputt gehen kann wechselt man sie auch beim Zahnriementausch gleich mit.
    Nicht mehr und nicht weniger.
    Steht da was davon die Spannrolle beim Keilriemenwechsel auch gleich mit zu tauschen?
    Nein.

    firefighter; du meinst wahrscheinlich Keilriemen..


    Ne, dann hätte ich Keilriemen geschrieben.
    :winking_face:


    Ich meinte schon den Zahnriemen und das bei deren Wechsel immer die Spannrolle mitgewechselt werden soll weil man eben nicht in die Rolle reinschauen kann.
    Genau wie jetzt in deinem Fall mit dem Keilriemen, da konntest du auch nicht in die Rolle schauen und hast sie als gut beurteilt. Sie könnte sich aber auch aufgelöst haben.
    Ist praktisch als Zusatz zu Golfben279 seinem Beitrag zu sehen weil er sagte das so eine Rolle schonmal kaputt gehen kann.
    :grinning_squinting_face:

    Mal wieder ohne Worte.
    Rechtschreibung 6, setzen....


    Einige haben Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung und andere eben mit dem Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen und ihrem Benehmen. Wo ist da der Unterschied?


    Im übrigen:


    http://www.vwcorrado.de/forum/misc.php?do=cfrules


    Zitat

    Bitte verhalte Dich insbesondere gegenüber neuen Teilnehmern
    vor allem hilfsbereit und freundlich. "Oberlehrerhafter" Ton ist für
    Neulinge nicht sonderlich hilfreich, um sich in der Community zurechtzufinden
    - schließlich war jeder einmal "Newbie"! Ein höflicher
    Hinweis auf die Netiquette oder eine praktische Hilfestellung wird mehr bewirken
    als eine unfreundliche Zurechtweisung.


    :face_with_rolling_eyes:

    Also, meine Montageanleitung sagt dazu folgendes:


    Schlußlicht links -> am Fahrzeug grau/schwarz -> inpro grün
    Bremse links -> am Fahrzeug schwarz/rot -> inpro grün/rot
    Blinker links -> am Fahrzeug schwarz/weiß -> inpro grün/gelb
    Masse -> am Fahrzeug braun -> inpro weiß/schwarz


    Schlußlicht rechts -> am Fahrzeug grau/rot -> inpro grün
    Bremse rechts -> am Fahrzeug schwarz/rot -> inpro grün/rot
    Blinker rechts -> am Fahrzeug schwarz/grün -> inpro grün/gelb
    Masse -> am Fahrzeug braun -> inpro weiß/schwarz

    Normalerweise regelte das der §60 StvZo (Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen) aber der ist weggefallen.
    Stattdessen regelt das jetzt §10 FZV
    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php


    dort steht z.B.:

    Zitat

    (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

    Woher die das wussten?
    Ich würde da mal auf besonders nette Kumpels von dir tippen die denen was gesteckt haben.


    Wenn es das erste Mal war wird es aber wohl bei einer (staatsanwaltlichen) Verwarnung bleiben und dir bleibt der Gang zum Richter erspart.
    In wie weit sich das jetzt allerdings auf den laufenden Prozess vom Erwerb des Führerscheins auswirkt weiß ich nicht genau. (von garnichts bis Sperre ist eben alles drin)
    Was aber dabei sehr viele vergessen sind die 6 Punkte die gleichzeitig "gutgeschrieben" werden.

    Also das er/sie dir garnichts kann sollte man auch nicht so pauschal in den Raum werfen wenn man den genauen Wortlaut der Bewertung nicht kennt.
    Sollte die Bewertung in irgendeiner Form beleidigend oder geschäftschädigend sein kann sehr wohl etwas unternommen werden.(kommt immer darauf an wie ein Richter das sieht)
    Im übrigen sind durchaus auch schon Anwälte in solchen Fällen aktiv geworden also bitte nicht einfach sagen das da keiner was machen würde oder das nichts dabei raus kommt.
    Das ist gefährliches (teures) Halbwissen gepaart mit Dummheit.


    Sollte jetzt auch wieder die "Elite" meinen mich als paragraphenreitenden Klugscheisser der Korinthen kackt betiteln zu müssen, dann bitte, tut euch keinen Zwang an.

    Auch wenn du es wolltest aber du kannst (noch) keine Bewertungen zurückziehen denn das kann nur Ebay. "Noch" deswegen weil es wieder eingeführt werden soll.


    Du könntest aber mal ein bisschen im Ebay-Forum stöbern was man da am besten machen kann denn du bist damit nicht alleine.