Mal ganz nebenher....
Habe soeben mit unserer dafür zuständigen Behörde telefoniert.
Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht mehr Zweckgebunden, nur noch Fahrzeuggebunden.
Es kann sehr wohl für Probefahrten, wie Überführungsfahrten genutz werden.Und wenn Du halt eine Probefahrt zum Nürburgring machst, die müssten Dir dann ersteinmal das Gegenteil beweisen.Denn Probefahrten dürfen durchaus Langstreckencharakter haben.
Genauso hat er mir das grade gesagt, es war im Übrigen der Chef der Zulassungsstelle.
Es nehmen ja auch Oldtimer an diversen Veranstaltungen oder Rallyes teil, die fahren ebenfalls mit diesem Kennzeichen.
Ich selber werde dem Hamster wahrscheinlich auch solch ein Kennzeichen verpassen, sollte ich es nicht rechtzeitig schaffen.
Hier kackt einer Korinthen und weiss nicht mal wirklich, worum es geht...
So langsam glaube ich, dass uns hier einer veräppeln will...
Sei es drum.Du darfst mit dem Kennzeichen fahren, wenn sich das Fahrzeug in einem betriebsicheren Zustand befindet und sich keine für den Strassenverkehr gefährlichen An- oder Umbauten dran befinden.Aber das drafst Du auch nicht. wenn das Fahrzeug angemeldet ist.