Achtung!!
Die Kurzzeitkennzeichen dienen nicht dazu um durch die Gegend zu gondeln sondern es ist klar geregelt für was diese Kennzeichen genutzt werden dürfen:
http://www.stva-ac.de/dienstleistung…ennzeichen.html
Zitat
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
Es könnte u.U. also teuer werden denn dann ist es fahren ohne Zulassung, Verstoß gegen das Kraftfahrsteuergesetz und die Versicherung könnte auch Ärger bereiten wenn sie den Halter im Schadensfall dafür in Regress nimmt.