Moin,
wollte gestern nach schafflund (hier im norden jedes jahr großes vw treffen)
und es war klar, dass die vorher jede menge autos rausziehn und kontrollieren.
Da ich davon ausgegangen bin, dass ich alles eingetragen hab (bis auf lenkrad, da hat der polizist aber nochmal eine auge zugedrückt^^) bin ich da guten gewissens hin.
Nun gab es das problem, dass meine schwarz lasierten rückleuchten, die ich auch so mit dem fahrzeug beim kauf in eingebautem zustand übernommen habe, nicht zugelassen sind, obwohl sie ausdrücklich im schein als "M.Heckleuchten dunkel eingefärbt ece-gen.r-s1 e10163210" eingetragen sind!
Ich soll nun in ca. 3 wochen post bekommen wo ich halt 3 punkte und 50€ strafe bekomme!
Der Polizist miente, dass ich dagegen einspruch erheben kann, da ich ja auch mit dem gewissen, dass diese eingetragen seien gefahren bin und ich sogar chancen auf erfolg hätte.
Meine frage ist nun: wie kann es sein, dass eingetragene heckleuchten aufeinmal doch nicht mehr eingetragen sind, obwohl sie ja offensichtlich von einem tüvprüfer abgenommen worden sind? Hat sich da irgendwie in den letzten jahren die gesetzeslage verändert?
Im Kontrollbericht steht "Bauartgenehmigung erloschen"
Danke
Mfg Mark