Eingetragene lasierte Rückleuchten nun doch nicht mehr eingetragen?!

  • Moin,

    wollte gestern nach schafflund (hier im norden jedes jahr großes vw treffen)
    und es war klar, dass die vorher jede menge autos rausziehn und kontrollieren.

    Da ich davon ausgegangen bin, dass ich alles eingetragen hab (bis auf lenkrad, da hat der polizist aber nochmal eine auge zugedrückt^^) bin ich da guten gewissens hin.

    Nun gab es das problem, dass meine schwarz lasierten rückleuchten, die ich auch so mit dem fahrzeug beim kauf in eingebautem zustand übernommen habe, nicht zugelassen sind, obwohl sie ausdrücklich im schein als "M.Heckleuchten dunkel eingefärbt ece-gen.r-s1 e10163210" eingetragen sind!
    Ich soll nun in ca. 3 wochen post bekommen wo ich halt 3 punkte und 50€ strafe bekomme!
    Der Polizist miente, dass ich dagegen einspruch erheben kann, da ich ja auch mit dem gewissen, dass diese eingetragen seien gefahren bin und ich sogar chancen auf erfolg hätte.

    Meine frage ist nun: wie kann es sein, dass eingetragene heckleuchten aufeinmal doch nicht mehr eingetragen sind, obwohl sie ja offensichtlich von einem tüvprüfer abgenommen worden sind? Hat sich da irgendwie in den letzten jahren die gesetzeslage verändert?
    Im Kontrollbericht steht "Bauartgenehmigung erloschen"

    Danke
    Mfg Mark

    Hobby's: Lesen, Schwimmen, Fahrrad fahren und Geschlechtsverkehr

  • Jaja.. die ewige Diskussion :)

    Fakt ist, dass eine Einfärbung der Rückleuchten niemals völlig legal sein kann.. Wie du schon geschrieben hast werden die Scheinwerfer in ihrer Bauart verändert, und somit erlischt deren Betriebserlaubnis.. da kann ma im Prinzip eingetragen haben was man will.

    Ist mal wieder ein klasse Beispiel für unseriöse Eintragungen und deren Folgen.. nicht jede Eintragung ist gleich legal...

    Ich denke mal die Begutachtung des TÜV-Prüfers ist nicht in deinem Besitz?

    Gruß Timo

  • Das wurde mit dem Muschwitz-Krempel eingetragen. Das Schriftstück wurde 1995 erstellt meist ist die Unterschrift Dipl.-Ing Indra druntergesetzt. Das gibt es in rot, weiß mit nem blauen TÜV-Balken etc..

    Muschwitz ist glaube ich Teilhaber von MHW und war vorher in Sipplingen beschäftigt.

    Jetzt kann man sich vorstellen was ein erfahrener Polizist oder Prüfer darüber weiß. Einem "Anfänger" wäre es evtl. nicht aufgefallen.

    Dieses Schriftstück ist eine Fälschung, somit wirst du keine guten Chancen haben, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. (Blöder Spruch)

    Wie bist du überhaupt durch die HU gekommen?


    Ich würde es nicht darauf anlegen etwas geltend zu machen, du wirst den küzeren ziehen, da du als Fahrzeughalter verantwortlich bist, für das was am Fahrzeug abgeändert wird oder wurde.

    Nicht alle Eintragungen sind legal und diese ist bekannt wie ein bunter Hund...

    Gruß Marco :verbeuge:Corrado 16V Turbo, Golf 1 Cabrio, Caddy 14d und V8 mit Stern:verbeuge:

  • ok......ich weis jetz schonmal , dass es also kaum was bringt einspruch zu erheben, und das ich jemanden oder etwas namens muschwitz mein leben lang hassen und versuchen zu töten sollte^^
    muss aber ganz ehrlich sagen, dass ich zwar wusste, dass solche rückleuchten nicht legal sind, aber ich immer sehr viele leude damit rumfahren sehen hab und sie dann bei mir noch eingetragen waren. da hatte ich dann keine zweifel, dass es doch möglich sei sie legal zu fahren. naja,...hätte mich vllt auch einfach mal intensiv informieren sollen, aber das ist mein erstes auto und hatte wohl zuviel vertrauen in das schriftstück namens "zulassungsbescheinigung",.....hehehehe

    das große problem ist, dass ich schon in der verlängerten probezeit bin, weil ich mal mit 21kmh zuviel auf der bundesstraße geblitzdingst worden bin und gestern hatte ich kurzzeitig so viel schiss, dass mir mein führerschein für die nächsten 10 jahre weggenommen wird, weil irgendson typ den tüv bescheißen wollte, dass ich schon am überlegen war den corri voller wut zu verkaufen, was ich niemals in meinem hoffentlich mehr als 50 jahre andauerndem leben in betracht ziehen wollte( bitte gott vergib mir, auch wenn ich nicht an dich glaube^^)

    hab nun aber efahren, dass ich nur eine empfehlung zu teilnahme an einem psychologischen seminar bekomme und damit nur 2 punkte babauen kann, was mir im prinzip wenig bringt, da ich so oder so beim nächsten delikt meinen führeschein verliere! also kann ich mir die 300€ sparen! aufbauseminar hat mich schon genug gekostet^^

    Nun hab ich noch ne frage...
    meine pedalauflagen wurden auch im bericht bemängelt, als "pedalauflagen ohne änderungsabnahme"
    bekomm ich die ohne probleme eingetragen?! brauch man dafür auch ne abe?!
    was wird der tüv ausprobieren, um ihre tauglichkeit(also z.B. stabilität) nachzuvollziehen?!

    Danke für die schnellen antworten

    Hobby's: Lesen, Schwimmen, Fahrrad fahren und Geschlechtsverkehr

  • wenn du in der verlängerten probezeit nach der nachschulung nicht schonmal punkte kassiert hast, brauchst du dir da keine gedanken machen.
    du bekommst eine empfehlung zu diesem anderen seminar, aber dabei bleibt es auch. du musst also nichts weiter unternehmen.
    du darfst jetzt nur nicht noch mehr mist bauen, dann ist die fleppe weg, und zwar erstmal ziemlich lange. (ich meine mind. 18 monate, und danach darfste nen neuen machen, wenn ich noch richtig informiert bin)

    die rückleuchten würde ich ausbauen und bei ebay verscheuern, oder mit nagellackentferner acetonfrei saubermachen. wenn die nicht angeschliffem sind geht das dann.

    mit den pedalauflagen und dem lenkrad wäre ich aufgrund oben genannter tatsache erstmal SEHR vorsichtig, genau wie mit dem gasfuss.

    und eventuell würde ich einfach mal den vorbesitzer oder das strassenverkehrsamt anhauen, ob es evtl das prüfprotokoll zu den leuchten noch gibt - soweit ich weiss können tüv prüfer in mithaftung genommen werden.

  • hmm,..naja die frage ist ob ich lenkrad und pedalauflagen eingetragen bekomm,..sollte ja eigentlich kein problem sein,..bekomm nächste woche auch ne cd mit vielen abe's und für en 30er raid wird da wohl was bei sein.....
    aber bei pedalauflagen hab ich kp wie das läuft!

    was würde es mir dann bringen da en tüvprüfer reinzureißen......?!
    bekomm ich dann weniger "schuld und strafe"....^^
    ich glaube das ist mehr sinnlos....!

    Hobby's: Lesen, Schwimmen, Fahrrad fahren und Geschlechtsverkehr

  • Pedalauflagen bekommt man bei einem seriösem Tüv-Prüfer nicht eingetragen da sich die Pedalfläche vergrößert und somit nicht ausgeschlossen werden kann das man bei einer Gefahrenbremsung gleichzeitig ungewollt das Gaspedal tritt.


    Zu gefährlich = wird nicht eingetragen

    Wer aber mal in einer stillen Sekunde darüber nachdenkt sollte das auch normalerweise nachvollziehen können.

  • Aha,...und wie ist das mit den original audi tt pedalen?!
    Die passen ja auch beim corrado! sind zwar von der göße genauso wie sportpedale, aber einscheinend dürfen sie im tt ja auch gefahren werden!

    Hat da jemand erfahrungen und weis ob ich mir die jetz einfach holen kann?!

    Hobby's: Lesen, Schwimmen, Fahrrad fahren und Geschlechtsverkehr

  • Aha,...und wie ist das mit den original audi tt pedalen?!
    Die passen ja auch beim corrado! sind zwar von der göße genauso wie sportpedale, aber einscheinend dürfen sie im tt ja auch gefahren werden!

    Hat da jemand erfahrungen und weis ob ich mir die jetz einfach holen kann?!

    Wenn die TT-Pedalfläche größer ist wird beim TT der Pedalabstand zwischen den Pedalen wohl auch etwas größer sein.
    :grinning_squinting_face:

  • hab heud mal mitm tüv bzw. ner gleichwerigen institution geschnackt, und da wurde mir geraten einfach pedalen mit nem negativ-gutachten zu bestellen bzw. halt tüv. Gibs auch ne menge wenn man mal bei D&* oder bei foliate* schaut.
    Alos ist es möglich sich Sportpedalerie eintragen zu lassen, gibt da auch en paar gut aussehende!^^

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