In dem Vertag stand doch:
"Bei der Probefahrt waren keine atypischen Aggregategeräusche feststellbar."
Also hat er ja den Schaden schon im Hinterkopf gehabt und wollte sich mit diesem Satz ausser Gefahr begeben.
So ein hinterlistiger ähm rrrr ääääh, Händler (ich darf ja nicht mehr fluchen) 
Da es ja ein Händler ist und keine Privatperson von dem du den Corri bezogen hast, hast du auch Garantieanspruch!
Ein Kumpel von mir hat einen Mazda (frag mich jetzt nicht welchen) gebraucht bei nem Skoda Händler gakauft, das Ding war wirklich Tip Top (Opa-Fahrzeug)! Da er aber Kurven nie ordentlich sondern immer mit voller Seitenführungskraft fährt waren nach ca. 2000 km die Radlager fertig. Er ist also zu dem Skodahändler hin und hat gesagt das die Radlager veschlissen seien, ohne zu Zucken hat der Skodahändler alles auf Garantie übernommen und einen Werstatttermin gemacht und er hat sogar als Entschädigung einen Austauschwagen (übrigens war's ein Skoda Superb) für die Zeit bekommen, in der das Auto in der Werkstatt war.
So muss das laufen!