@Corrradoman
ZitatDennZ
Wir wollen jetzt doch nicht Xenon Hauptscheinwerfer mit Universal Anhänger-Rückleuchten vergleichen?
Die rechtliche Grundlage ist aber bei beiden die selbe!
@Corrradoman
ZitatDennZ
Wir wollen jetzt doch nicht Xenon Hauptscheinwerfer mit Universal Anhänger-Rückleuchten vergleichen?
Die rechtliche Grundlage ist aber bei beiden die selbe!
@Corrradoman
Die rechtliche Grundlage ist aber bei beiden die selbe!
Dann mal her mit der Gesetzes-Schriftrolle.........
Welche §§ muß ich da lesen die das bestätigen das E-Prüfzeichen übertragbar sind und das sie "zusammengewürfelt" werden können?
§21a der STVZO:
http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21a.php
Ich kann mich erinnern das es für den Golf3 einen Nachrüstsatz von Hella mit Xenonscheinwerfern gab.
Allerdings sind da die Module in einem Kunststoffgehäuse extra eingebettet gewesen und wurden mit allen Anbauteilen wie SWR, ALRG geliefert.
Es sind 3 einzelne kleine Scheinwerferchen baugleich wie beim Smart For4 gewesen.
Das Set kam auch über 1500€ und die einzelnen Scheinwerfer waren nicht mit mit einer Klarglasscheibe abgedeckt.
Die Module werden also fast in den Abmaßen wie den von Martin entsprechen. Und wenn diese Module eine Herstellerfreigabe und ein E Prüfzeichen besitzen, dass sich natürlich auf das Modul bezieht, dann kann man die auch in einen Corrado einbauen.
Man verändert ja nichts am Modul selbst, sondern nur den Scheinwerfergehäuse in das sie ja noch mit der ALRG eingebaut werden müssen. Soweit sie sich ordnungsgemäß einstellen lassen und richtig funktionieren nimmt die jeder Prüfer mit der Herstellerfreigabe und ordnungsgemäßen Einbau ab.
Wie oben schon erwähnt nutzen Bus- und Campingfahrzeughersteller auch diese Module da sie schon eine Herstellerfreigabe und daher ein Gutachten aufweisen müssen.
Du hast es doch schon selbst geschrieben:http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21a.php
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.
In unserem Fall: Scheinwerfer
Ich gehe mal davon aus, daß dies für in Deutschland genehmigte Fahrzeugteile auch gillt.
So wie das Martin schreibt, hört sich das doch alles logisch an und wo sollte das dann illegal sein?
ich kann viele streiterein nicht verstehen und warum hier leute unqialifiziert antworten.
wenn man sich an alle richtlinien hält, wo soll denn dann jemand einen anmachen ?
ich meine war es nicht sogar bei martin, wo ihn die polizisten rausgeholt haben und rumgefurwerkelt haben und am ende... standen sie doof da und alles war i.o ?
Alles anzeigenIch kann mich erinnern das es für den Golf3 einen Nachrüstsatz von Hella mit Xenonscheinwerfern gab.
Allerdings sind da die Module in einem Kunststoffgehäuse extra eingebettet gewesen und wurden mit allen Anbauteilen wie SWR, ALRG geliefert.
Es sind 3 einzelne kleine Scheinwerferchen baugleich wie beim Smart For4 gewesen.
Das Set kam auch über 1500€ und die einzelnen Scheinwerfer waren nicht mit mit einer Klarglasscheibe abgedeckt.
Die Module werden also fast in den Abmaßen wie den von Martin entsprechen. Und wenn diese Module eine Herstellerfreigabe und ein E Prüfzeichen besitzen, dass sich natürlich auf das Modul bezieht, dann kann man die auch in einen Corrado einbauen.
Man verändert ja nichts am Modul selbst, sondern nur den Scheinwerfergehäuse in das sie ja noch mit der ALRG eingebaut werden müssen. Soweit sie sich ordnungsgemäß einstellen lassen und richtig funktionieren nimmt die jeder Prüfer mit der Herstellerfreigabe und ordnungsgemäßen Einbau ab.
Wie oben schon erwähnt nutzen Bus- und Campingfahrzeughersteller auch diese Module da sie schon eine Herstellerfreigabe und daher ein Gutachten aufweisen müssen.
Das wäre das gleiche als wenn ich einen E36 Scheinwerfer auseinander nehme und dessen Xenon-Innereien in den Chorrado-Scheinwerfer packe.
Ich bezweifel noch immer das dies eine legale Art und Weise ist auf Xenon umzurüsten.
Diese einzelnen Module von denen ihr sprecht sind doch keine Universal-für-alle-Fahrzeuge-anwendbare-Xenon-Nachrüst-Zubehör-Komponenten oder etwa doch?
Wenn nein müssen sie doch unter bestimmten Voraussetzungen geprüft worden sein um ihre Zulassung zu bekommen.
Wenn eben diese Voraussetzungen nicht stimmen verlieren sie doch ihre Zulassung?
Ja?
Nein?
Toller sehr qualifizierter Kommentar muß ich sagen.
Hier geht es sich nicht darum was andere sagen oder tun.Wissen muß jeder selebr was er macht oder tut obs legal oder nicht ist,es geht sich hier um reine Disskussionen obs legal is und einfach nur ein einwurf der Vorsicht, es geht sich schließlich drum das du Punkte bekommen könntest und bei nem Unfall eventuell ganz alleien da stehen könntest wegen "Versicherugnsschutz geht verloren", ok verstanden?Will dich mal gerne heulend nach nem Unfall da stehen sehen wennde jemand umgefahren hast,must zahlen und deine Versicherung sagt "Nö,nicht mit uns" na dann viel spaß,is jetzt ein krasses Beispiel aber kann so kommen.
Hier will niemand einem etwas ausreden,im gegenteil man fragt und bekommt hier sehr viele uqlafizierte Antworten und was man daraus macht kann und muß jeder selber wissen
Ist alles vom Tüv geprüft und Eingetragen worden, daher mache ich mir keine Sorgen.. Außerdem wurde ich schonmal auf dem Rückweg von D&W angehalten, und die Polizei hat das gar nicht Interessiert, Eingetragen und gut ist! Daher finde ich meinen Kommentar nicht als Dumm oder so!
Aber viele lassen sich auch hier einschüchtern es nicht zu machen, Jeder sollte das so Machen wie er Will..
Jedoch ist klar, das er sich hier erstmal informieren soll/kann..
Richtig jeder sollte so machen wie er meint
aber wie gesgat kann es sein das du meinen text nicht richtig durchgelesen hast?Es geht sich hier nicht um dich sondern um die Folgen die entstehen könnten.Sollte ja kein Angriff gegen dich sein aber wie gesagt die Folgen von wegen"macht mal einfach so" können böse enden
Richtig jeder sollte so machen wie er meint
aber wie gesgat kann es sein das du meinen text nicht richtig durchgelesen hast?Es geht sich hier nicht um dich sondern um die Folgen die entstehen könnten.Sollte ja kein Angriff gegen dich sein aber wie gesagt die Folgen von wegen"macht mal einfach so" können böse enden
Vorsicht ist besser als Nachsicht stimmt schon,
aber mal hand aufs Herz, wer prüft bei einem Unfall schon ob du xenonlichter hast oder nicht und ob die eingetragen sind oder nicht.
Wenn du genau weisst, du hast es eingetragen bzw. du genau weisst, du hast es illegal drin, dann ist das erste, was du nach dem unfall machst, das licht aus machen oder nur so, dass man es nicht sieht das man xenon drin hat ^^.
ich glaube kaum das die polizei in den innenraum guckt und sagt machen se mal motorhaube auf oder sowas ^^.
Da hast du nun wieder recht. Wenn ich einfach die Innereien eines BMW Scheinwerfers oder irgendwelche anderen Innereien (auch die von Hella) in einen originalen VW Corrado Scheinwerfer baue, dann ist das meiner Meinung nach illegal.
Wenn aber, wie oben beschrieben (ich weiß es nicht, beziehe mich nur auf diesen Betrag und versuche das die ganze Zeit herauszubekommen) ein Gutachten für die In.Pro scheinwerfer existiert, aus welchem hervorgeht, das man die Klarglasgehäuse in Verbindung mit Xenon-Brennern verwenden kann und ein Hella Gutachten existiert, aus dem hervorgeht, das man die Universaleinsätze in Verbindung mit einer Klarglas(streu)schiebe verwenden darf, dann sollte es doch legal sein.
Dummerweise habe ich auch noch keines der beiden Gutachten gesehen. Dies steht aber hier so in diesem Beitrag.
Hat jemand vielleicht diese beiden Gutachten und kann sie mal zu Verfügung stellen? Würde mich echt interessien! Illegal verbauen will ich es nämlich auch nicht...
Hallo Herr .
Vielen Dank für ihre Mail,
leider haben wir keine Freigabe für den Betrieb von Xenon Licht in unseren Scheinwerfern.
Bitte erfragen sie eine gesonderte Einzelabnahme bei der Örtlichen Prüfstelle.....
Mit freundlichen Grüssen
Ihr In.Pro Team
Soviel dazu, außer ich hab was falsches an die geschrieben ...
Da hast du nun wieder recht. Wenn ich einfach die Innereien eines BMW Scheinwerfers oder irgendwelche anderen Innereien (auch die von Hella) in einen originalen VW Corrado Scheinwerfer baue, dann ist das meiner Meinung nach illegal.
Wenn aber, wie oben beschrieben (ich weiß es nicht, beziehe mich nur auf diesen Betrag und versuche das die ganze Zeit herauszubekommen) ein Gutachten für die In.Pro scheinwerfer existiert, aus welchem hervorgeht, das man die Klarglasgehäuse in Verbindung mit Xenon-Brennern verwenden kann und ein Hella Gutachten existiert, aus dem hervorgeht, das man die Universaleinsätze in Verbindung mit einer Klarglas(streu)schiebe verwenden darf, dann sollte es doch legal sein.
Dummerweise habe ich auch noch keines der beiden Gutachten gesehen. Dies steht aber hier so in diesem Beitrag.
Hat jemand vielleicht diese beiden Gutachten und kann sie mal zu Verfügung stellen? Würde mich echt interessien! Illegal verbauen will ich es nämlich auch nicht...
Hallo,
habe mich nur hierauf bezogen:
Zitatkann ich nur bestätigen.... von InPro gibt es auf Anfrage eine Bestätigung, das die für auch für Xenon geeignet sind
Jetzt bleibt nur noch die Möglichkeit, daß Hella ein Gutachten liefert, in dem steht, daß die Module mit irgendwelchen Scheinwerfergehäusen mit Klarglas zu verbauen sind. (Okay, da glaube ich nun auch nicht mehr dran.)
Martin Böttger:
Du solltest doch ein Gutachten zu deinen Xenon-Modulen haben! Was steht da genau drin?
Also ein Gutachten oder eine Freigabe gibt es irgendwie nicht.... anosnten sollten die, die meinten es gibt auf Anfrage eine Freigabe, bitte ne Email schicken und hier die Antwort posten!
Du fragst Sachen.... da muß ich mal suchen ob ich das noch irgendwo habe. Aber im Zweifelsfall kann man ja mal anrufen obwohl ein Bewohner Lippstadts ja auch mal persönlich vorstellig werden könnte.
Hallo,
ich habe gerade mal eine Anfrage via Email an Hella geschickt..., mal sehen was passiert...
Ich werd mich mal in die Spur machen und mir die Wohnmobilhersteller die Xenon in die Kisten einbauen ausfragen. (Hymer oder solche die den Vorderwagen selbst bauen!) Wenn das Module sind, die man nachträglich beziehen kann und die dann so verbaut und abgenommen werden können, wäre das schon mal ein Fortschritt. Kann ja auch mal meinen Dekraprüfer anfragen ob er was weiß.
Ich kann mich erinnern das es für den Golf3 einen Nachrüstsatz von Hella mit Xenonscheinwerfern gab.
ich glaube du verwechselst das etwas, diese nachruestscheinwerfer basieren auf de technik, also ein halogenbirnchen mit davorgesetzter linse - keine xenonbrenner.
auch der umbau sollcher scheiwerfer ist nich legal, das problem sind weder die leuchtweitenregulierung noch die reinigungsanlage...das gehaeuse ist der knackpunkt.
xenonscheinwerfer haben keine streuscheiben, im vgl. zu anderen glaesern. da ist das erste problem der zulassung. das nachste und groessere problem ist die temperatur im gehaeuse, das daher fuer den einsatz von brennern ausgelegt sein muss.
zu dem thema habe ich irgendwo ne stellungnahme vom kba, sagen dito auch das ein nachtraeglicher umbau nicht moeglich ist.
xenonscheinwerfer haben keine streuscheiben, im vgl. zu anderen glaesern.
Einspruch!
Die ersten Xenonscheinwerfer der E-Klasse waren sehrwohl mit Streuscheibe.
und die ersten der A8 reihe auch und die hatten auch nicht ne automatische leuchtweitenregulierung...
Einspruch!
Die ersten Xenonscheinwerfer der E-Klasse waren sehrwohl mit Streuscheibe.
ganz einfach ne ausnahmegenehmigung vom kba, so wie die neuen audi s6 z.b. fuer ihre led standlichterreihe haben.
-> nur das was die konzerne fuer so nen spass aus der portokasse zahlen, werdet ihr nicht in einem jahr verdienen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!