Corrado zu tief?

  • hallo,
    wurde gestern angehalten und die wollten umbedingt was finden!
    also bei mir ist alles eingetragen.
    von der radnaben mitte bis kotflügel oberkante 300/300mm v.h.achse
    aber der polizist sagt das meine scheinwerfer 500mm vom boden entfernd sein müßen bei mir sind es nur 460mm.
    hatt das von euch schon einer gehabt?
    oder wiest ihr was ich machen soll?
    gibts da was von vw das es beim corri vll. eine sonderregelung gibt??
    der tüv sagt ich soll zur polizei fahren und die gutachter von dennen sollen sich das angucken!

    bitte um schnelle hilfe wer weiß rad?? :confused:

    mfg.joschka

  • war bei mir auch so als das fahrwerk eingetragen werden sollte. scheinwerferunterkante muss 50cm vom boden sein.
    mein auto-spezi hat dann an den domlagern was reingeschraubt damit die 50cm eingehalten wurden. nach der eintragung wieder ausgebaut. bei dir wird das aber nicht möglich sein 4cm sind zu viel. bei mirt waren es 2cm zu tief.

  • ja ich hab ein gewinde fahrwerk das nicht das problem aber wenn ich ihn hoch drehe siehts scheiße aus und danach wieder runter drehn und die erwischen mich dann hab ich ein noch größeres problem! ich guckmal wie es aus sieht das ich grade die 500mm schaffe es geht ja nicht anders vieleicht jetzt doch 17zoll fahren dann siehts im radkasten wieder besser aus!
    danke schonmal noch welche tips vll?

  • is das nicht so das man im durchmesser der räder (felgen + reifen mein ich) bei grösseren felgen den reifenquerschnitt angleichen muss das man wieder auf den originalen durchmesser kommt?? von daher müsste das doch keinen unterschied machen oder?

  • natürlich hast du recht, jedoch ist es in der Praxis so, daß du mit 17er Felgen trotzdem bis 1cm höher kommst, weil der originale Durchmesser damit nimmer erreichbar ist, außer vielleicht mit nem 35er Querschnitt.

  • Zitat

    aber der polizist sagt das meine scheinwerfer 500mm vom boden entfernd sein müßen bei mir sind es nur 460mm.
    hatt das von euch schon einer gehabt?

    jo mir wollten sie damals auch mal an den karren fahren mit der Regelung. hierbei machen die cops immer den gleichen fehler, indem sie die 50 cm von der unterkante des Frontscheinwerfers messen zum boden.. das ist aber ein grober fehler denn:

    Die Lichtaustrittskante ist der bereich wo sich das Licht am Scheinwerfer bricht/steuert.. Man kann die Linie sehen wenn man auf das Glas schaut oder einen Lichttest macht.. der bereich wo beim scheinwerfer test die Höhe eingestellt wird ist die Lichtaustrittskante und ab da wird gemessen...

    Bei Linsen Scheinwerfern ist es sogar noch dubioser.. Denn hier gilt die Linse selbst als Lichtaustrittskante und nicht das klare Glas das zum Schutz da ist..

    Ich hatte damals richtig Ärger mit den Cops so mit Anwalt usw...
    Da hatten die Cops damals ganz schöne Erklärungsnöte als die Angelegenheit vor Gericht ging.. Hab dann auch recht bekommen und bekam alle Auslagen bezahlt incl Leihwagen, verdienstausfallsentschädigung, vollabnahme usw

    Übrigens gibt es eine klausel im gesetz der 50 cm Richtlinie.. Fahrzeuge die im BJ unter 1989 sind dürfen nicht geprüft werden.. denn hier gilt das Gesetz nicht... :face_with_rolling_eyes:

    mfg

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