Mängelkarte weil Corri zu tief

    • Offizieller Beitrag

    Ich persönlich bin froh, das bei uns nicht jeder sein Auto soweit verändern darf, dass die Gefährdung anderer gegeben ist.
    Z.B. besteht diese Gefahr bei einer gewissen extremen Tieferlegung. Wenn der Wagen bei hohen Geschwindigkeiten mit der Ölwanne aufsetzt, kann das die Haftung der Reifen beeinträchtigen und ggf. auch zu einem Abflug führen.
    So gesehen, braucht man eine gewisse Regelung. Die Scheinwerferkante hat aber damit nichts zu tun, sondern wahrscheinlich nur lLichttechnische Gründe.
    Ich würde auch zu dem Vorschlag von Speedfreak raten.

    Vorher eine Magnesium - Tablette einwerfen damit Du ruhig bleibst. :)
    Im Ernst, normalerweise kann man mit den Jungs ganz normal reden - wenn man's kann. :winking_face:
    Ein Versuch kostet nichts.

  • moin!

    könnte mir jmd mal eine gute rechtsschutz-versicherung nennen? kenn mich da nicht wirklich aus aber wenn ich dat hier so lese wäre es doch vernünftig sowas machen zu lassen. bin nämlich auch 5cm übern boden und bevor hier da noch einer wad von mir will werd ich das lieber machen lassen..

    gruß

    daniel

  • naja wie gesagt ich kenne mich da nicht so gut aus aber wenn mal kurz jmd sagen könnte wo er versichert ist und was er für erfahrungen gemacht hat wäre mir zumindest schon sehr geholfen..

    gruß

    daniel

  • also sparkassenmitarbeiter muss ich das leider sagen:

    "schau in der Sparkasse bei dir in der Umgebung nach und frag dort nach einer Rechtsschutzversicherung."

    Aber mal im Ernst.

    Huk hat eine gute, dann wie gesagt frag bei deiner Sparkasse nach, aber auch andere Banken werden Verbundpartner haben, welche soetwas anbieten. EInfach ein paar Angebote einholen und vergleichen

  • Es wurde ja schon öfter drüber diskutiert,daher schreib ich jetzt mal ein bißchen mehr dazu.
    Also vorweg es gibt keine Vorgaben in der STVZO über die Tieferlegung!

    Daher zieht man bei der Beurteilung den Paragraphen §30 StVZO heran:
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_30.php

    Außerdem erhalten die TÜVis Merkblätter um ihnen die Entscheidung leichter zu machen. Hierzu gibt es bei der Tieferlegung das Merkblatt 751,welches auch bei gerichtlichen Entscheidungen wohl oft herangezogen wird:

    Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

    Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
    Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
    Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

    Daraus ergibt sich letztlich,dass es eine reine Auslegungssache ist!
    Ist das Fahrzeug anders eingetragen hat der Fahrer die Verantwortung dafür ein entsprechendes Hindernis so anzufahren oder zu umfahren, das keine Beschädigungen,Gefährdungen oder Verkehrsbehinderungen auftreten.

    Passiert doch etwas darf er sich dann aber nicht beschweren,wenn er die Kosten aufgebrummt bekommt. (Ölbeseitigung..)

    Eine Mängelkarte oder gar Stilllegung ist daher meines Erachtens aber grundsätzlich nicht zu lässig, es sei den es schleifen bereits Teile oder es sind deutliche Spuren an festen teilen z.B Ölwanne etc zu erkennen,welche auf eine Gefähdung hindeuten.
    Vorausgesetzt natürlich es ist so vom TÜV abgenommen und eingetragen.
    mfg Christian

    < - :twisted: :tacho: VR6 RULEZ :tacho: :twisted: ->
    :mukkies:Waffenschmiede Wolfsburg:mukkies:

  • So hier nochmal stand der dinge.

    Mängelkarte ist abgestempelt. Musste nach ATU, da die bis spät abends Tüv machen. Hatte meinen corri was höher geschraubt da es ja nicht mein stamm Prüfer war, wollte ich auf nummer sicher gehen. Nartürlich stimmte die Eingetragene höhe nicht mehr, aber das war ihm anscheinend nicht so wichtig. Er ging raus aus der Halle, guckte und sagte, ja so ist das okay. Das ganze ohne messen oder sonstiges diskutieren. Da hätte ich es auch so lassen können wie es war. Naja mir ist es jetzt egal, die Karte ist abgestempelt und die kopie mit dem TÜVbericht liegt im Handschufach.
    Ps. auf die OWI warte ich noch

    Ilyas

    komme aus Brechten

    Wünsche allen eine Mängelkarten freie Fahrt

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