Mängelkarte weil Corri zu tief

  • Hallo, wollte mal beichten was mir gestern passiert ist.


    Fahre so durch die gegend und werde nach langer zeit mal wieder kontroliert.
    Ich wie immer die ganzen Eintragungen usw. rausgeholt und mir weiter nichts
    dabei gedacht.Nach ca fünf minuten dann ich zitiere:Ja Hr.M soweit so gut, alles Eingetragen aber ihr Auto ist an der Frontspoilerlippe zu tief.Wir haben gemessen 5cm, normal ist 11cm oder es gibt ausnahmen mit 8cm.Ich kann im FS nicht erkennen wo diese 8cm stehen.


    Alles eingetragen und das Auto hat vor kurzem erst neu Tüv bekommen.
    Naja, das ende vom lied (Mängelkarte und eine OWI).
    Ich könnt K.....! :mad:
    Habt ihr auch schon mal sowas erlebt?

  • Bist du Rechtsschutz versichert?
    Dann geh mitm Anwalt dagegen vor, denn diese besagten 11 oder 8cm gibt es hier in Deutschland nicht, höchsten 50cm Scheinwerferunterkante. Aber die haben sie ja nicht bemängelt!
    Probiers einfach, kostet dich dann ja nix, und du wirst sicher damit durchkommen.

  • Also normal gibt es ja kein Gesetz, das die max. Tiefe eines Fahrzeugs vorschreibt. Mal abgesehen von der Lichtaustrittskante von 50cm. Es gibt lediglich eine Richtlinie, die die Bodenfreiheit vorgibt. Darunter zählt allerdings nicht der Frontspoiler. Der wäre ja bei Serie schon fast zu tief. 8cm sollte der Kat, bzw. die Ölwanne etc. vom Asphalt entfernt sein.


    Würde der Sache doch mal nachgehen....

  • Bin leider nicht im Rechtsschutz. Was mich nur aufregt ist, das ich jetzt den ganzen stress habe.Ich muss gucken das ich innerhalb von sieben tagen die Karte abgestempelt bekomme und muss dafür noch die OWI zahlen. Sie sagte es wären so 50 euros plus das was die stadt Dortmund noch an gebühren erheben würde.Also manchmal ist es echt besser, man lässt ein Auto so wie es ist.Oder man fährt abends nicht nach Bottrop auf den proleten treff!

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  • Die Regelung mit den 11cm und 8cm gibt es gesetzlich tatsächlich nicht. Aber bei 5cm geht man davon aus, das die Gefahr besteht, dass du dir bei Bodenunebenheiten Teile am Fahrzeug beschädigst. Es könnten Teile abfallen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden.


    Diese Theorie reicht für die Anzeige völlig aus, (abstrakte Gefährdung).
    Die 8cm sind eine Grenze die der TÜV von sich aus setzt, bei 7cm sagt auch keiner was aber bei allem drunter läuft man Gefahr eine Anzeige zu bekommen.

    *** Octavia RS TFSI Modell 2008 ABT IS Tuning ***
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  • Der Schwachsinn unserer Ordnungshüter häuft sich wieder. War es nicht auch in diesem Forum wo jemand seine Riffelblechfußmatten hätte eintragen lassen sollen?

    Tuning heißt, sich Autoteile zu kaufen die einem nicht gefallen, von einem Geld das man nicht hat, um Leute zu beeindrucken die man nicht mag :winking_face:

  • Naja Riffelblechfußmatten mit scharfen Kanten können im Falle des Falles ja auch mal ebend deinen Fuß abtrennen :winking_face:
    Aber das die sich immer bei Tieferlegungen so anstellen....
    man man man


    Ich hab deswegen ne Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen, 150€ SB und irgendwas bei 50€ im Jahre. Dafür im Falle des Falles abgesichert.

  • das mit den 50 cm von den scheinwerferkante dürfte klar sein.
    von einer allgemeinen tieferlegung, ist mir nichts bekannt...
    aber wie immer auslegungssache der polizei oder tüv etc.
    nur am rande
    einem freund von mir wurde mal vorgeworfen, dass er an seinem toyota mr2 das nummerschild zu tief angeschraubt hätte. er sagte, dass er es umgehend ändern würde. mittlerweile sind schon 2 jahre vergangen und es wurde nie wieder bei einer kontrolle bemängelt, obwohl es immernoch so tief hängt.
    was soll man da noch sagen?

    entweder ich werde berüchtigt oder berühmt


    jetzt auch mit kompressorumbau unterwegs ... :ok::ok: ... powered by kampfhamster

  • Zitat

    Habt ihr auch schon mal sowas erlebt?


    Jepp mit meinem passi damals wurde ich auf dem nachhause weg von den dorfcops angehalten. Alles eingetragen und die herren in grün haben mir mit wirren sprüchen das geht nicht usw das fahrzeug still gelegt und ohne tüv vorführung den stempel runtergekratzt und verladen..


    Also mein böser anwalt angerufen und termin gemacht und er nahm das in die Hand(sag euch nix ohne anwalt klären).. Nachdem der tüv bei der vorführung keine Mängel feststellen konnte gings in die vollen......


    Da Ende vom lied für die Cops/Revier nach langer klage:


    -ne bitterböse Dienstaufsichtbeschwerde
    - Verdienst ausfallendschädigung weil ich urlaub nehmen musste wegen tüv rennerei
    -abschleppkosten erstattung
    -Leihwagen gebühren für 2 weeks den ich mir gegönnt habe^^
    -Tüv gebühren für wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs und die wiedereintragung der umbaumassnahmen (da das Auto stillgelegt wird erlöschen sämtliche eintragungen also kostenintensive vollabnahme)


    Und zum schluss noch ne saftige Anwaltsrechnung..
    Also im schnitt waren es um die 2000-2500 eurs gesamt kosten für das Revier..


    Aber ich muss sagen es hat sich gelohnt bin seitdem nicht mehr angehalten worden von den dorfsheriffs außer halt alk und dop kontrollen aber über eintragungen verlieren die kein wort mehr. Ich denke die haben nach der aktion die schnauze voll.. :lachen3::lachen3::lachen3::lachen3:


    mfg

  • Wer so seine Arbeit macht wie du beschrieben hast ist selber Schuld. Ohne TÜV Vorführung machen wir nichts, wenn die sagen es ist ok ist es für uns auch ok.

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  • Hi,


    dass ist wohl oder übel eine verzwickte Angelegenheit.
    Aber ich hab sowas auch schon mal gehört dass man einen bestimmte Bodenfreiheit haben muss. Also bei mir war es an meinem BMW zu mindest so,
    der TÜVler meinte, wenn ich in den Bremsenprüfstand nicht reinfahren kann gints stress. Denn dies wäre sein Mindestabstand von der Bodenhöhe, er meinte auch das 10 cm VORGESCHRIEBEN seine, gut ich habe diesen Prüfer nur einmal bisher gesehen. Aber TÜV habe ich trotzdem bekommen.


    Das gleiche siehts du ja an meinem Corrado, er ist wirklich Sacktief und arschbreit.
    Geschweige von meiner Scheinwerferhöhe, demzufolge ist er vieeeeeeel zu tief!!! Aber ist eingetragen, die Eintragungen sind jetzt 8 Wochen her. cops sagen auch nichts bisher!


    Ich würde an deiner Stelle jetzt nur mal die Lippe abschrauben, den Wisch abnehmen lassen von den Grünen und dann einfach wieder ranschrauben und gut.
    Denke nicht das dir das nochmal passiert.


    Gruß

  • also in der fahrschule lernt man ein auto kann so tief liegen wie man es tiefer legen will, es darf nur nicht fahrbeeinträchtigend sein. D.h man sollte mit 100 über die Landstraße fahren können ohne bei jedem Kanaldeckel oder Bodenwell abzubremsen um sich nichts abzusäbeln.


    Da ich bisher nur einen Ibiza gefahren bin der vorn 60 tiefer war kann ich leider nicht genau beurteilen wie tief man gehen kann um nicht fahrbeeinträchtigend zu sein. Ich denke also mal das wird ne ermessenssache der polizei sein aber falsch aufgeklärt ham se dich auf jedenfall

  • Man misst, wenn überhaupt, dann nur an feststehenden Teilen, wie Karosserie, Achse, Ölwenne, Kat, etc. und nicht an einer "beweglichen" Spoilerlippe! Oder man hält sich an andere Vorschriften wie Scheinwerferhöhe, o.Ä..
    Wenn man in der heutigen Zeit jedoch noch keine Rechtsschutz hat...
    weis ich es auch nichtmehr :winking_face:
    In deinem Fall, wird es wohl einfacher sein, alles zu bezahlen und gut sein lassen auch wenn du im Recht bist :winking_face:
    Oder du gehst einfach mal aufs Revier (nachdem du dich etwas konkret schlau gemacht hast) und fragst nochmal wegen deinem Anliegen nach. Gegen was genau du verstoßen haben sollst. Eventuell selber einen Auszug aus der StvzO und/oder diverse Prezidensfälle (die es gibt, wenn keine genauen Gezetze bestehen) mitbringen und auf die Zuversicht der Beamten hoffen.
    Am besten ruig und gelassen bleiben und nicht zu überheblich werden. Sonst wollen viele Beamte oft zeigen, dass sie am längeren Hebel sitzen :winking_face:




    Meine Rechtschutz hat sich schon dreifach und mehr bezahlt gemacht, obwohl ich mich immer nach besten Wissen und Gewissen versuche zu verhalten im Straßenverkehr.



    MfG Freak

  • Ja, werde das mit dem Rechtsschutz mal schnellstens nachholen!


    Ich glaube so langsam das die mir nur noch einen pinnen wollten weil sie sonst nichts


    gefunden hätten.Naja, werde zum Prüfer meines vertrauens fahren und denke dann


    ist das geklärt.

  • Jop hat ich auch mal mit meinem 2er golf hab. hab auch mängelkarte bekommen ´wegen zu TIEF und laut.


    Beim zu Laut hab ich mittpot wieder rein gemacht.


    Und beim Sogennanten zu Tief (alles eingetragen) habe ich die gti lippe von der gl stoßstange ausgeklippst und bin hin da meinte der freundliche mann die kommt aber nicht mehr darn ich hab nur geantwortet ist original VW teil und war ab werk da dran und der tüv hats nicht bemängelt also mach ich sie dran still legen könnt ihrs wegen einem stück plastic eh net gab auch noch ne standpauke aber das wars mir wert.

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