Hallo...
Also mal so nebenbei, deinen Händler kannst nur verklagen wenn Du die Kerzen von Ihn mit Rechnung einbauen lassen hast.
Genau so must Du die Fehlersuche an deinem Motor vom einer Werkstatt machen lassen und später ein Gutachten erstellen lassen (von nem Gutachter)
Ein Bekannter hatte das mal mit nem AT Motor und da war erst der verdacht das es an den Zünd. lag, die er selbst noch getauscht hatte.
Zu seinem Glück stellte sich eine def. Ölpumpe herraus.
Hatt ihm aber einige hundert DM gekostet bis er Recht bekam, weil er keinen Rechtschutz hatte.
MFG KC