Hauptuntersuchung vorne 2005 hinten 2004 !

  • Meinem Bekannten mit seinem G40 ist das auch mal passiert und er ist daraufhin zur Zulassungsstelle gepilgert. Die entschuldigten sich für das "Missgeschick", sagten ihm aber auch es sei gut das er damit hingekommen ist da ein übereifriger Beamter bei einer AVK das glatt als Vorsatz auslegen kann und er dadurch Ärger bekommen könnte.


    BTW: Ich hab vorne und hinten auch verschiedene Daten da der Vorbesitzer wohl irgendwie mal eine AU "zwischengeschoben" hat und das hab ich auch so weitergeführt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von JLuven

    Hi Klaus,
    ist nicht im Rahmen des Einbaus des KLR in Deinen VR6 eine ASU (AU) gemacht worden ??
    Das war doch Mitte Juli diesen Jahres --> +2 Jahre --> 7/2006 :exclamation_mark::wink:

    Gute Idee, Jochen, bringt die vermutliche Lösung näher. :winking_face: Ich schick Dir ne PM.

  • Zitat von Salze

    Die Plakette vorne (Achteckig) ist ja für die ASU.
    Die Plakette hinten (rund) ist für die HU.


    Zudem musst du zu dem Fahrzeugschein immer den Ausdruck von der Abgasuntersuchung und die Bestätigung der letzten Hauptuntersuchung (TÜV/HU etc.) bei dir führen.


    Das ist defintiv falsch - Zeig mir bitte mal den Paragraphen wo das deiner Meinung nach drinstehen muss. Hatte die Diskussion auch gerade und nachdem mehrere Polizisten dass auch unter zuhilfenahme der Kollegen im Warmen nich belegen konnten haben Sie das aufgegeben :winking_face:
    Diese Berichte brauchste eigentlich nur wenn dir die Kennzeichen gestohlen wurden oder du den Abmeldebeleg verloren und hast und das Fahrzeug wieder anmelden willst - im tägl. Gebrauch würd ich die nie mitnehmen...


    Und selbst wenn der Freund und Helfer das anzweifelt dass du die Stempel legal erhalten hast - den Nachweis der HU haste immer im Faghrzeugschein weil da ja auch ein Stempel drin ist wann die nächste HU fällig ist.

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  • §47a Abs 4 StVZO:


    (4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.


    Sprich, man muss sie aufheben aber nicht mitführen.

    *** Octavia RS TFSI Modell 2008 ABT IS Tuning ***
    ***Fabia II Elegance Black&White***

  • Zitat von Matthias Arndt

    §47a Abs 4 StVZO:


    (4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen.....
    Sprich, man muss sie aufheben aber nicht mitführen.


    Es steht wirklich nirgendwo drin das man sie mitführen muss.
    Ich habe es so gelernt, und wenn man deinen Paragraphen genau durchliest und hierzulande denke ich ist ein Polizist eine "zuständige Person", musst du ja den nachweis erbringen.
    Ich weiss nicht was ist wenn du ihn nicht mit bei hast (meistens natürlich nichts) aber wenns mal hart auf hart kommt, und die Polizisten sich auskennen, haben die da bestimmt möglichkeiten! Dann musst du evtl. nochmal aufs Revier mit oder sonst was.
    Da nehme ich doch lieber die zwei Zettelchen mit! :winking_face:


    Aber wie es halt mit Gesetzen so ist, kann man alles doppelt verstehen.


    Schaden tuts nicht wenn man sie dabei hat, aber wahrscheinlich muss man nicht!


    Sorry, ich war mir eigentlich sicher :face_with_rolling_eyes:

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