Also mal angenommen ihr stellt euren corrado auf eine grade Fläche! nun messt ihr mal den Abstand zwischen Boden und UNTERKANTE-Scheinwerfer....
Mache mal den Anfang mir frisch gemessenen: 45cm
Interessiert mich halt mal...
Also mal angenommen ihr stellt euren corrado auf eine grade Fläche! nun messt ihr mal den Abstand zwischen Boden und UNTERKANTE-Scheinwerfer....
Mache mal den Anfang mir frisch gemessenen: 45cm
Interessiert mich halt mal...
Also bei mir sind es ca. 45,5cm, konnte das aber jetzt im dunkeln nicht ganz so genau sehen...
MfG
Martin
Bei mir müssten es auch so um die 45 - 46 cm sein!
Ich messe morgen mal nach....
Also meiner hat 49,80
Aber zunächst nochmal was rechtliches:
Gemäß § 50 (3) StVZO darf bei Scheinwerfern für Abbelndlicht der niedrigste Punkt der Spiegelkante NICHT unter 500mm über der Fahrbahn liegen. Eure Corris entsprechen somit nicht den Regeln der StVZO und könnten bei Kontrollen durch die Polizei SOFORT stillgelegt werden.
Jetzt werden sich bestimmt viele fragen "was ist denn mit Ferraris, Porsche usw., bei denen die Spiegelkante von der Serie her schon weit darunter liegt?"
Tja jedes Auto, daß neu produziert wird und für Deutschland zugelassen werden soll, braucht einen Fzg.-Brief. Den gibt es erst, wenn die Daten der Fzg. (und allerlei Kram sonst noch vorliegt, alle Auflagen erfüllt sind usw.) vom KBA (Kraftfahrtbundesamt). Und der Fzg.-Brief stellt sozusagen die ABE für jedes Fzg. dar. Wenn also die Sache vom KBA abgesegnet ist (wird auch nur in Ausnahmefällen genehmigt) da müssen extrem viele Crashtests und Unbedenklichkeitsgutachten vorliegen und die können sich eben nur hochrangige Hersteller bei jedem Modell leisten, gibts nen Fzg.-Brief und der stellt eure ABE für deas Serienfzg. dar.
Lange Rede - wenig Sinn, soweit ich weiß ist es allerdings UNMÖGLICH nachträglich niedrigere Lichtkanten eintragen zu lassen. Die einzige Möglichkeit besteht darin, dem Corri nen ganz neuen Brief über das KBA zu beantragen (teuer, teuer, teuer) und zusätzlich viele simulierte und reale Crashtests durchzuführen, Gutachten zu ersellen, welche beweisen, daß mit niedrigerer Front keine zusätzlichen Gefahren ausgehen und die Schadensannahme bei einem VU in den zulässigen Regularien liegt.
Mein Tip für die, die's legal aber trotzdem tief mögen:
Einfach ne schöne Lippe oder ne schöne Front dranbasteln, denn eine gesetzlich geregelte Mindestbodenhöhe gibt es nicht! Lediglich der TÜV hat solche Vorschriften, auf die bei den Abnahmen geachtet werden soll...aber davon erzähl ich euch das nächste Mal...
Was meiner hat hab ich net gemessen.....aber mal zu Zulu44......SPOILERTUNING is uncool entweder tief oder nicht.
Zitat von TheTranceportaSPOILERTUNING is uncool entweder tief oder nicht.
Also ich hab jetzt nochmal bei Tageslicht mit dem Lasermessgerät nachgemessen (hab leider keinen Maßstab hier in der Firma ) und bei mir sind es 45,26 cm um ganz genau zu sein....
Meiner liegt bei 465mm.
Problem ist nur das meine Räder eine,für diesen Typ Tüv-genemigte Größe haben und mein,für dieses Fahrzeug vom Tüv genehmigte,Gewindefahrwerk sich im Tüv-genehmigten Einstellungsbereich befindet.
Muß ich jetzt aus dem Tüv-genehmigten Verstellbereich des Fahrwerks nach oben ausweichen und dann Gefahr laufen nicht mehr im Tüv-genehmigten Bereich zu sein?
Also,
zu TheTranceporta:
Spoiler sind auch nicht mein Ding, aber besser als ne illegale Kiste zu fahren und sie dann stillgelegt zu bekommen. Und dann noch ganz laut über die Polizei herziehen, weil die ja eigentlich dran schuld sind, daß die eigene Scheinwerferkante zu tief war...
und zu Corradoman:
Es geht IMMER Gesetz vor TÜV ! Die TÜV Leutchen sollten eigentlich ihre Arbeit nach den Gesetzen durchführen...wird leider viel zu selten gemacht. Das schafft imemr wieder Probleme für die Autofahrer, die der Meinung sind: "Aber der TÜV hats doch eingetragen...". Daz zählt nicht! TÜV arbeitet landesspezifisch (daher auch TÜV Hessen, TÜV Bayern, TÜV RLP...). Die StVZO ist ein Bundesgesetz. Und Bundesgesetze gehen vor Landesgesetze.
Leider trifft es bei falschen Eintragungen immer nur die Fahrer der Autos. Die TÜV-Prüfer sollten mal belangt werden, weil sie wieder für nen Kasten Bier (oder oftmals auch aus purer UNWISSENHEIT) Sachen eingetragen haben, die so nicht gesetzlich gedeckt sind.
MERKE: Was vom TÜV eingetragen ist, ist noch lange nicht legal. Und da liegt auch das
Problem, denn eigentlich sollte man sich doch darauf verlassen können, wenn mans vom "Fachmann" eintragen lässt, oder?
ZitatLeider trifft es bei falschen Eintragungen immer nur die Fahrer der Autos. Die TÜV-Prüfer sollten mal belangt werden, weil sie wieder für nen Kasten Bier (oder oftmals auch aus purer UNWISSENHEIT) Sachen eingetragen haben, die so nicht gesetzlich gedeckt sind.
ZitatWas vom TÜV eingetragen ist, ist noch lange nicht legal.
Aha.....
Dann hätte die Felgen ja niemals in den Handel gedurft? Oder die Reifen?
Oder das Gewindefahrwerk?
Sämtliche Sachen sind unabhängig voneinander an einem Corrado getestet,bewertet und für legal erklärt worden.
Nur weil sie jetzt zusammen an einem Corrado sind ist der Tüv-Prüfer derjenige der es nicht hätte eintragen dürfen?
Oder ich, weil ich die Frechheit besitze diese Tüv-abgenommenen Teile auf einem Corrado zu fahren?
Sorry aber wenn ein Polizist oder Tüv-Prüfer so ankommen würde lache ich ihn ganz laut aus.
@ Corradoman
Er hat recht, es mag sein das ALLES an einem Corrado getestet wurde, und alles ALLEIN auch zulässig ist, jedoch ist das Problem ob auch alles zusammen seine richtigkeit hat. Was meinst du denn warum viele beim Gewindefahrwerk eintragen lassen mit Winterreifen zum TÜV fahren wenn du dann Glück hast und der TÜV Prüfer kuckt nicht genau dann übersieht er vielleicht das auch Felgen eingetragen sind, und die Kombination Gewinde+Felgen würde vielleicht gar nicht hinhauen. Und meiner Meinung stimmt es auch das viele TÜV Prüfer einfach "bestechlich" sind. Allerdings ist es auch meine Meinung das der Paragraphendschungel in Deutschland bissl kindisch ist. Ein anständiges ordentliches TIEFES Auto wird aus dem Verkehr gezogen und die letzten Möhren die beim aus der Garage fahren schon eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen dürfen fahren? Naja.....im Grunde muss jeder selber wissen was er tut, und am Ende mit den Konsequenzen leben.
Völlig Richtig !
Was ein Gutachten vom TÜV NRW aussagt, muß noch lange nicht beim TÜV Bayern das selbe Gutachten bekommen (wie gesagt TÜV ist Ländersache).
Das mit dem §-Dschungel stimmt ebenfalls. Darum ist es ja schade, daß man sich nichtmal mehr auf die Eintragung vom "TÜV-Fachmann" verlassen kann. Denn der sollte es doch schließlich genau wissen. Im Endeffekt trifft es aber leider nur die Fahrer (die sich oftmals selbst aus Unwissenheit drauf verlassen haben, daß alles was vom TÜV kommt stimmt).
Und auch völlig richtig ist, daß jeder selbst wissen muß, ob er was legal macht oder auf die "Hinterhof-Tour".
Aber gerade die notorischen "Nicht-Eintrager" schreien immer am lautesten, wenn ihre Karre dann auf Eis gelegt wird. Und das regt mich auf - jeder kennt doch die Regeln...
Soll sich jetzt keiner attakiert fühlen - aber mal drüber nachdenken
ZitatAber gerade die notorischen "Nicht-Eintrager" schreien immer am lautesten, wenn ihre Karre dann auf Eis gelegt wird.
Habe ich Verständnis für das die stillgelegt werden.
Erst gestern hatte sie einen Bericht über den "Golf Rekord Day".
Da haben sie einen Golf stillgelegt mit Porschefelgen der gerade mal 3! Radschrauben in seinen 5-Loch Felgen hatte. Der Typ fand sein Verhalten auch noch richtig.
Da kräuselt sich die Mütze.
Aber was die Höhe anbelangt:
Mein Fahrwerk wurde in Verbindung mit den Sommerreifen und Auspuff zusammen abgenommen und eingetragen.
Jedes der veränderten Bauteile hat eine ABE oder ein Teilegutachten welches für den Verkehr zugelassen worden ist (Bundesweit).(Auch bei diesen Zulassungen müssen doch gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden die bundesweit gelten)
Warum soll man also dem Käufer dieser offensichtlich "doch nicht zugelassenen" Teile ein Bußgeld aufdrücken? Hat der Käufer die Dinger zugelassen?
Hätten die Hersteller vom Fahrwerk doch gleich §50 (den es ja nicht erst seit gestern gibt)mit einbeziehen können und den "Tüv-geprüften-Verstellbereich" anders festlegen sollen.
Also ich würde es auf ein Verfahren ankommen lassen.
Die Hersteller halten sich bei sowas gern alles offen. Du darfst vielleicht dein Auto um 100mm tiefer legen, ist auch im Bereich des TÜV geprüft...aber dann musst du dir die Scheinwerfer aufs Dach schnallen Und was so Leute angeht wie den Typ mit den Porschefelgen......dazu kann man nix sagen. Es gibt einfach Leute die keinen Sinn für richtig oder falsch haben.
ich glaube aber das mit der Unterkante das Scheinwerfers ist nicht (ganz) korrekt!
Habe mal was von Reflektorunterkante gelesen oder sogar von der Birne
Gibts das irgendwo schriftlich nachzulesen? Also bei mir hat sowiso noch kein Bulle nachgemessen denen reicht das wenn der Schein doppelseitig ist jedenfalls bei uns auf dem Land
ZitatDie Hersteller halten sich bei sowas gern alles offen. Du darfst vielleicht dein Auto um 100mm tiefer legen, ist auch im Bereich des TÜV geprüft...aber dann musst du dir die Scheinwerfer aufs Dach schnallen
Was will der Hersteller sich denn da offen lassen?
geprüft wird doch z.B. das Fahrwerk wenn es im Fahrzeug eingebaut ist oder?
Oder legen die das auf einen Tisch und sagen:
Gut,ist für Corrado,Golf......... zugelassen?
Und was den Tüv-geprüften Bereich eines Fahrwerks angeht:
100mm ist es im Traum von den meisten.
Schau dir mal ein Fahrwerksgutachten an da steht nämlich ganz genau drin in welchem mm-Bereich sich der untere Federteller zu einem festen Punkt am Fahrwerk befinden darf.
In meiner Briefeintragung steht z.B.:
MIND-ABST.ZW.(OBERER) DÄMPFERBEF.-SCHRAUBE U.UNTERKD.EINSTELLRINGES AN ACHSE 1:125mm,ACHSE 2:185mm (so steht es übrigens auf im Fahrwerksgutachten)
Das heißt auf gut deutsch das die max. Tiefe im Gutachten vorgegeben ist.
In diesem Fall war es,glaube ich, eine Tieferlegung von 45mm gegenüber Serie.
So,nun muß ja bei der Gutachtenerstellung diese max. Tieferlegung eingestellt und auf Freigängigkeit usw. geprüft werden und genau deswegen hätte da schon §50 greifen müssen weil genau bei dieser Prüfung war der Scheinwerfer zu tief.(Oder hatte der Hersteller bei genau dieser Begutachtung die Scheinwerfer auf dem Dach?)
Was mir gerade bei der Eintragung auffällt:
Haben die sich vertan?
Von oben nach unten mind!? 125/185mm? müsste das nicht max. sein?
Wenn ich ihn tiefer mache habe ich doch auch noch min. 125/185mm von oben nach unten?
45,1 cm
Diese mm Angeben sind doch sowieso Schwachsinn. Ich hatte in meinem Derby 60er G&M Federn, als dann das FK Gewinde kam hab ich ihn vorne um nochmal ca. 2cm runtergedreht und hatte noch ca. 4cm Gewinde an der VA übrig zum runterschrauben. Wenn ich da jetzt anfange rumzurechnen hätte ich ungefähr 120mm tieferlegen können......aber das kann eigentlich nicht sein. FAKT IST: Es war schon immer so und es wird immer so sein. Du bekommst mit ein wenig Glück ALLES eingetragen, ausgetragen oder was auch immer. Wenn die Stunde der Verkehrskontrolle angebrochen ist wirst du sehen ob das OK ist oder nicht. Denn die grünen interessiert erst mal gar nicht was da eingetragen ist. und DIE haben immer das letzte Wort.
@ Corradoman:
Ich weiss nicht genau ob es sich bei der Eintragung die du da oben erwähnt hast um den Eintrag von nem Gewindefahrwerk handelt...aber WENN es eins ist, dann ist das genau das was ich meine. 45mm....was sind 45mm bei nem Gewinde? Wenn ich ein Gewinde kaufe schraube ich keine 45mm runter, das schaff ich auch NUR mit Federn, aber der "TÜV GEPRÜFTE" Verstellbereich beläuft sich laut einigen Herstellern von 20-90mm glaub ich.....und bei 90mm hatten die bei der Prüfung sicher keine 9J16 drauf ich hoffe du verstehst mich richtig. Ein Gutachten wird für EIN Teil angefertigt, und ob ALLES zusammen später harmoniert das liegt im ermessen des Prüfers.
MFG Cris
ach ja!
Zitat
Von oben nach unten mind!? 125/185mm? müsste das nicht max. sein?
Wenn ich ihn tiefer mache habe ich doch auch noch min. 125/185mm von oben nach unten?
Nö, ist genau richtig! wenn du ihn tiefer machst hast du weniger als 125/185 mm also nicht mehr "min 125/185"
steht bei mir übrigens wortgleich im (H&R) Gutachten.../in meiner Eintragung
Sehr richtig
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