Hallo,
mir wurde gesagt, dass man das Auto auch erstmal OHNE Fahrzeugbrief zulassen kann,
wenn ja, wie soll das bitte schön gehen?
MfG
Hallo,
mir wurde gesagt, dass man das Auto auch erstmal OHNE Fahrzeugbrief zulassen kann,
wenn ja, wie soll das bitte schön gehen?
MfG
wäre mir absolut neu. wenn das so wäre würde ich gleich hingehen und deinen wagen auf mich zulasen...
mfg
pe
Das ist machbar wenn der Brief noch bei der Bank ist..weil die Karre noch nicht bezahlt ist :-)....aber auch dann nicht wirklich. Du musst dir erst den Brief besorgen, dann meldest du ihn an, und ich glaube danach musst du ihn wieder zurückbringen....GLAUBE ICH. Aber ganz OHNE geht sicher nicht....wär ja auch noch schöner.
Das kann deswegen nicht gehen weil die Eintragungen aus dem Brief in den neuen Fahrzeugschein übertragen werden müssen sowie die Inbetriebnahme und Halter im Brief vermerkt werden.
Ich kenn das von einem Kumpel der hat seinen Brief noch bei der Bank. Der hat eine Kopie bekommen ist zur Behörde hin und die haben sich dann nochmal mit der Bank in verbindung gesetzt.
Aber ich glaub wenn du garkeinen Brief hast die sich nur kaputt und schicken die weg.
du kannst die kopie aber dann beim Notar beglaubigen und dann kannst dein Auto an und abmelden, wenn der Brief bei der Bank ist.
Du kannst auch ein Auto ohne Brief mit einem Kurzzeitkennzeichen anmelden, gibt einmal die 5 Tages Nummer und einmal die Monatsnummer !
oder du besorgst dir gleich ne rote Nummer, aber die bekommst heut zu Tage nimmer so leicht...
Normal rufst Du in dem Fall die Bank an und bittest die, daß die deinen/ihren Brief zum SVA schicken, da man was eintragen oder was auch immer machen möchte.
Ohne Fahrzeugbrief ist keine Zulassung machbar.
Schwager hat einen Audi 80 geschenkt bekommen aber ohne Brief, da er verloren gegangen ist.
Er mit Kaufvertrag, letzte TÜV AU Bescheinigung und Vollmacht zum SVA und wollte sich einen neuen Brief auf seinen Namen austellen lassen.
Er hat keinen bekommen, da der letzte Halter entweder persönlich den Brief holt oder er zum Notar oder Rechtsanwalt, die die Erlaubnis dazu haben, eine gültige Vollmacht auszustellen.
Ansonsten kannst es knicken.
Auch ohne Fahrzeugbrief ist ne Zulassung möglich.
Du brauchst von der Zulassungsstelle, wo er zuletzt angemeldet war, eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung.
Mit der Bescheinigung, TüV- , Asubericht und Doppelkarte gehste dann zur Zulassungsstelle bei dir und meldest ihn an.
Nen neuen Ersatzbrief bekommst du dann nach 6-8 Wochen
Ohne Fahrzeugbrief (original, gell, keine auch noch so beglaubigte Kopie) ist keine Zulassung möglich .punkt.
In jedem Fall (verloren, gestohlen, Vollgutachten, etc.) wird vor der Zulassung ein Brief erstellt.
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