Corrado von Polizei stillgelegt

  • Den M3 meines Kumpels haben die auch eingezogen. Das war in München. Das tolle ist, daß der Wagen vom Haupt-TÜV München abgenommen wurde. Also alles was eingebaut ist, wurde auch beim Haupt-TÜV eingetragen.


    Der Wagen war echt 5 Tage weg und beim abschleppen wurde irgendwas kaputt gemacht. Weiß nicht mehr was.


    Das Ende vom Lieb war, daß die den Ausfall und die Teile zahlen müßten. Das ging vor Gericht damals....
    Ich glau bder hat um die 1.200 Euro bekommen.

    Corrado...und die Welt ist eine Kurve !
    Corri G60, 267 PS (gemessen) mit 8V Kopf bei 0,8 Bar :grinning_squinting_face:
    Golf 2 1.9 16V Turbo im Aufbau... :cool:

  • Zitat von Morpheus23_03

    deeptroat leider dürfen die das wenn auf dem Teil keine Freigabe für die Stvo besteht und dennoch eingesetzt wird,können die das Beschlagnahme und du hasst aber dann die Möglichkeit über einen Anwalt dir das Teil zurück zu holen.


    Zu meinen Mofazeiten hatte es so einen Kumpel erwischt die hatten ihm den Auspuff abgeschraubt.


    Die haben gleich meine ganze Karre mitgenommen.
    Meine Mofa, es war eine Kreidler Flori 3 Gang, haben sie damals Sichergestellt und zum Gutachter gebracht, als sie mich und einen Kumpel mit 70km/h angehalten haben.
    Das beste war ja, das ein Bekannter, der ja auch Polizist ist, mich zuvor damit angehalten hat und mir dringend geraten hat, die Mofa abzumelden und ihm die Abmeldebescheinung vorzuzeigen, damit er nichts weiter unternimmt.
    Ich I.d.i.o.t fahr natürlich an dem Tag nochmal mit der Karre durch unsere Stadt und kam diesmal an die richtigen Polizisten.
    Fazit: Totalumbau :mrgreen:
    Da war fast nix mehr original.
    Ich habe schon früh damit angefangen. :lachen2:

  • Zitat

    nachdem sie mit Blaulicht und Sirene hinter mir her gefahren waren!


    Zitat

    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht


    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.




    Dürfen die deswegen überhaupt Blaulicht und Martinshorn anmachen? Kannst ja vielleicht wegen sowas ne Retourkutsche fahren. Muss ihnen ja sehr an Deiner Gesundheit o.ä. gelegen haben :lachen2: [/quote]

  • eXdEaTh


    Wenn etwas eingetragen wurde, heisst das nicht gleich, das es von den grünen akzeptiert wird. Trotzeintragungen ist es möglich, das die die karre erstmal stillegen. Den würde jeder tüv, 100%ig nach den gesetzte gehen, hätten wir so einige Probleme um überhaupt etwas eingetragen zu bekommen :-/

  • Hast echt GLÜCK gehabt.
    Vor 2 Jahren haben die grünen mein Corrado aufm weg zum Wörthersee (München) stillgelegt.
    Der tüv hat dan ein Vollgutachten gemacht.
    Bastuck und stoßstange nicht eingetragen, zu tief, Rote rückleuchten.
    Das end vom lied 1700 euro Strafe und 3 Punkte.

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  • CorradoLiebhaber:
    sei dir da nich so sicher, auch wenns eingetragen is und es gefällt dem grünen gerade net oder egal was, kanns trozdem passieren...


    siehe bastuck, trotz eintragung haben einige dann noch streß...
    gehöre zum glück zu denen die noch verschont geblieben sind...obwohl der vr hat jetzt auch ne bastuck, weiss nich obs im punkto lärm wegen den motoren unterschiede gibt...leider hat der auch noch nen durchgehendes rohr!!! das werd ich aber rausschmeißen und den bastuck pot rein machen, dann blubts wieder so schön :)

  • es gibt klangunterschiede bei verschiedenen motoren!
    Und wie schon geschrieben wurde, eingetragen ist keine 100%ige sicherheit.
    Sogar beim fahrewerk können die dich ankacken. Z.b. in der scheinwerferr- Heckleuchten höhe...

  • Also es hängt von der Eintragung ab. Mein Supersprint ist nicht lauter als Serie und alle Veränderungen am Fahrwerk haben Teilegutachten für den Corrado und sind haben den offiziellen Segen vom TÜV Hessen. Scheinwerferhöhe ist auch noch über 50cm. Also da kann nichts passieren Könnt ihr mir erzählen was ihr wollt. Wenn man sich natürlich schwarze Rückleuchten eintragen läßt mit nem illegallen Gutachten,dann ist diese Eintragung natürlich anfechtbar. Aber das ist was anderes.

  • Zitat von NetJunckie

    CorradoLiebhaber:
    sei dir da nich so sicher, auch wenns eingetragen is und es gefällt dem grünen gerade net oder egal was, kanns trozdem passieren...


    siehe bastuck, trotz eintragung haben einige dann noch streß...
    gehöre zum glück zu denen die noch verschont geblieben sind...obwohl der vr hat jetzt auch ne bastuck, weiss nich obs im punkto lärm wegen den motoren unterschiede gibt...leider hat der auch noch nen durchgehendes rohr!!! das werd ich aber rausschmeißen und den bastuck pot rein machen, dann blubts wieder so schön :)


    Stimmt nicht ganz.
    Wenn es legal eingetragen worden ist, kann die Polizei machen was sie will.
    Nur bei den illegal eingetragenen Sachen, können sie dir was. Da darf man sich nicht sicher sein.
    Der Überwachungverein hat auch seine Vorgaben/Richtlinien und wenn diese erfüllt sind, dann kann man sich sicher sein.

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  • Die Affen wollen nur die Lust am Tunen vertreiben. Ich meine aber, das die mehr auf die Raser sind, als auf die hergerichteten Autos. Wenn die Chrom im Motorraum sehen, denken sie das das Fahrzeug ganz liebevoll fortbewegt wird :twisted:

  • Stimmt schon.
    Es gibt Autos, die mit wenig Geld und Mitteln aufgemotzt werden und das ist wohl eher den "Grünen" ein Dorn im Auge.
    Wenn sie wirklich schön hergerichtet sind, werden sie wahrscheinlich nur anghehalten um zu staunen.
    Ich hatte auch keinen Ärger mehr oder längere Autokontrollen. :grinning_squinting_face:

  • da kann ich dem corrado liebhaber nur zustimmen.
    wer mit ner karre rumfährt, an der nicht alles legal ist, der weiß doch um das risiko und hat dann selbst schuld, wenn im schlimmsten falle die karre nach einer kontrolle sichergestellt wird, ich nehme mich da auch nicht aus, aber wie gesagt, wer nicht ganz legal tuned, der weiß um die risiken die er eingeht.


    nunmal was um die ganze sache aufzuklären:


    1. 1700 € strafe waren das nicht, laut bußgeldkatalog sind 50 € und 3 pkt. vorgesehen. die 1700 € kommen von den anderen kosten, wie gutachten, abschlepper usw.


    2. auspuffanlagen werden mit der zeit lauter, das weiß jeder. wird die anlage anfangs vom tüv eingetragen und entspricht von anfang an, oder durch die weitere zeit (wird lauter) ist die eintragung hinfällig. wird deine anlage trotz eintragung gemessen und ist zu laut, liegt trotzdem ein erlöschen der betriebserlaubnis gem. § 19 StVZO in der Variante der Änderung des Abgas- und Geräuschverhaltens vor. Anders würde das bei verschleiß einer originalen anlage aussehen, da hier die veränderung (anbau einer anderen anlage) nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.


    3. Ein nicht legaler Pilz sorgt weiterhin für ein erlöschen der betriebserlaubnis, da auch dieser das abgas- und geräuschverhalten ändert.


    4. also sind eintragungen durch den tüv immer hinfällig, wenn das gutachten nicht ordentlich erstellt wurde:


    - fehler durch den tüv
    - gefälligkeitsgutachten
    - oder täuschung des tüv mit gefälschten gutachten (achtung hier wird höchstwahrscheinlich (kommt auf den einzelfall an) sogar eine urkundenfälschung im raume liegen---> straftat!)


    sobald man den hof des tüv's verlässt, übernimmt dieser keine haftung.


    5. das auto wurde von der polizei nicht stillgelegt, es wurde sichergestellt, oder beschlagnahmt (kommt drauf an, ob du einverstanden bist, oder nicht). Dies geschah zu beweissicherungszwecken im ordnungswidrigkeitenverfahren, ziel ist also das gutachten. Oder es es wurde zu gefahrenabwehr sichergestellt. aufgrund des pilzes, verstößt du gegen eine rechtsnorm, das bedeutet eine gefahr für die öffentliche sicherheit, die weiter bestehen würde, wenn sie dich fahren lassen würden und können das fahrzeug auch deshalb sicherstellen, eine untersagung der weiterfahrt wäre aber ein milderes mittel, sodass dieses herangezogen wird.


    6. wenn dein pilz eingezogen worden ist, was rechtlich in ordnung wäre, weil du ihn zur benutzung einer ordnungswidrigkeit verwendet hast, dann ist er weg, das eigentum liegt beim staat.
    übrigens kann der nur vom richter eingezogen werden, die polizei bereitet die einziehung nur vor, indem sie für sich die rechtnormen prüft und ein veräußerungsverbot ausspricht, damit das dingen hinterher vom richter eingezogen werden kann. hätte die polizei nämlich den pilz nicht eingezogen, könntest du ihn verkaufen, was bedeuten würde, dass ein richter ihn nicht einziehen kann.


    7. wenn die polizei ein getuntes auto sieht, sei es legal oder nicht, kann sie, wenn nicht anders möglich, mit blaulicht hintererfahren und es anhalten. erstmal ist das tuning zu sehen, hier weiß kein polizist, ob es legalisiert wurde (eintragung, abe, e prüfzeichen...), deshalb kann man den verdacht einer ordnungswidrigkeit begründen, somit liegt eine gefahr für die öffentliche sicherheit (im bereits zitierten § 38 StVO) vor und damit kann die polizei auch mit blaulicht verfolgen, wenn es halt nicht anders geht.


    also leute, wer nicht will, dass er eine ordnungswidrigkeit begeht, wo sowas drauß folgt, der tuned anständig und legal, oder gar nicht.
    wer weiß, dass er mit illegalen sachen unterwegs ist, muss mit sowas rechnen und darf sich nicht beschweren, die polizei macht auch nur ihren job!


    ich sage hier ja nicht, dass man keine illegalen sachen verbauen soll, dass muss jeder mit sich selbst abmachen, aber wenn, muss man auch mit den konsequenzen leben, was die polizei gemacht hat, ist rechtlich in ordnung und wenn man der polizei einen anlass gibt, hat man selbst schuld, da die ursache durch den gesetzt wird, der nicht legal tuned und nicht durch die polizei.



    nur mal so als denkanstoß


    gruß


    björn

    Jetzt mit Audi 80 Avant 2,6 l unterwegs, fährt übrigens auch sehr gut!
    Tips die ich zum Thema Recht abgebe sind absolut unverbindlich, Recht ist auslegbar, Recht ändert sich und in Sachen Bauartveränderungen kann man ohne ein Auto zu sehen, sowieso nichts sicher sagen! Auf meine Ausführungen kann sich keiner berufen. Für falsche Tips übernehme ich keine Haftung, versuche jedoch alles objektiv und richtig zu beantworten.

  • Erstmal zum Thema :Rechtmäßigkeit des blauen Blincklichtes i.v.m. dem Einsatzhorn= völlig rechtmäßig.Dürfen die.studiere Jura :smiling_face_with_sunglasses: haben wir letzes Semester durchgenommen.
    (und wenn net, können die es so drehen, dass es rechtmäßig ist.zb. die sind dir schon paar Minuten mit blauem Licht hinterher gefahren und du hast nicht reagiert.da haben sie das Signalhorn eingeschaltet)


    Das Stillegen ist meiner meinug völlig unverhältnismäßig. Ich denke mal da kannst du was machen. Strafe ist ok, aber die Stillegung net. Aber ob sich da der Aufwand jetzt lohnt, so ein Ding auffahren zu lassen, na ja, deine Sache.

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