Der "Todesfahrer" und die Folgen des Prozesses

  • ich bin ja auch keiner, der drängelt oder dicht auffährt. Was ich mit meine sind halt die typischen Vorgänge, die auch jeder auf der Landstraße anwendet: den Abstand KURZFRISTIG verkürzen und blinker setzen. Das wird halt als Ankündigung gewertet, nicht das dauerhafte auffahren, um die TÜV-Plakette 'abzulesen'.
    Zudem kann ich mich garnicht darüber auffregen, wenn vor mir jemand langsamer fährt, vorbei kommt man sowieso

    1993 Corrado VR6 in brombeer metallic :coolsein:
    1996 Vento CLX, 1992 Audi 80 B4 2.0, 2014 Audi A4 Avant, 2023 Audi A4 Avant
    Loscorrados.de

  • irgendwie wird hier das Wesentliche vergessen. Ob Rolfi nun gedrängelt hat oder nich, ob das schön ist oder unschön sei doch mal dahingestellt. Aber daß die Tante von der Autobahn abgefahren ist, das ist alleine auf ihre nichtvorhandenen Nerven zurückzuführen. und dafür sollte man den Mann nicht verurteilen, denn er kann nix dafür, daß die Frau nicht anständig Auto fahren konnte. Sein Fehler war einfach, daß er nicht angehalten hat um 1. Hilfe zu leisten. Und das war der EINZIGE Fehler für den er meiner Meinung nach belangt werden sollte!!!!!! Ansonsten kann er sich doch benehmen wie die Axt im Walde. das kann man zwar Scheiße finden, aber umbringen tut es keinen :exclamation_mark:

    Ist der Corri gesund, freut sich der Mensch ':wow:'

  • CorradoGeil:

    mit den Blinkern hab ich mal irgendwo gelesen, da gibt es auch gerichtsurteile. und mit der StVO kenn mich mich auch ein bisschen aus.

    was erfahrung beim autofahren betrifft : warum gerade 7 Jahre? ich denke, das reicht bei vielen nicht aus. irgend eine zahl zu nennen bringt da nix. wie marius sagt: man lernt nie aus

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  • §5III
    4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

    na gut, ein ausscheren liegt ja nicht vor in dem fall


    (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

    Blinker sind auch leuchtzeichen "Grundsätzlich ist das verboten den Blinker so einzusetzen." stimmt somit nicht.

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  • Das was in der STVO steht,hat schon seinen Sinn!Jedenfalls fällt mir eine Lichthupe von weitem sehr viel eher ins Auge als ein Blinker und belästigt fühle ich mich dadurch noch lange nicht, natürlich solange mir dabei keiner auf die Pelle rückt!
    Und ich reagiere auch darauf und mache Platz,wenn ich merke,daß es berechtigt ist,und ich nicht gerade an nem Stauende stehe :wink: !

    Die Sache mit dem "Erst nach 7Jahre fährt man gut Auto hat mein Fahrlehrer gesagt" :arrow: "Ich wurde vor ein paar Wochen von nem Freund ermahnt,daß ich ihm beim Zuprosten nicht in die Augen geschaut habe und solle nun 7Jahre schlechten Sex haben"!Dazu kann ich nur sagen,meine Freundin hat sich am Wochenende NICHT beschwehrt,ganz im Gegenteil( :kuss: Schatz)!! :lachen3::lachen3::lachen3: Sorry,nicht bös gemeint!Aber ich denke sowas kann man bei weitem nicht pauschalisieren!

    :huhu: Ein Traum ist wahr geworden!Endlich :corrado: VR6! :zwinkern:

  • Zitat von Marius

    Ich bin froh, dass er Verurteilt wurde. Vielleicht denkt der ein oder andere beim nächsten mal drängeln doch darüber nach, ob er sich richtig verhält.

    Du bist froh über dieses Urteil und das Strafmaß? Als puren Denkzettel??
    Wenn du es in Ordnung findest, das Verkehrsdelikte jetzt als fahrlässige Tötung ausgelegt werden, dann frage ich mich ernsthaft, wem du hier Intolleranz vorwerfen willst!? :roll:

    Gruß Julian

    Corrado VR6 - Ihm gehört mein Geld, denn er ist mehr als ein Auto :winking_face:

  • Marius: im Straßenverkehr kommen schon seit Jahren immer mal Leute ums Leben :question_mark::exclamation_mark: und manche auch unschuldig,ja. Aber es ist ein Unterschied, ob der Jemand ohne sein eigenes Zutun stirbt(vielleicht weil ihm ein Hohlkopf die Vorfahrt schneidet), oder ob er selbst einen Fahrfehler macht.
    Wenn ich nachts an ner alten Oma vorbei laufe, und plötzlich fängt mein Handy laut an zu klingeln, und die Ommi erschrickt sich kriegt n Herzkasper und fällt tot um, hab ich sie dann fahrlässig umgebracht :kopfkrat:
    Nee, also sorry, bei der Rechtsprechung komm ich nicht mehr mit :motzen:

    Ist der Corri gesund, freut sich der Mensch ':wow:'

  • ja aber der Tod der Frau ist aber doch nicht die -----direkte Folge---- aus "Turbo Rolfs" Handeln!!!!!!
    Das ist doch der Punkt :student:

    Turbo-Rolf hat niemanden umgebracht sondern ist lediglich zu dicht aufgefahren!
    Das Beispiel mit dem Handy passt ganz gut, denke ich!

    warum fahrlässige Tötung?
    Absoluter Quatsch!

    Demnach müsste ein jeder für alles verantwortlich sein was indirekt aus seinem Verhalten resultiert!? :ohmann:

    Denkt mal drüber nach was das alles sein könnte.......... Blödsinn

    Stefan

  • Zitat von Marius

    Denkzettel? Als Strafe.

    Ich soll tollerieren, dass im Verkehr Menschen ums Leben kommen?

    Ich hab langsam den Eindruck, du willst garnicht verstehen, was ich und andere zu erklären versuchen. Da könnte ich mir hier noch ´n Wolf schreiben. :?

    Gruß Julian

    Corrado VR6 - Ihm gehört mein Geld, denn er ist mehr als ein Auto :winking_face:

  • ...oder direkt betroffen wären. Zum Beispiel als Freund, Ehemann oder Vater der Frau, die zusammen mit ihrem Kind ums Leben gekommen ist. :cry: Ich bin sicher, in einem solchen Fall würde jeder unserer Fahrexperten und STVO-Kenner hier anders argumentieren.

    Strega :roll:

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