Versicherung: Regreßhöhe bei Verschweigen von Änderungen ?

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    Wenn der Fahrzeugbesitzer eine Änderung des Risikos (z.B. Motortuning) nicht meldet, kann das im Falle eines Unfalles unangenehme Folgen haben: Der Versicherer wird ja leistungsfrei, wenn man Änderungen nicht meldet. Klar, zahlt die Haftpflichtversicherer an den Geschädigten, aber anschließend würde sie bei dem Versicherungsnehmer des getunten Fahrzeuges auf der Matte stehen und Regress fordern. Dieser Regress ist allerdings in der Höhe begrenzt. habe was von ca, 5000 Euro gehört.
    Wer kann den genauen Betrag nennen - Danilo , Du kannst das doch sicherlich als Spezialist in V-Fragen :)

  • Die Frage ist sicherlich auch, in welchem Rahmen sich diese Änderungen bewegen...


    Klar, wenn ich Turbo/Kompressor/etc.pp einbaue und dementsprechend mehr Leistung habe, muss ich das irgendwann angeben, aber ab welcher %-Steigerung ist das nötig :question_mark:


    hab ja z.B. mit Serien-Motor lt Prüfstand 146 kw - das sind etwas über 4% - wenn ich jetzt noch ne leichte Kopfbearbeitung machen würde und chip wäre ich wahrscheinlich um die 10% Mehrleistung - müsste ich dass dann schon melden ?


    Achim

  • Serienstreeung die nachweisbar ist zieht keinen Regreß nach sich, auch wenn sie deutlich über der Serienleistung liegt (zum Beispiel alte E-Kadett 16V). Es liegt letztlich immer im Ermessen des Gutachters und der Kulanz des Versicherers ob er Regreß fordert, bei uneingetragenen Motorumbauten und einem damit kausal zusammenhängenden Unfall ist der Regreß sicher, aber zum Beispiel beim Thema Rückleuchten scheiden sich die Geister. Mir wurde von einem Schadengutachter inoffiziell bestätigt, das eingefärbte Rückleuchten beim Auffahrunfall für ihn kein Grund wären, sofort eine (Teil-)Schuld an den Fahrer zu richten, das müsse im Zweifelsfalle erst geprüft werden. Konkret waren hier schwarze Leuchten gemeint, bei roten Leuchten hatte er gar keine Bedenken, da das Bremslicht nach wie vor zu erkennen sei, und auch rote Blinker keine ungewöhnliche Erscheinung auf deutschen Straßen seien. Wie gesagt ist das Auslegungssache und die Verwendung TÜV-geprüfter Leuchten in diesem Beispiel zweifelsfrei sicherer. Der Höchstregreßbetrag von 5000€ (ehemals 10000DM) ist meiner Erinnerung nach korrekt, und wird wenn ich das recht im Kopf habe in den Bedingungen der Kfz-Versicherung oder wenn nicht dann im Versicherungsvertragsgesetz (grad nicht zur Hand, weil Urlaub :mrgreen:) auch noch mal explizit genannt. Darüber hinaus kann der Versicherer keine weiteren Ansprüche an den Versicherungsnehmer richten, auch nicht wenn der Schaden durch Personenschäden in die Millionen geht. Wenn jemand das gern schriftlich haben möchte such ich die Passage mal raus...

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  • Daten über Kündigungen von Seiten der Versicherer werden zentral für alle Versicherer gespeichert, aber die Kfz-Versicherung (genau genommen die Kfz-Haftpflicht) ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, da gibt es einen sogenannten Kontrahierungszwang, das heißt der Versicherer muss einen Kunden auf seinen Wunsch mit seinem Auto versichern, nur bei nachgewiesenem Versicherungsbetrug (der in einem solchen Fall nicht vorliegt) hat der Versicherer das Recht die Deckung zu verweigern, was aber selbst dann nicht oft vorkommt. Höhere Prämien sind dann auch nicht fällig, die Prämie (ohne Rabatte) ergeben sich immer aus den Tarifmerkmalen...

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    • Offizieller Beitrag

    Wusste doch, Danilo, dass von Dir ausführliche Antworten zu erwarten sind :) - Danke.


    Wie kommt es eigentlich, dass zwei Versicherungen, die auch immer Werbung im Fersehen machen, es abgelehnt haben meinen Corrado zu versichern ?
    :smiling_face_with_horns:
    Die waren so unverschämt, erst meine ganzen Daten (mind. 10Minuten) abzufragen um dann zu sagen "Es tut uns leid, aber den Corrado versichern wir nicht !" Habe natürlich sofort schriftlich die Lösung meiner Daten verlangt und ein paar entsprechede Kommentare verschickt..

  • Das kann mir auch jederzeit (jedoch nicht mit dem Corrado, da kenn ich die Typklassen auswendig) passieren. Kurz der Hintergrund: du gibst im Beratungsprogramm erst alle Daten ein bevor dir der Rechner die Prämie ausspuckt. Bei uns gibt es beispielsweise zwei Tarife, der eine ist sehr günstig, versichert aber beispielsweise keine Fahrzeuge die in der TK über Typklasse 35 eingestuft sind. Das siehst du wenn du dir die Typklassen nicht seperat anzeigen lässt (was die Regel ist) aber erst wenn die Prämien kommen sollten. Ist mir letztens erst mit einem dicken BMW Kombi passiert. Ich habe dann noch die Möglichkeit auf den etwas teureren Tarif umzuschwenken, der diese Einschränkungen nicht kennt. Wenn du aber bei einem Versicherer anfragst der nur einen solchen Tarif anbietet (in der Regel günstigere Versicherer) bekommst du eine solche Antwort. Haftpflicht muss dir jeder anbieten können, aber beim Thema Kasko strecken viele viele Versicherer nicht nur beim Corrado die Waffen...

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  • Ist das eigentlich in jedem Fall die max. Regresshöhe, oder kann´s bei anderen Delikten (z.B.: Unfall in Verbindung mit Alkohol am Steuer, Überfahren einer roten Ampel) noch höher ausfallen?
    In welchen Fällen, wenn eine KFZ-Haftplicht besteht, kann die Versicherung die Deckung des Schadens verweigern?
    Nach obiger Darstellung kann die vielbesagte Aussage: „Do zahlsch a Lebe long defür :shock: “ eigentlich nur eintreten, wenn man ohne KFZ-Haftpflichtversicherung unterwegs ist?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Markus Kiefer

    Ist das eigentlich in jedem Fall die max. Regresshöhe, oder kann´s bei anderen Delikten (z.B.: Unfall in Verbindung mit Alkohol am Steuer, Überfahren einer roten Ampel) noch höher ausfallen?
    In welchen Fällen, wenn eine KFZ-Haftplicht besteht, kann die Versicherung die Deckung des Schadens verweigern?
    Nach obiger Darstellung kann die vielbesagte Aussage: „Do zahlsch a Lebe long defür :shock: “ eigentlich nur eintreten, wenn man ohne KFZ-Haftpflichtversicherung unterwegs ist?


    Vorstellbar ist ja auch ein Schaden, der höher wie die Deckungssumme z.B. 2 Mio ist.
    Z.B. kann, wenn z.B. ein Tanklaster durch Deine "Fahrkünste"ausweichen muss, umkippt, brennt und dadurch eine Fabrik abbrennt die zufällig blöd in der gegend rumstand, die Deckungssumme leicht dramatisch überschritten werden. Leute, die solche oder ähnliche Unfälle hatten, habe ich getroffen als ich mal im Hamburger Hafen eine Woche gejobt habe. Die arbeiteten dort, weil es ohne Versicherung/Steuern usw. anonym ging. Jeden Abend gab es 100DM bar auf die Kralle (1972).


    Also auch mit einer gültigen Versicherung ist man nicht gegen alle Schäden die man verursachen kann voll abgedeckt. Lies mal das Kleingedruckte.

  • Deckungssumme 2 Millionen? :hae: Das ist aber nicht mehr ganz aktuell. Ne ganze Zeit lang war die Deckungssumme unbegrenzt, und ist jetzt in der Branche fast überall auf maximal 50 Millionen begrenzt worden. Hier dürfen private Haftpflicht (marktübliche Deckungssummen zwischen 5 und 10 Millionen) und Kfz-Haftpflicht nicht durcheinander geworfen werden...


    Ausschluss der Deckung gibts zum Beispiel bei:


    - der Verübung von Verbrechen
    - Vorsatz
    - grober Fahrlässigkeit (bei AXA zum Beispiel mitversichert)
    - Nichtzahlung der Beiträge

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  • Ich war eigentlich sehr froh, dass meine Versicherung meinen Corrado in Teilkasko nicht versichern wollte! Erst da hab ich einen Gedanken an die Vollkasko verschwendet!
    Hätte mir ja im Leben nicht gedacht, dass ich für diese jetzt ungefähr so viel bezahle, wie für die enthaltene Teilkasko!
    Ziemlich verrückt, oder?!

    Jede nicht getroffene Entscheidung ist eine falsche

  • Also Leuts muß euch enttäuschen ich arbeite jetzt schon seit eingier Zeit bei der Versicherung und muß euch sagen das jede Leistungssteigerung meldepflichtig ist !! So z.b auch das normale eingetragene Chiptuning mit 10 Ps mehr ! Grund das Fahrzeug entspricht von der Leistung her nicht mehr dem Typ/Schlüsselnummer hinterlegtem Typ ! So wird zb. (beim TDI recht leicht zu erklären) beim Tuning eines 1,9TDI mit 90 Ps mittels Chip auf 110 Ps das Fahrzeug auf die nächst höhere Schlüsselnummer gelegt also dem Serienmodell 1,9TDI 110 Ps !
    Sollte es keinen entsprechen höheren Typ geben oder dieser billiger sein wird in der ein Aufschlag von 10-15 % erhoben(von Versicherer zu Versicherer unterscheidlich) !
    So kann ich mir denken das zb. 16V od. G60 in klasse des VR6 eingestuft werden !


    Wenn ihr es nicht meldet und es kommt bei Unfall etc. ans Tageslicht ist auf jedenfall saftige Vertragsstrafe fällig ! Solltet ihr es melden kann es sein das Ihr zum Ende des Jahres gekündigt werdet (kein Witz!!!) da sehr sehr sehr viele Versicherer ganz ganz Vorsichtig mit Ihren übernommenen Risiken sind ! Da steht zb. im Kleingedruckten das Fahrzeuge mit geänderten Fahrwerken/Leistungssteigerungen etc. ein nicht erwünschtes Risiko darstellen (Statistiken zeigen das diese Fahrzeuge besonderst häufig in Unfälle verwickelt sind !) aber da sind die getunten nicht die einzigen auch die "weißen Flotten" vom Paketdienst (Fiat Ducatos etc.) will eigentlich kein Mensch mehr versichern die Fahren wie sau und ecken überall an sind auch schweine teuer in vers. bei Lieferverkehr!


    Aber ist wie immer bist Du guter Kunde passiert gar nix !
    Ist auch alles ein kann -"kann sein - muß aber nicht!"



    Gruß Markus

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  • Zitat von 16V Racer

    [...]
    So kann ich mir denken das zb. 16V od. G60 in klasse des VR6 eingestuft werden !
    [...]


    Gruß Markus


    Gut das der G60 die gleichen Einstufungen hat wie der VR6 :twisted:
    Die Auskunft meiner Versicherung (DEVK) auf die Frage Tuning war nach kurzer Rücksprache mit der Zentrale, das eine Meldung vollkommen ausreicht, die Beiträge sich aber nicht verändern (Basis G60).

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  • http://www.verkehrsportal.de/v…recht/chip_tuning_01.php3


    Ist ein interessanter Link zu dem Thema Chip-tuning. Hab dort auch mal ein Grundsatzurteil gelesen, aber leider nicht mehr gefunden, das besagt, dass eine moderate Leistungssteigerung die Versicherung nicht automatisch leistungsfrei werden lässt. Was die Versicherungen dann aus der Situation machen is sicherlich eine Frage der Anwälte, die jeder Seite hat.
    Zusammengefasst seh ich den Beitrag im Verkehrsportal so, dass durch 10% Leistungssteigerung nicht automatisch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöt wird, diese aber trotzdem gemeldet werden sollte, um Ärger zu vermeiden.

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